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Bekanntmachung Nr. 5014 Fahrtenabzeichen für Erwachsene 2023

Einführung: 1937

Form der Auszeichnung: Nadel und  Urkunde entsprechend dieser Ausschreibung

Antrag durch: Verbandsmitglieder

Ort der Vergabe: Verein

Vergaberichtlinien

Allgemeines:

Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.

Langstreckenregatten, die keine DRV- oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten. In Barken werden für die Wertung bis zu drei Steuerleute berücksichtigt. Zusammengefasste Trainingskilometer, Trainingslager und DRV-Regatten sind keine Wanderfahrten.

 

Ruderinnen und Ruderer erhalten das Fahrtenabzeichen unter folgenden Bedingungen:

  1. Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar 2023 das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört.
  1. Gefordert werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember für Ruderinnen und Ruderer

 

Alters-klasse

Jahrgang

Gesamt-Ruderleistung

Davon

Wanderfahrts-

kilometer

19-60

61-75

ab 76

1963 - 2004

1948 - 1962

1947 und älter

800

600

500

160

120

100

für Personen mit einem Behinderungsgrad von 50 % und mehr (ohne Altersbegrenzung)

 

 

500

100

Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschwein-Kilometer; Landdienst-Kilometer werden ebenfalls nicht gewertet.

Für Wanderfahrten ist es zulässig, die Gesamtkilometer pro Teilnehmer nach der Formel

(Streckenkilometer x Zahl der besetzten Bootsplätze)

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Zahl der Teilnehmer

zu ermitteln. Ruderinnen und Ruderer, die ausschließlich Landdienst machen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

  1. Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch nachzuweisen. Der Vereinsvorsitzende bzw. ein hierzu verbindlich Bevollmächtigter übernimmt durch seine Anmeldung über efa-Wettbewerb die Verantwortung für die Richtigkeit der elektronisch übermittelten Angaben.

Wird der Verein bzw. werden einzelne Teilnehmer das erste Mal über das elektronische Fahrtenbuch (efa) gemeldet, sind alle bisher geführten Fahrtenhefte aus Gründen des Übergangs in der Geschäftsstelle des DRV einzureichen.

Mit der Meldung des elektronischen Fahrtenheftes bestätigt der Teilnehmer, dass er seine Kilometerleistung ausschließlich einem Verein, nämlich dem bestätigenden Verein zuweist; bei Mehrfachmitgliedschaften besteht für die weiteren Vereine keine Berechtigung zur Geltendmachung der Kilometerleistung im DRV-Wanderruderpreiswettbewerb.

  1. Das Fahrtenabzeichen erwirbt, wer die unter 2. aufgeführten Bedingungen erstmalig erfüllt. Jede Wiederholung ist dem DRV durch die Meldung über das elektronische Fahrtenbuch nachzuweisen.
  1. Nach fünfmaligem Erfüllen und nach jeder weiteren durch 5 teilbaren Zahl (10, 15, 20 usw.) wird ein Fahrtenabzeichen in Gold mit der jeweiligen Zahl (5, 10, 15 usw.) ausgegeben. In diese Zählung werden auch die bereits erworbenen Jugendfahrtenabzeichen mit einbezogen. Die Richtigkeit der Bewerbung um ein Goldenes Fahrtenabzeichen ist vom Vereinsbevoll-mächtigten vor der Meldung über efa-Wettbewerb zu prüfen.
  1. Nach 25-maligem Erwerb des Fahrtenabzeichens und nach jeder weiteren durch 5 teilbaren Zahl (30, 35, 40 usw.) wird vom Deutschen Ruderverband, zusätzlich zum Fahrtenabzeichen, eine Urkunde verliehen. Die Urkunden werden ausschließlich während der Feierstunde des WRT überreicht.
  1. Die elektronische Meldung ist bis zum 15. Februar 2024

über efa-Wettbewerb elektronisch an die Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes, zusenden.

Das Meldegeld beträgt 1,20 € je elektronisch, also über efa-Wettbewerb, gemeldeten Teilnehmer. Dieser Betrag erhöht sich um die Kosten für die jeweils bestellten Fahrtenabzeichen; diese betragen derzeit 3,60 € pro Fahrtenabzeichen Silber und 4,75 € pro Fahrtenabzeichen in Gold.

