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Amtliche Bekanntmachung Nr. 4452

  1. Vorbemerkung
    Der Deutsche Ruderverband (DRV) nominiert Mannschaften zu Weltmeisterschaften und Eu-ropameisterschaften. Zur Finanzierung stehen ihm dazu Mittel des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und eigene Mittel zur Verfügung. Mit der Nominierung erkennen die Teilnehmer das Reglement der FISA und das Regelwerk des DRV an.
  2. Nominierungskommission
    • stellvertretender Vorsitzender Leistungssport
    • Sportdirektor
    • zuständige(r) BundestrainerIn (Disziplintrainer)
    1. zusätzlich zu den Weltmeisterschaften in München / Weltmeisterschaften U23 in Strathclyde/GBR / Europameisterschaften in Poznan/POL
      • Aktivensprecher des Deutschen Ruderverbandes
    2. zusätzlich zu den Juniorenweltmeisterschaften in Beijing/CHN
      • Vorsitzender der Deutschen Ruderjugend
    3. zusätzlich für Handicap-Bootsklassen
      • Referent Handicaprudern
  3. Zielwettkämpfe
    1. Weltmeisterschaften in München vom 26.08. bis 02.09.2007
      Die Anreise der vom DRV nominierten AthletenInnen in den olympischen Bootsklas-sen erfolgt am 23.08.2007, die Abreise am 03.09.2007.
      Die An- und Abreise der AthletenInnen in nichtolympischen Bootsklassen erfolgt ge-sondert und wird durch den jeweils zuständigen Bundestrainer festgelegt.
      1. Olympische Bootsklassen einschließlich Ersatz:
        SM 8+ / SM 4- / SM 4-L / SM 2- / SM 4x / SM 2x / SM 2xE / SM 2xL / SM 1x
        SF 8+ / SF 2- / SF 4x / SF 2x / SF 2x E / SF 2xL / SF 1x
        Olympische Ersatzbootsklassen:

        SM 4+ / SM 2-L / SM 1xL / SF 4- / SF 1xL
        Paralympische Bootsklassen:
        LTA 4+ / TA 2x / A 1x
        Nichtolympische Bootsklassen:
        SM 4x L / SM 2+ / SM 8+ L / SF 4xL
      2. Nominierungswettkampf
        Olympische Bootsklassen
        Rowing World Cup in Luzern/SUI (13. bis 15.07.2007)
      3. Nominierungskriterium
        Olympische Bootsklassen
        Saisonleistung und berechtigte Chance, das Große Finale der Weltmeisterschaften zu erreichen.
        Olympische Ersatzbootsklassen
        Sie unterliegen nicht dem Nominierungsverfahren und werden von den Bundestrainern mit Ersatz-Ruderinnen und -Ruderern besetzt.
        Nichtolympische Bootsklassen
        Erkennbare Medaillenchance. Das Nominierungsverfahren wird nach den Deutschen Kleinbootmeisterschaften (21./22.04.2007) festgelegt.
        Paralympische Bootsklassen
        Die Nominierung der paralympischen Bootsklassen erfolgt in Abstimmung mit dem Deutschen Behindertensportverband.
      4. Pflichtwettkämpfe
        • Deutsche Kleinbootmeisterschaften in Köln (21./22.04.2007)
        • Rowing World Cup Linz/Ottensheim / AUT (01. bis 03.06.2007)
      5. Leichtgewichte
        Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen, olympisch oder nichtolympisch, ist die ab 01.03. eines jeden Jahres geltende Körpergewichtsregelung von 72,5 kg für Männer und 59,0 kg für Frauen. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (02.09.2007) verbindlich.
      6. Finanzierung
        1. Zielwettkampf
          Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung ge-währt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen und die olympischen Ersatzbootsklassen.
