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DRV-Wanderruderpreis 2011 - Amtliche Bekanntmachung Nr. 4629

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4629

DRV-Wanderruderpreis 2011

Einführung: 1977

Form der Auszeichnung: Plakette/Tafel

Antrag durch: Verbandsmitglieder

Vergabe durch: DRV

Vergabe: Wanderrudertreffen

Vergaberichtlinien:

1. Der Deutsche Ruderverband schreibt einen Wettbewerb für die Leistungen der Mitgliedsvereine im Fahrten- und Wanderrudern aus.

2. Der „DRV-Wanderruderpreis“ (zur Erinnerung an Georg Winsauer) wird für die beste Leistung im Fahrten- und Wanderrudern an denjenigen Verein vergeben, dessen Leistung am weitesten über der Durchschnittsleistung vergleichbarer Vereine liegt.

3. Die Vereine werden, entsprechend der „Statistik Fahrten- und Wanderrudern“, in fünf Gruppen unterteilt:

A) =  bis 30   aktive Ruderer
B) = 31-80   aktive Ruderer
C) =  81-150 aktive Ruderer
D) =  über 150 aktive Ruderer
E) = Schülerrudervereine-/ Riegen

4. In den Gruppen A) – D) wird ein Preis vergeben, in der Gruppe E) eine Urkunde.

5. Die vier Preise sind Herausforderungspreise. Sie gehen nach fünfmaligem Gewinn (unabhängig in welcher Gruppe) in das Eigentum des betreffenden Vereins über.

6. Die jeweils ersten drei Vereine jeder Gruppe erhalten eine Urkunde mit der Abbildung des Preises; der Erste in den Gruppen A) bis D) erhält zusätzlich den DRV-Wanderruderpreis.

7. Die Namen der Gewinner jeder Gruppe werden auf dem Preis angebracht; die Kosten hierfür trägt der gewinnende Verein.

8. Die Kosten für die Neubeschaffung endgültig gewonnener Preise trägt der Deutsche Ruderverband.

9. Die Preise werden anlässlich des DRV-Wanderrudertreffens in einer Feierstunde übergeben. Der Vorjahres-Sieger gibt spätestens zu diesem Zeitpunkt seinen Preis an den DRV zurück.

10. Für die Bewertung der Leistungen werden verwendet:

a) die in der „Statistik Fahrten- und Wanderrudern“ ausgewiesene Mannschafts-km-Zahl;

b) die Zahl der Fahrtenabzeichen für Erwachsene, Jugendliche  und Kinder;

c) die Zahl der aktiven Ruderer.

Als aktiver Ruderer gilt jedes Vereinsmitglied mit Stichtag 31.12.2011, das ausweislich des Fahrtenbuches mindestens einen Kilometer im Bezugsjahr gerudert hat.
Die diesbezügliche Meldung sollte folgende Struktur haben und ist mit der Wettbewerbsmeldung vorzunehmen.

M1 Aktive Ruderer bis  18 Jahre
M2  Aktive Ruderinnen bis 18 Jahre
M3 Aktive Ruderer ab 19 Jahre
M4  Aktive Ruderinnen ab 19 Jahre

L1 Aktive Ruderer bis  18 Jahre, die in Leistungszentren oder anderen Bootshäusern rudern
L2  Aktive Ruderinnen bis 18 Jahre, die in Leistungszentren oder anderen Bootshäusern rudern
L3 Aktive Ruderer ab 19 Jahre, die in Leistungszentren oder anderen Bootshäusern rudern
L4  Aktive Ruderinnen ab 19 Jahre, die in Leistungszentren oder anderen Bootshäusern rudern

Die Meldung enthält keine Nichtmitglieder, Gäste und Ruderer die ihre Wanderfahrten in anderen Vereinen abrechnen.

11. Die Bewertungsformel lautet:

Mannschaftswanderfahrtskilometer x Fahrtenabzeichen x 1000
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aktive Ruderer x aktive Ruderer

12. Meldeschluss  für die Teilnahme am Wettbewerb ist der 15. Februar 2012.
(DRV-Geschäftsstelle, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover).

Schweinfurt/Berlin, den 20.01.2011

Siegfried Kaidel
Vorsitzender

Prof. Dr. Arnim Nethe 
Ressortvorsitzender Wanderrudern und Breitensport,
Ruderreviere und Umwelt