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Amtliche Bekanntmachung Nr. 4441

Ruderinnen und Ruderer erhalten das Fahrtenabzeichen unter folgender Bedingung:

1.   Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar des Jahres, für das sie sich bewerben, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die übrigen Altersangaben gilt stets der 1. Januar des laufenden Jahres als Stichtag. Die Bewerber müssen Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört.

2.   Gefordert werden in der Zeit vom 1.Januar bis 31. Dezember für

  Alter  Jahrgang  Ges.  Ruderleistung  Wanderruderfahrten 
Ruderer   19-30   1988-77 1000 200
  31-60 1976-47 800  160 
  ab 61   1946  600  120 
Ruderinnen  19-30   1988-77   800  160  
  31-60   1976-47   700  140 
  ab 61   1946 600  120 
für Behinderte ohne Altersbegrenzung, die eine Versehrtheit von 50 % und mehr nachweisen 
    500 100

Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschwein-Kilometer; Landdienst-Kilometer werden ebenfalls nicht gewertet. Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km. Zusammengefasste Trainingskilometer, Trainingslager und Regatten sind keine Wanderfahrten.

3.    Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch und durch ein von der Geschäftsstelle des DRV zu beziehendes Fahrtenheft nachzuweisen. Der Vereinsvorsitzende übernimmt durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Wird über das elektronische Fahrtenbuch (Efa) gemeldet, ist das Fahrtenheft nur bei der 1. Mel-
dung mit einzureichen.

4.    Das Fahrtenabzeichen erwirbt, wer die unter 2. aufgeführten Bedingungen erstmalig erfüllt. Jede Wiederholung ist dem DRV durch Einsendung des Fahrtenheftes oder der Meldung über das elektronische Fahrtenbuch nachzuweisen.

5.    Nach fünfmaligem Erfüllen und nach jeder weiteren durch 5 teilbaren Zahl (10, 15, 20 usw.) wird ein Fahrtenabzeichen in Gold mit der jeweiligen Zahl (5, 10, 15 usw.) ausgegeben. In diese Zählung werden auch die bereits erworbenen Jugendfahrtenabzeichen  mit einbezogen. Die Richtigkeit der Bewerbung um ein Goldenes Fahrtenabzeichen ist vom Vereinsvorsitzenden ausdrücklich zu bestätigen.

6.    Nach 25- , 40- bzw. 50-maligem Erwerb des Fahrtenabzeichens wird vom Deutschen Ruderverband eine Urkunde verliehen.

7.    Die Fahrtenhefte bzw. die Efa- Meldung sind bis zum 15. Februar 2008 an die Geschäftsstelle des DRV, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover  einzureichen. Gleichzeitig ist das Meldegeld in Höhe von € 2,00 je Bewerber, von € 3,60 für jedes Fahrtenabzeichen und € 4,75 für jedes Fahrtenabzeichen in Gold auf das Konto des DRV, Sparkasse Hannover, Konto-Nr. 123 862, BLZ 250 501 80 einzuzahlen. Für das Einreichen der Fahrtenabzeichen sind die Vordrucke zu verwenden, welche den Vereinen im Dezember 2006 mit dem „Informationsrundschreiben für Wanderrudern“ zugesandt werden.

8.    Die gemeldeten Daten unterliegen einer Tiefenkontrolle. Mit der Abgabe der Wanderrudermeldung sind die Vereine einverstanden, dass die Auswerter Einsicht in die Unterlagen nehmen können.

Grundlagen der Kontrollen sind:
Mitgliedermeldung
Wanderrudermeldung
Fahrtenabzeichenmeldung
Fahrtenbuch bzw. EFA-Datei
Vereinskilometerliste
Folgende Schwerpunkte werden kontrolliert:
Wurde die Wanderrudermeldung termingerecht eingereicht
Wurde die Mitgliedermeldung termingerecht eingereicht
Sind die Unterlagen korrekt ausgefüllt.
Enthält die Meldung zusammengefasste Trainingsfahrten,
Trainingslager oder Regatten
Sind auswärtige Wanderfahrten zeitnah und plausibel eingetragen.
Sind die Wanderfahrten ab/an Bootshaus plausibel nach
Vereinskilometertabelle.

Definition „plausible Fahrt“:
Eine plausible Fahrt enthält die direkte Entfernung von Start und Ziel. Alle Abweichungen von diesem Kurs müssen verzeichnet sein. Die Angabe „Plus Diverse“ ist nicht zulässig.

Hannover, den 19.01.2007

Helmut Griep                Wolfgang David
Vorsitzender                Ausschuss Wanderrudern