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Bekanntmachung Nr. 5012 Jugendfahrtenabzeichen

Einführung: 1950

Form der Auszeichnung: Nadel

Antrag durch: Verbandsmitglieder

Vergabe durch: DRV

Ort der Vergabe: Verein

 

Vergaberichtlinien:                          

Allgemeines:

Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.

Langstreckenregatten, die keine DRV- oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten. In Barken werden für die Wertung bis zu drei Steuerleute berücksichtigt. Zusammengefasste Trainingskilometer, Trainingslager und DRV-Regatten sind keine Wanderfahrten.

Jungen und Mädchen, Junioren und Juniorinnen erhalten das Jugendfahrtenabzeichen unter folgenden Bedingungen:

  1. Teilnahmeberechtigt sind die Jahrgänge 2005 – 2015. Die Bewerber*innen müssen Mitglied einer Mitgliedsorganisation des DEUTSCHEN RUDERVERBANDES sein.
  1. Gefordert werden in der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023 folgende Kilometerleistungen:

a)           Jahrgang 2013 - 2014     200 km

b)           Jahrgang 2011 - 2012     300 km

c)           Jahrgang 2009 - 2010     400 km

d)           Jahrgang 2007 - 2008     700 km

e)           Jahrgang 2005 - 2006     800 km.

f)            Handycapruder*innen 2005 bis 2015 mit einer Versehrtheit von 50 % und mehr = 100 km.

In diesen Kilometerleistungen müssen mindestens

-eine dreitägige Wanderfahrt

-oder zwei Wochenendfahrten (Fahrten, bei denen zwei Tage mind. 40 km ohne zwischenzeitliche Rückkehr zum Bootshaus gerudert wurde)

-oder 2 x 30 km Tagesfahrt

-oder eine Wochenendfahrt mit mind. 40 km + 1 x 30 km Tagesfahrt enthalten sein.

In den Gruppen a); b) und c) kann die Teilnahme an je einer Wochenendfahrt oder Tagesfahrt  durch die Teilnahme an jeweils zwei Regatten ersetzt werden. Der Bundeswettbewerb zählt ebenfalls als Regatta.

 

  1. Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch nachzuweisen. Bei der efa- Wettbewerb Meldung werden die entsprechenden Kriterien übermittelt

Der Vereinsvorsitzende, bei SRV und SRR der verantwortliche Protektor, übernehmen durch den Antrag bei der Wettbewerbsanmeldung über efa die Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen. Die Fahrten müssen nach der Ruderordnung des Vereins durchgeführt worden sein.

Wird der Verein das erste Mal über das elektronische Fahrtenbuch (efa) gemeldet, ist/sind das/die Fahrtenheft/Fahrtenhefte aus Gründen des Übergangs mit einzureichen.

Bei Meldung bestätigt der/die Teilnehmer*in bzw. der/die Verantwortliche*r des Vereines, dass er/sie seine/ihre Kilometerleistung ausschließlich einem Verein, nämlich dem bestätigenden Verein zuweist; bei Mehrfachmitgliedschaften besteht für die weiteren Vereine keine Berechtigung zur Geltendmachung der Kilometerleistung im DRV-Wanderruderpreiswettbewerb.

4.           Das Jugendfahrtenabzeichen kann in jedem Jahr neu erworben werden. Jede Wiederholung ist dem DRV durch die Meldung über das elektronische Fahrtenbuch nachzuweisen.

5.           Nach fünfmaligem Erfüllen wird ein Fahrtenabzeichen in Gold ausgegeben.

6.           Die elektronische Meldung ist bis zum 15. Februar 2024 über efa-Wettbewerb elektronisch an die Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes,
zusenden.

Das Meldegeld beträgt 0,60 € je elektronisch, also über efa-Wettbewerb, gemeldeten Teilnehmer*in. Dieser Betrag erhöht sich um die Kosten für die jeweils bestellten Fahrtenabzeichen; diese betragen derzeit 3,60 € pro Fahrtenabzeichen Silber und 4,75 € pro Fahrtenabzeichen in Gold.

Verspätet eingehende Meldungen werden nur nach vorheriger Rücksprache mit der Geschäftsstelle berücksichtigt und es wird zusätzlich ein erhöhtes Meldegeld i.H.v. 35,00 € für die Meldung fällig.

