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Anträge auf Änderung von Ruderwettkampf-Regeln (RWR) gem. § 30 GG des DRV

Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit, entsprechend §30 GG des DRV, Anträge zur Änderung der Ruderwettkampf-Regeln, die zum 01.01.2008 wirksam werden sollen, an die Regelkommission zu stellen.
Anträge sind bis spätestens 3. Juli 2007 an den Vorsitzenden der Regelkommission unter der Anschrift Marg.-von-Wrangell-Weg 1, 89075 Ulm (neue Anschrift) oder unter gerstenmaier@ulm-donau.de, einzureichen.

Ulm, den 26. März 2007
Uwe Gerstenmaier
Vorsitzender Regelkommission