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Anträge auf Änderung von Ruderwettkampf-Regeln (RWR) gem. § 30 GG des DRV

Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit, entsprechend §30 GG des DRV, Anträge zur Änderung der Ruderwettkampf-Regeln, die zum 01.01.2009 wirksam werden sollen, an die Regelkommission zu stellen.

Anträge sind bis spätestens 31. August 2008 an den Vorsitzenden der Regelkommission unter der Anschrift Marg.-von-Wrangell-Weg 1, 89075 Ulm oder unter gerstenmaier@varionostic.de, einzureichen.

(Die eingereichten Anträge werden ab 01. September 2008 ebenfalls unter rudern.de veröffentlicht, Stellungnahmen werden entsprechend  §30 GG bis zum 01. November 2008 erbeten.)

Ulm, den 01. August 2008
Uwe Gerstenmaier
Vorsitzender Regelkommission