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Anti-Doping-Bestimmungen 2016 - AB Nr. 4812

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4812

Anti-Doping-Bestimmungen 2016

1.       Grundsätze

Der Deutsche Ruderverband hat sich in seinem Grundgesetz und seiner Anti-Doping-Ordnung zur aktiven Bekämpfung des Dopings verpflichtet. Hierzu gehört auch die Umsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen der NADA und WADA sowie der FISA. Der Welt-Anti-Doping-Code (WADA-Code) ist Bestandteil des von der Bundesregierung, dem DOSB und der NADA sowie von der FISA und dem DRV angenommenen Welt-Anti-Doping-Programms. Mit der Teilnahme an einem Wettkampf oder einer Wettkampf­maßnahme bzw. der Teilnahme am Sportbetrieb eines nationalen Sportfach­verbandes oder eines seiner Mitglieder erkennt der/die Athlet/in die Geltung des WADA-Codes, des NADA-Codes und der daraus abgeleiteten Anti-Doping-Ordnungen der FISA und des DRV in der jeweils gültigen Fassung an und unterwirft sich insoweit deren Bestimmun­gen. Jeder/jede Athlet/in erfüllt die Auflagen dieser Bestimmungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung.

Nach dem WADA- und NADA-Code und den Anti-Doping-Ordnungen von FISA und DRV richten sich und verpflichten sich auch alle im Sport Tätigen, insbesondere Betreuer von Sportlern, Angehörige und Funktionsträger.

2.       WADA / NADA / DRV

Es gelten - in der jeweils gültigen Fassung - die „The 2016 Prohibited List“ (WADA-Verbotsliste) der World Anti-Doping Agency WADA, das „Anti-Doping-Regelwerk“ (NADA-Code) der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA und die Anti-Doping-Ordnung des DRV.

Der NADA-Code sowie weitere Formulare / Dokumente / Hinweise sind auf der Homepage der NADA unter www.nada-bonn.de hinterlegt.

Der WADA-Code und die WADA-Verbotsliste sind unter www.wada-ama.org erhältlich. Die inoffizielle Übersetzung der WADA-Verbotsliste durch die NADA (unter www.nada-bonn.de) kann eine Hilfestellung bieten, im Zweifelsfall jedoch gilt aber nur die englische Original-Fassung.

Die Anti-Doping-Ordnung ist auf der Homepage des DRV unter www.rudern.de hinterlegt.

3.       FISA

Die FISA ist die oberste Anti-Doping-Behörde für den Rudersport. Deshalb gelten für den internationalen Rudersport und damit auch für den DRV die Anti-Doping-Bestimmungen der FISA (FISA Anti-Doping Bye-Laws / Appendix 8 – Bye-Laws to Rule 100 of the FISA Rules of Racing). Sie sind auf der Homepage der FISA unter www.worldrowing.com abrufbar oder per E-Mail unter info@fisa.org erhältlich.

4.       Medizinische Ausnahmegenehmigungen

Medikamentöse Behandlungen mit Medikamenten und Methoden, die nach den Anti-Doping-Listen verboten sind, können aus medizinischen Gründen für einen Sportlers notwendig sein. Medizinische Ausnahmegenehmigungen sind möglich, wenn diese Behandlungen ärztlich notwendig sind, keine therapeutischen Alternativen bestehen und aus der Behandlung kein Leistungsvorteil entsteht. Auf den „Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen“ von WADA und NADA und die Regelungen der FISA zu diesem Thema wird ausdrücklich hingewiesen.

Alle Ruderer, die an den Weltcupregatten, olympischen und paralympischen Qualifikationsregatten oder Senior-Weltmeisterschaften teilnehmen möchten, benötigen eine TUE der FISA, egal ob der Ruderer in den FISA-RTP einbezogen ist oder nicht oder kürzlich eine TUE auf nationaler Ebene er­halten hat. Die Anmeldung erfolgt über ADAMS. Eine TUE benötigt eine Bearbeitungszeit von etwa 21 Tagen. Alle anderen Sportler reichen einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung (TUE) bei der NADA ein, sofern sie dem RTP oder dem NTP der NADA angehören.

Bei anderen Sportlern, die u. a. dem ATP angehören, müssen medizinische Indikationen und Befunde ebenfalls ausführlich dokumentiert werden. Alle Behandlungen müssen bei einer Doping-Kontrolle angegeben werden, und im Einzelfall muss dann retroaktiv über eine TUE entschieden werden. Inwiefern eine TUE trotzdem notwendig sein kann, ist aus den jeweils aktuellen Bestimmungen von NADA und FISA zu entnehmen

Ansprechpartner Altersgruppenärzte:

A-, B- C- und S-Kader, Pararowing: Dr. Ulrich Kau - Handy: 01522 / 260 33 65

CJ-Kader und DC-Kader: Prof. Dr. Jürgen Steinacker - Handy: 0173 / 349 25 44

5.       Kontaktadressen

NADA

Nationale Anti Doping Agentur

Dr. Sabrina Schoeps

Heussallee 38

53113 Bonn

Tel.:              0228 / 8 12 92 – 130

Fax:              0228 / 8 12 92 – 239

E-Mail:          sabrina.schoeps@nada-bonn.de / info@nada-bonn.de

FISA

Fédération Internationale des Sociétés d'Aviron

Maison du Sport International

Av. de Rhodanie 54

CH-1007 Lausanne

Tel.:             + 41 / 21 617 83 73

Fax:             + 41 / 21 617 83 75

E-Mail:          info@fisa.org

Im Deutschen Ruderverband

Anti-Doping-Beauftragter

Stefan Felsner

Schloßstraße 27

49074 Osnabrück

Tel.:              0541 / 20 09 82-0

Handy:         0171 / 178 90 40

Fax:              0541 / 20 09 82-10

E-Mail:          stefan.felsner@rudern.de

DRV Geschäftsstelle

Daniela Geuke

Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10

30169 Hannover

Tel.:               0511/9 80 94 – 35

Fax:               0511/9 80 94 – 25

E-Mail:           daniela.geuke@rudern.de

Osnabrück, den 23.02.2016

Stefan Felsner

Anti-Doping-Beauftragter