# 4779  | 

Bestimmungen und Stationierungen der Wanderruderboote des DRV 2015 - AB4779

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4779

I. Allgemeines

Die DRV-Bootsflotte ist in interessanten Ruderrevieren stationiert. Auf Anfrage stellen Betreuervereine meist zusätzlich weitere Boote bereit. 

Zur Verfügung stehen die DRV Barken (R), der neue Inriggerzweier (R) und der neue Inriggervierer (R). Die Betreuervereine der ehemaligen DRV-Boote haben die Boote mit der Option übernommen: Die Boote weiter an interessierte Nutzer unter den Bedingungen des DRV zur Verfügung zu stellen. 

Die Nutzung der Barken und der Ruderboote unterstehen der Benutzungsordnung des DRV. Für Boote der Vereine sind die Benutzungsbedingungen der Betreuervereine verbindlich. Besonderheiten der jeweiligen Betreuervereine sind für alle Boote jeweils zu beachten. 

Nutzer der Boote sollten sich im Klaren sein, dass eine Beschädigung der Bootsmaterialien zum Ausfall von nachfolgenden Wanderfahrten führen kann. Eventuell entstehende Kosten wie z.B. die  An-, Abreise und Übernachtungen könnten dem Schadenverursacher in Rechnung gestellt werden. 

In Abstimmung mit allen Wanderruderwarten der Länder und dem Fachressorts Wanderrudern wird für die Nutzung von Ruderbooten als Richtwert 5 € je Bootsplatz und Tag empfohlen. Vorausgesetzt, dass das Boot in gutem Zustand und versichert ist. Kann das Boot mit diesen Voraussetzungen nicht zur Verfügung gestellt werden, sind Abschläge in der Aufwandsentschädigung zu berücksichtigen. Bei mehrtägigen Ausleihen werden die Tagessätze je Bootsplatz reduziert. Die Stafflung der Aufwandsentschädigungen entspricht denen der Barken. Der Abschluss von Bootsversicherungen der dazu georderten Vereinsboote wird für den Nutzer empfohlen. 

II. Spezifische Benutzungsbedingungen

Durch den DRV sind der Inriggerzweier, der Inriggervierer, die DRV-Barken einschließlich ihrer Hänger und der DRV Bootshänger mit einer Selbstbeteiligung versichert. Es sind Transporte auf dem Wasser und auf dem Land versichert.

In den Versicherungsbedingungen sind Klauseln enthalten, die Versicherungsleistungen ausschließen können. Die vollständigen Versicherungsbedingungen liegen in der Geschäftsstelle des DRV vor. Die Selbstbeteiligungen für die Boote betragen:

  • Boot 130,00 € 
  • Riemen 80,00 € nur bei Transportschäden
  • Anhänger 153,00 €. 

Die Bootshänger sind haftpflicht-, kasko- und teilkaskoversichert. 

Der Transport ist nur mit geeigneten Schleppfahrzeugen durchzuführen. 

Aufwandsentschädigung

Die Boote können durch Mitglieder des DRV kostengünstig genutzt werden.

Die Aufwandsentschädigungen werden erhoben um die Nutzer zur pfleglichen Behandlung anzuhalten, den Aufwand der Betreuer zu mindern, Reparaturen auszuführen und die Boote zu erhalten. Die Aufwandsentschädigungen decken nicht die Kosten für die Bootsbereitstellung. Den Nutzern steht kein Anrecht auf Schadensersatz gegenüber dem DRV zu, der sich aus teilweise mangelhafter Gebrauchsfähigkeit ergibt. Jeder Nutzer ist mitverantwortlich für die Erhaltung der Boote und trägt damit zur Zufriedenheit der nachfolgenden Nutzer bei. Spenden zum Erhalt der Boote sind willkommen. 

Mit der Anmeldung ist eine anteilige Vorauszahlung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- Euro unmittelbar mit der Terminbestätigung zu zahlen, die mit der gesamten Aufwandsentschädigung verrechnet wird. Damit wird die Reservierung verbindlich. Die Vorauszahlung verfällt vollständig, wenn die Fahrt nicht angetreten wird und der Rücktritt von der Reservierung nicht einen Monat vor Antritt der Fahrt beim Betreuer bekannt gegeben wird. Bei Rücktritt von der Anmeldung  können die Verfügungsberechtigten Unkosten von der Aufwandsbeteiligung einbehalten. Leistungen der Betreuer, wie Transporte, Hilfen bei den Wanderfahrten usw. betreffend, sind mit den Betreuern abzustimmen und zu vergüten. Der Transport der Boote durch die Betreuer wird empfohlen, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.  

Benutzer, deren Vereine nicht Mitglied im DRV sind, können die Leistungen des DRV, wie beispielsweise Versicherung der Boote und geringe Aufwandsentschädigungen nicht in Anspruch nehmen. Bei Ausleihen an Nichtmitglieder des DRV ist die volle Kostendeckung, der Versicherungsschutz, die Betreuung usw., die durch den Verband getragen und organisiert wird, zu übernehmen. Im Rahmen der organisatorischen Kostendeckung sind durch diese Vereine oder Ruderer die doppelten Aufwandsentschädigungen zuzüglich der gültigen MwSt. zu zahlen.

Für die Barken sind heimatliche Ruderreviere festgelegt worden. Die Ruderreviere sind die unmittelbaren angrenzenden Flussläufe an den Betreuerstandort mit maximalen Entfernungen von ca. 300 km. Werden diese Verlassen sind zusätzlich 50 € für zusätzliche Fahrleistungen zu entrichten.  

Die jeweiligen Aufwandsentschädigungen für die Barken und den Bootsanhänger in Magdeburg können aus der Tabelle abgelesen werden.  

Ausleih-
tage
Barke inkl.
Anhänger
Anhänger in
Magdeburg
Inrigger-
zweier
Inrigger-
Vierer
1. Tag 170 55 15 25
2. Tag 266 95 30 50
3. Tag 355 125 45 75
4. Tag 440 125 55 90
5. Tag 520 145 65 115
6. Tag 595 165 75 125
7. Tag 668 185 85 140
8. Tag 733 205 95 155
9. Tag 794 225 105 170
10. Tag 849 245 115 185
11. Tag 899 265 120 200
12. Tag 945 285 125 215
13. Tag 985 305 130 230
14. Tag 1021 325 135 240
Preise in Euro

Fahrtenleiter mit mehreren Barkenfahrten beim gleichen Ausleihverein in einem Jahr dürfen diese als eine Fahrt mit der gesamten Anzahl an Ausleihtagen günstigeren Aufwandsentschädigungen ausleihen. Sie müssen aber die volle Summe bei der ersten Fahrt entrichten.

Kaution, Schäden und Versicherung

Für die Nutzung der Barken und Trailer wird eine Kaution in Höhe von 450 Euro erhoben, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe (sauber und ohne Schäden) zurückerstattet wird. Schäden müssen bei Übernahme des Bootes benannt sein. Alle nicht benannten Schäden an Barke, Trailer und Zubehör gehen zu Lasten des Nutzers. Mögliche Versicherungsleistungen entfallen und die Kosten werden mit der Kaution verrechnet, Ausnahmen bilden Verschleißschäden. Reparaturen, die vom Betreuer auszuführen sind und ungenügende Reinigung werden mit der Kaution verrechnet. Die Kaution wird frühestens zwei Wochen nach Abschluss der Fahrt zurückgezahlt.

Auftretende Schäden sind dem Betreuer mit einer Beschreibung des Schadenshergangs zu melden um Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Sofortige Schadensmeldungen helfen dem Verursacher eigene Kosten zu sparen. Die Schadensanzeigen sind unmittelbar nach Schadeneintritt bzw. am Fahrtende zu erstellen. Schäden, die nicht von der Versicherung beglichen werden, sind durch die Benutzer bzw. Entleiher zu tragen.

Für verdeckte Schäden verfällt die Haftung der Nutzer nicht, da solche Schäden meistens erst bei der nächsten Nutzung sichtbar werden. Für diese Art der Schäden kann der Nutzer innerhalb eines halben Jahres zur Ersatzleistung herangezogen werden.