        2. Nichtolympische Bootsklassen
          SM 4x L / SM 2+ / SM 8+ L / SF 4xL werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten betragen nach dem bisherigen Kenntnisstand voraussichtlich € 1.900,00 pro Ru-derer/in. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Eventuell ent-stehende Mehrausgaben sind von den Vereinen zu übernehmen, Minderausgaben werden ihnen zurückgezahlt. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/bestimmtes Mannschaftsmitglied.
          Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in München für die nichtolympischen Bootsklassen erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Bundestrainer in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten. Frühester Anreisetermin ist der 24.08.2007.
        3. Unmittelbare Wettkampfvorbereitung
          Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.
          Für die TeilnehmerInnen in nichtolympischen Bootsklassen ist am Tag der Nominierung ein sportfachliches und finanzierungstechnisches Konzept der UWV mit dem zuständigen Bundestrainer verbindlich zu vereinbaren.
        4. Ausrüstung / Trikot
          Für die Nationalmannschaftsausrüstung wird in Abstimmung mit der Aktivenvertretung ein Nutzungsentgelt von € 55,00 pro Ruderer/in erhoben.
      7. Abschließende Regelungen
        Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen vorbehalten.
        Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.
    2. Weltmeisterschaften U23 in Strathclyde/GBR vom 26. bis 29.07.2007
      Olympische und nichtolympische Bootsklassen
      1. Olympische Bootsklassen:
        SM 8+ / SM 4- / SM 4-L / SM 2- / SM 4x / SM 2x / SM 2xL / SM 1x
        SF 8+ / SF 2- / SF 4x / SF 2x / SF 2 xL / SF 1x
        Nichtolympische Bootsklassen

        SM 4+ / SM 2-L / SM 4x L / SM 1xL / SF 4- / SF 1xL
      2. Nominierungswettkampf
        Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U23 in Brandenburg (21. bis 24.06.2007)
      3. Nominierungskriterium
        Saisonleistung mit internationalem Niveau und berechtigte Chance, das Große Finale der Weltmeisterschaften U23 zu erreichen. Die Nominierung ist grundsätzlich mit der Teilnahme an u. a. Pflichtwettkämpfen verbunden.
        Nominiert werden grundsätzlich die Sieger mit Ausnahme des SM 8+ / SF 8+ / SM 4x SF 4x (olympisch) und SF 4- / SM 4+ / SM 4x L (nichtolympisch).
        Mannschaftsbildung SM 8+ / SF 8+ / SM 4x / SF 4x (olympisch) und SF 4- / SM 4+ / SM 4x L (nichtolympisch):
        Die jeweils siegreiche Mannschaft im Vierer wird ergänzt durch Ruderer / Ruderinnen, die aufgrund ihrer Saisonleistung auf Empfehlung des zuständigen Bundesnachwuchstrainers zur Mannschaftsbildung eingeladen werden.
        Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage ei-ner Konzeption für die unmittelbare Wettkampfvorbereitung vom 25.06.2007 bis 24.07.2007, in der ein mindestens 16tägiges Trainingslager enthalten sein muss sowie deren Finanzierung und Organisation sichergestellt ist. Vorgespräche und Beratung durch die Bundestrainer erfolgen nach den Ergebnissen der Internationalen Regatta in Essen (18. bis 20.05.2007).
        Als weitere Nominierungsvoraussetzung ist am Tag der Nominierung in Brandenburg ein gültiger Reisepass vorzulegen.
      4. Pflichtwettkämpfe
        • Deutsche Kleinbootmeisterschaften in Köln (21./22.04.2007)
        • Internationale Regatta in Essen (18. bis 20.05.2007)
        • Internationale Regatta in Ratzeburg (09./10.06.2007)
      5. Leichtgewichte
        Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung im Leichtgewichts-Bereich, olympisch o-der nichtolympisch, ist die ab 01.03. eines jeden Jahres geltende Körpergewichtsregelung von 72,5 kg für Männer und 59,0 kg für Frauen. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (29.07.2007) verbindlich.
      6. Finanzierung
        1. Zielwettkampf
          Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie be-zieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen und die olympischen Ersatzbootsklassen.
          Für die nominierten Ruderer/innen der olympischen Bootsklassen und der olympischen Ersatzbootsklassen ist eine Kostenbeteiligung von € 380,00 zu übernehmen. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Er-klärung der Vereine zur Übernahme der Kostenbeteiligung (Vorlage am Nominierungstag). Bei Entstehen von Minderausgaben sind anteilige Rückerstattungen von Selbstbeteiligungen nicht möglich.
        2. Nichtolympische Bootsklassen
          SM 4+ / SM 2-L / SM 4x L / SM 1xL / SF 4- / SF 1xL werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Er-klärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten betragen nach dem bisherigen Kenntnisstand voraussichtlich € 1.150,00 pro Ruderer/in. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Die Prü-fung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/bestimmtes Mannschaftsmitglied. Eventuell entstehende Mehrausgaben sind von den Vereinen zu übernehmen, Minderausgaben werden ihnen zurückgezahlt.
          Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in Strathclyde für alle TeilnehmerInnen in nichtolympischen Bootsklassen erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Bundestrainer in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten.
        3. Kosten für Trainer der nichtolympischen Bootsklassen
          Die Kosten von ca. € 950,00 für Trainer in den Bootsklassen SM 4+ / SM 2-L / SM 4x L / SM 1xL / SF 4- / SF 1xL sind von den jeweiligen Vereinen der nominierten Mannschaften zu übernehmen. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am No-minierungstag).
        4. Unmittelbare Wettkampfvorbereitung
          Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.
        5. Ausrüstung / Trikot
          Für die Nationalmannschaftsausrüstung wird in Abstimmung mit der Aktivenvertretung ein Nutzungsentgelt von € 55,00 pro Ruderer/in erhoben.
      7. Abschließende Regelungen
        Im begründeten Einzelfall (Ausfall/Krankheit des bis zum Nominierungswettkampf schnellsten Bootes bzw. Nichtteilnahme an den Pflichtwettkämpfen) kann die Nominierungskommission auf Antrag des zuständigen Bundesnachwuchstrainers ein weiteres Ausscheidungsrennen am Ende der ersten UWV-Woche ansetzen.
        Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission
        Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen vorbehalten.
    3. Juniorenweltmeisterschaften in Beijing/CHN vom 07. bis 11.08.2007
      1. Grundsätzliche Teilnahme in folgenden Bootsklassen:
        JM 8+ / JM 4+ / JM 4- / JM 2- / JM 4x- / JM 2x / JM 1x
        JF 8+ / JF 4- / JF 2- / JF 4x- / JF 2x / JF 1x
      2. Nominierungswettkampf
        Deutsche Juniorenmeisterschaften in Brandenburg (21. bis 24.06.2007)
      3. Nominierungskriterium
        Saisonleistung mit internationalem Niveau und berechtigte Chance, das Große Finale der Juniorenweltmeisterschaften zu erreichen.
        Nominiert werden grundsätzlich die Sieger der Rennen der Deutschen Juniorenmeisterschaften (Einzelruderer/innen), mit Ausnahme der Achter und der Doppelvierer, sofern sie internationales Niveau haben. Die Sieger der Rennen des JM 4+ und JF 4- sowie des JM 2x und JF 2x werden als Einzelpersonen für die Nationalmannschaft der Junioren/innen nominiert. Die Entscheidung über ihren Bootsklasseneinsatz erfolgt im Ergebnis der Mannschaftsbildung (Beschluss von Vorstand / Länderrat 2003).
      4. Pflichtwettkampf
        2. Internationale DRV-Junioren-Regatta in Hamburg (02./03.06.2007) (Kleinbootüberprüfung)
      5. Finanzierung
        1. Zielwettkampf
          Der DRV übernimmt grundsätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung so-wie der An- und Abreise.
        2. Unmittelbare Wettkampfvorbereitung
          Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.
        3. Ausrüstung / Trikot
          In Abstimmung mit der Aktivenvertretung wird für die Nationalmannschaftsausrüstung ein Nutzungsentgelt von € 55,00 sowie ein weiterer Betrag von € 66,00 für das zweite National-Trikot erhoben. Dies ergibt einen Gesamtbetrag von € 121,00 pro Ruderer/in.
      6. Abschließende Regelungen
        Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen vorbehalten.
        Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden.
        Bei erkennbar unmotiviertem Verhalten bei den Leistungsüberprüfungen können in Abstimmung mit dem Sportdirektor und dem Trainerteam U19 vorher festgelegte Er-satzruderer/innen nachnominiert werden, und der/die bereits Nominierte scheidet aus.
    4. Europameisterschaften in Poznan/POL vom 21. bis 23.09.2007
      Der Deutsche Ruderverband beabsichtigt, im Rahmen seiner Olympiavorbereitung in allen olympischen Bootsklassen mit einer Auswahlmannschaft an den Rennen der Europameisterschaften (EM) 2007 in Poznan teilzunehmen.
      1. Olympische Bootsklassen:
        SM 8+ / SM 4- / SM 4-L / SM 2- / SM 4x / SM 2x / SM 2xL / SM 1x
        SF 8+ / SF 2- / SF 4x / SF 2x / SF 2 xL / SF 1x
      2. Nominierungswettkampf
        Weltmeisterschaften in München (26.08. bis 02.09.2007)
        Weltmeisterschaften U23 in Strathclyde (GBR) (26. bis 29.07.2007)
      3. Nominierungskriterium
        Nominiert werden grundsätzlich die Teilnehmer der Weltmeisterschaften in München (GER) und die Medaillengewinner der Weltmeisterschaften U23 in Strathclyde (GBR). Darüber hinaus können herausragende Einzelpersonen auf Vorschlag des zuständi-gen Bundestrainers nominiert werden.
        Die Entscheidung über den jeweiligen Bootsklasseneinsatz erfolgt in Folge der Nominierungswettkämpfe durch die Bundestrainer. Notwendige Maßnahmen zur UWV werden durch die Bundestrainer festgelegt und bekanntgegeben. Auf die besonderen Be-stimmungen der Finanzierung wird ausdrücklich hingewiesen.
      4. Leichtgewichte
        Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung im Leichtgewichts-Bereich, olympisch o-der nichtolympisch, ist die ab 01.03. eines jeden Jahres geltende Körpergewichtsregelung von 72,5 kg für Männer und 59,0 kg für Frauen. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (23.09.2007) verbindlich.
      5. Finanzierung
        1. Zielwettkampf
          Die Europameisterschaften werden durch das BMI nicht gefördert.
          Die Kosten für die Teilnahme betragen nach dem bisherigen Kenntnisstand voraussichtlich € 650,00 pro Ruderer/in und sind durch die abstellenden Vereine zu übernehmen. Als Nominierungsvoraussetzung gilt daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Übernahme der Kosten am Nominierungstag (03.09.2007).
          Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/bestimmtes Mannschaftsmitglied. Eventuell entstehende Mehrausgaben sind von den Vereinen zu übernehmen, Minderausgaben werden ihnen zurückgezahlt.
          Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in Poznan erfolgt für alle TeilnehmerIn-nen nach Absprache mit dem zuständigen Bundestrainer in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten. Frühester Anreisetermin ist Donnerstag, 20.09.2007 (zum Mittagessen). Die Abreise ist für Sonntag, 23.09.2007 (nach der Regatta), vorgesehen.
      6. Abschließende Regelung
        Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen vorbehalten.

Hameln/Niederheimbach, den 5. Februar 2007

Helmut Griep   
Vorsitzender   

Stefan Grünewald-Fischer
Stv. Vorsitzender