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Amtliche Bekanntmachung Nr. 4473

Der Rechtausschusses des Deutschen Ruderverbandes hat in der Besetzung Jan Erik Jonescheit, Mannheim, als Vorsitzender, Klaus Horbach, Bingen, als Beisitzer, und Susanne Kassler, Bochum, als Beisitzerin folgendes erkannt:

  1. Der Ruderer Nils Budde wird frei gesprochen.
  2. Die Suspendierung wird mit Wirkung zum 12. April 2007 aufgehoben.
  3. Die Kosten des Verfahrens nach § 27 GG trägt der Deutsche Ruderverband

Herr Budde sollte unangekündigt am 12. April 2007 um 15.40 Uhr zur Durchführung einer Dopingkontrolle außerhalb des Wettkampfes (Trainingskontrolle) an der in der Datenbank der NADA (Xtra.net) hinterlegten Adresse aufgesucht werden. Eine alternative Adresse war ebenso eingegeben und damit bekannt. Der Sportler wurde nicht angetroffen. Eine Trainingskontrolle konnte daher nicht durchgeführt werden.

Die NADA teilte mit, dass sie nicht ausschließen kann, dass der Sportler eine Faxmitteilung geschickt hat, die aufgrund Nichtlesbarkeit und/oder anonymisierter Fassung (ohne Mitteilung der Faxnummer) nicht zugeordnet werden konnte.

Der Sportler ist freizusprechen. Die zwischenzeitlich ausgesprochene Suspendierung ist aufzuheben. Es ist ausdrücklich festzustellen, dass die Suspendierung keine Wirkung entfaltet.

Die nicht zustande gekommene Trainingskontrolle ist dem Athleten nicht vorzuwerfen. Nach der ausdrücklichen Mitteilung der NADA ist dem Athleten weder die Eintragung der fraglichen Adresse in der Datenbank zweifelsfrei nachzuweisen, noch zweifelsfrei auszuschließen, dass sich der Sportler in erforderlichem Umfang abgemeldet hat. Auf Grundlage des Sachverhaltes ist daher ein schuldhafter Verstoß gegen Meldepflichten des Athleten nicht festzustellen.

Mannheim, den 10. Mai 2007

Jonescheit                Horbach                Kassler

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