Verspätet eingehende Meldungen werden nur nach vorheriger Rücksprache mit der Geschäftsstelle berücksichtigt und es wird zusätzlich ein erhöhtes Meldegeld i.H.v. 35,00 € für die Meldung fällig.

Nach Erhalt der Rechnung ist das Meldegeld unter Angabe der Mitgliedsnummer innerhalb von 14 Tagen auf das - der Rechnung zu entnehmende - Bankkonto des DRV zu überweisen.

  1. Die nachträgliche Anerkennung von Fahrtenabzeichen sowie die Korrektur der elektronischen Fahrtenhefte von gemeldeten Teilnehmern erfolgt ausschließlich in Rücksprache mit der Geschäftsstelle. Das erhöhte Meldegeld beträgt 2,80 € je nachträglich anerkanntem Fahrtenabzeichen.
  1. Übergangsregelung für Meldungen in Papierform:

Nach vorheriger Absprache mit der DRV-Geschäftsstelle kann die Meldung zum Fahrtenwettbewerb noch per Papier erfolgen, sofern das efa System noch nicht benutzt wird.

 

Wettbewerbsjahr:

Meldegeld pro gemeldeten Teilnehmer in Papierform:

2022

7,00 €

2023

8,00 €

2024

10,00 €

Die alten Regelungen für die Einreichung des persönlichen DRV-Fahrtenheftes sind einzuhalten.

  1. Zusätzlich zum Abzeichen ist ein Stoffabzeichen erhältlich. Der Preis beträgt derzeit pro Stück € 4,94 einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei einer elektronischen Meldung können Bestellungen für Stoffabzeichen mit der Meldung eingereicht werden. (siehe Beispiel). Papiermelder benutzen das bekannte Formular.
  1. Die gemeldeten Daten unterliegen einer Tiefenkontrolle. Mit der Abgabe der Meldung sind die Vereine einverstanden, dass die Auswerter Einsicht in die Unterlagen nehmen können.

Grundlage der Kontrolle sind:

  • Kilometerliste des Jahres (Ermittlung der „aktiven Ruderer“)
  • Meldung zur Wanderruderstatistik
  • Meldung der Fahrtenabzeichen
  • Fahrtenbuch bzw. efa-Datenbank
  • Vereinskilometertabelle ab Bootshaus

Folgende Schwerpunkte werden kontrolliert:

  • Sind die übermittelten Daten formal korrekt und plausibel?
  • Enthält die Meldung zusammengefasste Trainingsfahrten, Trainingslager oder Regatten? (Trainingslager sind keine Wanderfahrten)
  • Sind auswärtige Wanderfahrten zeitnah und plausibel eingetragen?
  • Sind die Wanderfahrten ab/an Bootshaus plausibel nach Vereinskilometertabelle?

(Angabe von Start und Ziel, sowie dem Gewässer, auf dem gerudert wurde)

Definition „plausible Wanderfahrt“:

Eine plausible Fahrt enthält die direkte Entfernung von Start und Ziel. Alle Abweichungen von diesem Kurs müssen verzeichnet sein. Die Angabe „plus Diverse“ ist nicht zulässig.

  1. Datenschutz
  1. Der meldende Verein bestätigt, dass bei einer Meldung von Mitgliedern mit einem Behinderungsgrad von 50% oder mehr, die betroffenen Mitglieder der Meldung an den DRV zugestimmt haben. Liegt diese Zustimmung nicht vor, darf diese Informationen nicht an den DRV übermittelt werden. In diesem Fall kann für den Teilnehmer alternativ eine Meldung unter den Bedingungen für die jeweiligen Jahrgänge eingereicht werden.
  2. Der meldende Verein bestätigt, dass die betroffenen Mitglieder der Meldung an den DRV einer Veröffentlichung ihrer Erfolge unter Angabe von Vor- und Nachnamen sowie des Vereins auf rudern.de zugestimmt haben. Die Teilnehmer können jederzeit die Anonymisierung ihres Eintrages beantragen. In diesem Fall werden von Vor- und Nachnamen nur der jeweils erste Buchstabe veröffentlicht.

 

Hannover, 10.01.2023

 

Moritz Petri                                                     Michael Stoffels

Vorsitzender                                                   Ressortvorsitzender Wanderrudern,

Deutscher Ruderverband                            Ruderreviere, Um

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