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Amtliche Bekanntmachung Nr. 4433

Ausgezeichnet werden hervorragende jugendbetreuerische Leistungen, die schwerpunktmäßig im Bereich des Breiten- und Freizeitsports und der allgemeinen Jugendarbeit liegen müssen.
Die Auszeichnung wird für hervorragende Leistungen an Jugendbetreuer in
Jugend- und Schülerruderriegen der Verbandsvereine sowie den Landesruderverbänden vergeben.
selbständigen Schülerrudervereinen / Schülerruderriegen, die mittelbare Mitglieder im Deutschen Ruderverband sind, vergeben.
Die Verleihung an Mitglieder anderer Sportverbände/internationaler Ruderverbände sowie an Einzelpersonen ist dann möglich, wenn sie sich um den Jugendsport des Deutschen Ruderverbandes besonders verdient gemacht haben.
Der Antrag auf Verleihung kann nur von den Verbandsvereinen, in dessen Auftrag der vorgeschlagene Jugendliche betreut hat, durch ein zeichnungsberechtigtes Mitglied des Vorstandes gestellt werden.
Der Vorstand der Deutschen Ruderjugend hat das Recht, eigene Vorschläge für die Verleihung der Verbandsauszeichnung zu unterbreiten.
In dem Antrag sind besondere Leistungen des Vorgeschlagenen anzugeben. Er muss ehrenamtlich tätig sein. Für die Richtigkeit der Angaben ist der Antragsteller verantwortlich.
Über den Antrag entscheidet der Vorstand des DRV unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Vorstandes der Deutschen Ruderjugend.
Die Entscheidung ist endgültig.
Die Anträge sind bis zum 31.12.2006 bei der Geschäftsstelle des DRV einzureichen.

Hannover, den 7. November 2006
Helmut Griep
Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes