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Amtliche Bekanntmachung Nr. 4443

Der Preis würdigt eine Ruderleistung, welche durch jahrelange wanderruderische Aktivität zustande gekommen ist.

  1. Gefordert werden 40.077 km.
    Diese Ruderleistung ist durch das Fahrtenabzeichen des DRV für Erwachsene, bzw. das Jugendfahrtenabzeichen oder durch die Meldekarte des DRSV (bis einschl. 1990) nachzuweisen. Erfolgt die Meldung für das Fahrtenabzeichen über das elektronische Fahrtenbuch (Efa), entfällt die Einreichung der Nachweise für denÄquatorpreis, weil die Daten in Efa gespeichert sind.
  2. Teilnahmeberechtigt sind alle Ruderinnen und Ruderer, welche ab 1949 den DRV-Wettbewerb Fahrtenabzeichen Erwachsene, den Jugendfahrtenabzeichenwettbewerb, bzw. ab 1952 den DRSV-Wanderruderwettbewerb erfüllt haben.
  3. Der Preis wird nur einmalig vergeben.
  4. Der Äquatorpreis wird in jedem Jahr anläßlich einer zentralen Veranstaltung überreicht.
  5. Bei Erreichen der geforderten km-Zahl sind zum Nachweis die Fahrtenhefte des DRV sowie die Meldekarten zum Wanderruderwettbewerb des DRSV an die Geschäftsstelle des DRV, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover, einzureichen.
  6. Nach dreimaligem Erwerb des Äquatorpreises wird eine Nadel in Gold verliehen.
  7. Meldeschluß für das Jahr 2007 ist der 15. Februar 2008.

Hannover, den 19.01.2007

Helmut Griep            Wolfgang David
Vorsitzender            Ausschuss Wanderrudern