Bootsanhänger für max. sechs Wanderruderboote

Der Bootsanhänger steht in Magdeburg und steht für Wanderfahrten zur Verfügung. Er ist Haftpflicht versichert. Für den Bootshänger ist das Einsatzgebiet die Bundesrepublik und die Donauländer. Zum Anfang und am Ende der Wanderfahrt sind die Boote und der Bootshänger zu begutachten. Beanstandungen sind vor Fahrantritt geltend zu machen. Die Wanderfahrt ist beendet mit der Abschlusszustandsbewertung für Boote und Hänger.

III. Standorte und Ansprechpartner

Bootsanhänger

Anhänger an der Elbe Magdeburg / Elbe
Ronald Koch Burgenser Weg 35, 39175 Körbelitz
RV Alt Werder e.V. 1887, An der Elbe 13, 39104 Magdeburg
E-Mail kontakt@alt-werder.de

Barken

  1. Barke mit Anhänger (R) „Ruder-Club Deutschland“ / Dresden
    Barkenrevier: Moldau Prag / Elbe Podebrady - Wittenberge
    Dresdner RV, Uwe Lätsch, Tolkewitzer Str. 45, 01277 Dresden, Telefon 0351 3103403, Fax 0351 3127302, E-Mail DresdnerRV@t-online.de
  2. Barke mit Anhänger (R) „Hessen“ / Hann. Münden
    Barkenrevier: Fulda–Weser Kassel - Bremen
    Mündener RV, Dr. Hans-Joachim Heinemann, Rudolf-Eucken-Weg 7, 37077 Göttingen, Telefon 0511 373556,  E-Mail barke_hessen_drv_mrv@t-online.de
  3. Barke mit Anhänger „Churfranken“ / Main Miltenberg 
    Barkenrevier: Bamberg–Mainz
    Miltenberger RC, Ludwig M. Büttner, Graubergstr. 3, 63897 Miltenberg, Telefon 09371 3386, Mobil 0172 9546592, E-Mail gaeste@miltenberger-ruderclub.de
  4. Inriggerzweier „Störtebeker“
    Anklam Peene und Boddengewässer
    Peter Lembrich Hamburger Ring 27, 17389 Anklam, Telefon 03971 240458, E-Mail peter-lembrich@t-onlind.de
  5. Inriggervierer „Rügen“
     Anklam Peene und Boddengewässer
    Peter Lembrich, Hamburger Ring 27, 17389 Anklam, Telefon 03971 240458, E-Mail peter-lembrich@t-onlind.de  

Berlin, den 20.01.2015

Matthias Sieg
Verantwortlich für Wanderruderboote des DRV

Anhang IV. ehemaliger DRV Boote Standorte in Vereinen

Die Übergaben erfolgten mit der Auflage der weiteren Verleihung an DRV Mitglieder zu DRV Bedingungen

Barke mit Anhänger „Rheingold“
Die Barke wurde an den Breisacher Turnverein übergeben. Barkenrevier Hochrhein Tunverein Breisach 1877 e.V., Abt. Rheingold Rowing, Harald Hensle, Poststr. 10, 79206 Breisach, Telefon 0766793360, E-Mail: hh@netcontrol.de

Barke mit Anhänger „Burg Blankenstein“
RV Blankenstein–Ruhr e.V.. Klaus Hoffmann, Telefon 02324 62230, 0766793360,  E-Mail: hoffmann.k@gmx.de

Bootstyp Gewässer Betreuerverein
Vierer Saar, Mosel RG Trier
Vierer Elbe Meißener RC „Neptun“ 1882
Vierer Dahme, Spree RC Rahnsdorf Luftfahrt 
Dreier Elbe RV Alt Werder 1887
Dreier Schweriner See Schweriner Rudergesellschaft
Dreier Peene PSV Anklam
Dreier Dahme WSV Königs Wusterhausen
Dreier Neustrelitz, Seengebiert der Oberhavel WSV Neustrelitz
Dreie Dahme, Spree ESV Schmöckwitz