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Amtliche Bekanntmachung Nr. 4442

Jungen und Mädchen, Juniorinnen und Junioren erhalten das Jugendfahrtenabzeichen unter folgenden Bedingungen.

  1. Teilnahmeberechtigt sind die Jahrgänge 1989 – 1999. Die Bewerber müssen Mitglied einer Mitgliedsorganisation des DEUTSCHEN RUDERVERBANDES sein.
  2. Gefordert werden in der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2007 folgende Kilometerleistungen:
    a)    Jahrgang 1997 – 1999    200 km
    b)    Jahrgang 1995 – 1996    300 km
    c)    Jahrgang 1993 – 1994    400 km
    d)    Jahrgang 1991 – 1992    700 km
    e)    Jahrgang 1989 – 1990    800 km.
    In diesen Kilometerleistungen müssen mindestens eine dreitägige Wanderfahrt oder zwei Wochenendfahrten (Fahrten, bei denen zwei Tage ohne zwischenzeitliche Rückkehr zum Bootshaus gerudert wurde) enthalten sein. In den Gruppen a) und b) kann die Teilnahme an je einer Wochenendfahrt durch die Teilnahme an jeweils zwei Jungen- und Mädchen Regatten ersetzt werden.
  3. Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch nachzuweisen. In das von der Geschäftsstelle des DRV zu beziehende Fahrtenheft sind lediglich die zurückgelegten Gesamtkilometer einzutragen. Nur der Nachweis über Wander- und Wochenendfahrten bzw. der Besuch von JuM-Regatten ist im Fahrtenheft gesondert zu führen. Zusammengefasste Trainingskilometer, Trainingslager und Regatten sind keine Wanderfahrten.
    Der Vereinsvorsitzende, bei SRV und SRR der verantwortliche Protektor, übernehmen durch die Abstemplung und Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen. Die Fahrten müssen nach der Ruderordnung des Vereins durchgeführt worden sein.
  4. Das Jugendfahrtenabzeichen kann in jedem Jahr neu erworben werden.
    Die erworbenen Jugendfahrtenabzeichen zählen bei der Berechnung des Fahrtenabzeichens in Gold gemäß Pos. 5 der Amtlichen Bekanntmachung für Fahrtenabzeichen für Erwachsene mit.
  5. Die Fahrtenhefte sind bis zum 15. Februar 2008 an die Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes, Ferdinand-Wilhelm-Fricke Weg 10, 30169 Hannover, einzusenden.
    Das Meldegeld beträgt pro Teilnehmer/-in € 1,50. Bei Abnahme des Jugendfahrtenabzeichens in Silber und Gold erhöht sich dieser Betrag auf € 4,50, bei Abnahme des Abzeichens für Erwachsende in Gold auf € 6,25. Für den Ausgleich der Kosten ist der gesondert übermittelte Überweisungsträger zu benutzen.
  6. Im Fahrtenheft soll erklärt werden, ob eine Abnahme des Abzeichens gewünscht wird.
    Zusätzlich zum Abzeichen ist ein Stoffabzeichen erhältlich. Der Preis beträgt pro Stück € 3,57 einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Viersen, den 19.01.2007

DEUTSCHE RUDERJUGEND
Lothar Drnec
Vorsitzender