Nach Erhalt der Rechnung ist das Meldegeld unter Angabe der Mitgliedsnummer innerhalb von 14 Tagen auf das - der Rechnung zu entnehmende - Bankkonto des DRV zu überweisen.

7.           Die nachträgliche Anerkennung von Fahrtenabzeichen sowie die Korrektur der elektronischen Fahrtenhefte von gemeldeten Teilnehmer*innen erfolgt ausschließlich in Rücksprache mit der Geschäftsstelle. Das erhöhte Meldegeld beträgt 2,80 € je nachträglich anerkanntem Fahrtenabzeichen.

8.           Übergangsregelung für Meldungen in Papierform:

Nach vorheriger Absprache mit der DRV-Geschäftsstelle kann die Meldung zum Fahrtenwettbewerb noch per Papier erfolgen, sofern das efa System noch nicht benutzt wird.

 

Wettbewerbsjahr:

Meldegeld pro gemeldeten Teilnehmer*in in Papierform:

2022

7,00 €

2023

8,00 €

2024

10,00 €

 

Die alten Regelungen für die Einreichung des persönlichen DRV-Fahrtenheftes sind einzuhalten. à neu

 

9.        Zusätzlich zum Abzeichen ist ein Stoffabzeichen erhältlich. Der Preis beträgt derzeit pro Stück € 4,94 einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei einer elektronischen Meldung können Bestellungen für Stoffabzeichen mit der Meldung eingereicht werden. (siehe Beispiel). Papiermelder benutzen das bekannte Formular.

10.      Die gemeldeten Daten unterliegen einer Tiefenkontrolle. Mit der Abgabe der Meldung sind die Vereine einverstanden, dass die Auswerter Einsicht in die Unterlagen nehmen können.

Grundlage der Kontrolle sind:

  • Kilometerliste des Jahres (Ermittlung der „aktiven Ruderer“)
  • Meldung zur Wanderruderstatistik
  • Meldung der Fahrtenabzeichen
  • Fahrtenbuch bzw. efa-Datenbank
  • Vereinskilometertabelle ab Bootshaus

 

Folgende Schwerpunkte werden kontrolliert:

  • Sind die übermittelten Daten formal korrekt, plausibel und termingerecht eingereicht

         worden?

  • Enthält die Meldung zusammengefasste Trainingsfahrten, Trainingslager oder Regatten? (Trainingslager sind keine Wanderfahrten)
  • Sind auswärtige Wanderfahrten zeitnah und plausibel eingetragen?
  • Sind die Wanderfahrten ab/an Bootshaus plausibel nach Vereinskilometertabelle?

(Angabe von Start und Ziel, sowie dem Gewässer, auf dem gerudert wurde)

Definition „plausible Wanderfahrt“:

Eine plausible Fahrt enthält die direkte Entfernung von Start und Ziel. Alle Abweichungen von diesem Kurs müssen verzeichnet sein. Die Angabe „plus Diverse“ ist nicht zulässig.

11.         Datenschutz

  1. Der meldende Verein bestätigt, dass bei einer Meldung von Mitgliedern mit einem Behinderungsgrad von 50% oder mehr, die betroffenen Mitglieder der Meldung an den DRV zugestimmt haben. Liegt diese Zustimmung nicht vor, darf diese Informationen nicht an den DRV übermittelt werden. In diesem Fall kann für den/die Teilnehmer*in alternativ eine Meldung unter den Bedingungen für die jeweiligen Jahrgänge eingereicht werden.
  2. Der meldende Verein bestätigt, dass die betroffenen Mitglieder der Meldung an den DRV einer Veröffentlichung ihrer Erfolge unter Angabe von Vor- und Nachnamen sowie des Vereins auf rudern.de zugestimmt haben. Die Teilnehmer*innen können jederzeit die Anonymisierung ihres Eintrages beantragen. In diesem Fall werden von Vor- und Nachnamen nur der jeweils erste Buchstabe veröffentlicht.

Hannover, 10.01.2023

 

Moritz Petri                                                                   Marc Hildebrandt                                         

Vorsitzender DRV                                                        Vorsitzender Deutsche Ruderjugend

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