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Amtliche Bekanntmachung Nr. 4431


Vorbemerkung

Mit der Unterzeichnung der Trainingskontrollvereinbarung erkennt der Deutsche Ruderverband den NADA-Code und alle auf seiner Grundlage in Übereinstimmung mit seinen Bestimmungen getroffenen Entscheidungen als verbindlich an.

Peking 2008

Nominierungs- und Teilnahmevoraussetzung für die Olympischen Spiele 2008 in Peking ist Anmeldung bzw. Rückmeldung des Sportlers / der Sportlerin bei NADA und FISA.
Mit der Berufung in einen Bundeskader (A-D/C, ST-Trainingskader), das Top-Team 2008 und der Teilnahme am Sportbetrieb, an einem Wettkampf oder einer Wettkampfmaßnahme erkennen die SportlerInnen die Geltung des NADA-Codes in der jeweils gültigen Fassung an und unterwerfen sich insoweit deren Bestimmungen. Jeder AthletIn erfüllt die Auflagen dieser Bestimmungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung.
SportlerInnen, die eine Teilnahme 2008 in Peking anstreben, bisher aber noch nicht in einem der o.a. Kader aufgenommen sind, unterliegen den gleichen Bestimmungen.

Verfahren

SportlerInnen, die bisher noch nicht bzw. nicht mehr erfasst sind, melden folgende persönliche Angaben:
Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon (Festnetz und mobil), Email, Verein und Disziplin
bis zum 01.12.2006 an
Deutscher Ruderverband
Frau Irma Meyer
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Fax: 0511/9 80 94 - 25
Email: irma.meyer@rudern.de

Frau Meyer steht diesbezüglich für Fragen zur Verfügung.

Die Bestimmungen der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 4399 (siehe Rudersport DRV intern, März/April 2006) gelten uneingeschränkt.

Hannover, den 17.10.2006
Stefan Grünewald-Fischer   Michael Müller
Stv. Vorsitzender                   Sportdirektor