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Bekanntmachung Nr. 5015 DRV-Wanderruderpreis 2023

Einführung: 1977

Form der Auszeichnung: Plakette/Tafel

Antrag durch: Verbandsmitglieder

Vergabe durch:  DRV

Vergabe: Wanderrudertreffen

 

Vergaberichtlinien:

1.           Der Deutsche Ruderverband schreibt einen Wettbewerb für die Leistungen der Mitgliedsvereine im Fahrten- und Wanderrudern aus.

2.           Der „DRV-Wanderruderpreis“ (zur Erinnerung an Georg Winsauer) wird für die beste Leistung im Fahrten- und Wanderrudern an denjenigen Verein vergeben, dessen Leistung am weitesten über der Durchschnittsleistung vergleichbarer Vereine liegt.

3.           Die Vereine werden, entsprechend der „Statistik Fahrten- und Wanderrudern“, in fünf Gruppen unterteilt:

Gruppe A =      7 bis 30             aktive Ruderer

Gruppe B =      31-80                aktive Ruderer

Gruppe C =      81-150              aktive Ruderer

Gruppe D =     über 150          aktive Ruderer

Gruppe E =      Schülerrudervereine-/Riegen

4.         In den Gruppen A – E wird ein Preis vergeben.

5.         Die jeweils ersten drei Vereine jeder Gruppe erhalten eine Urkunde mit der Abbildung des Preises; der Erste in den Gruppen A) bis E) erhält zusätzlich den DRV-Wanderruderpreis.

6.         Die Kosten für die Neubeschaffung endgültig gewonnener Preise trägt der Deutsche Ruderverband.

7.         Für die Bewertung der Leistungen werden verwendet:

a)           die in der „Statistik Fahrten- und Wanderrudern“ ausgewiesene Mannschafts-km-Zahl

b)           die Anzahl der Fahrtenabzeichen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder

c)            die Anzahl der aktiven Ruderer

 

Als aktiver Ruderer gilt jedes Vereinsmitglied mit Stichtag 31.12.2023, das ausweislich des Fahrtenbuches mindestens einen Kilometer im Bezugsjahr gerudert hat.

Die diesbezügliche Meldung über efa- Wettbewerb hat folgende Struktur:

 

M1         Aktive Ruderer bis 18 Jahre

M2         Aktive Ruderinnen bis 18 Jahre

M3         Aktive Ruderer ab 19 Jahre

M4         Aktive Ruderinnen ab 19 Jahre

 

Die Meldung enthält keine Nichtmitglieder, Gäste und Ruderer die ihre Wanderfahrten in anderen Vereinen abrechnen.

8.         Die Bewertungsformel lautet:

Mannschaftswanderfahrtskilometer x Fahrtenabzeichen x 1000

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aktive Ruderer x aktive Ruderer

9.         Bei den efa- Meldungen werden die Vereinskilometer und Gewässer mit dem Einreichen der Wanderruderfahrtenstatistik übermittelt. Sie dienen zur statistischen Erhebung gegenüber anderen Verbänden oder Organisationen. Diese Daten sind ein wichtiger Nachweis der Gewässernutzung durch Ruderer und unabdingbares Argument für die Erhaltung von Ruderrevieren.

10.       Meldeschluss für die Teilnahme am Wettbewerb 2023 ist der 15. Februar 2024.

(DRV-Geschäftsstelle, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover).

 

Hannover, den 10.01.2023

 

Moritz Petri                                                    Michael Stoffels

Vorsitzender                                                  Ressortvorsitzender Wanderrudern,

Deutscher Ruderverband                            Ruderreviere, Umwelt & Technik

 

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Michael Stoffels

Ressortvorsitzender Wanderrudern, Ruderreviere, Umwelt und Technik

Mobil
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