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Fahrtenabzeichen für Erwachsene

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4559

Einführung: 1950

Form der Auszeichnung: Nadel

Antrag durch: Verbandsmitglieder

Ort der Vergabe: Verein

Vergaberichtlinien:

Ruderinnen und Ruderer erhalten das Fahrtenabzeichen unter folgender Bedingung:

1. Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar des Jahres, für

das sie sich bewerben, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die übrigen Altersangaben gilt stets der 1. Januar des laufenden Jahres als Stichtag. Die Bewerber müssen Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört.

2. Gefordert werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember für

Alter

Jahrgang

Ges. Ruderleistung

davon auf Wanderfahrt

Ruderer

19-30

31-60

ab 61

1990/79

1978/49

1948

1000

800

600

200

160

120

Ruderinnen

19-30

31-60

ab 61

1990/79

1978/49

1948

800

700

600

160

140

120

für Behinderte ohne Altersbegrenzung, die eine Versehrtheit von 50 % und mehr nachweisen

500

100

Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschwein-Kilometer; Landdienst-Kilometer werden ebenfalls nicht gewertet.

Für Wanderfahrten ist es zulässig, die Gesamtkilometer pro Teilnehmer nach der Formel

(Streckenkilometer x Zahl der besetzten Bootsplätze)

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Zahl der Teilnehmer

zu ermitteln. Ruderinnen und Ruderer, die ausschließlich Landdienst machen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.

Langstreckenregatten, die keine DRV- oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten.

Zusammengefasste Trainingskilometer, Trainingslager und Regatten sind keine Wanderfahrten.

In Barken und Kirchbooten werden für die Wertung bis zu drei Steuerleute berücksichtigt.

3. Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch und durch ein von der Geschäftsstelle des DRV zu beziehendes Fahrtenheft nachzuweisen. Der Vereinsvorsitzende bzw. ein hierzu verbindlich Bevollmächtigter übernimmt durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Wird über das elektronische Fahrtenbuch (Efa) gemeldet, ist das Fahrtenheft nur bei der 1. Meldung mit einzureichen.

Wird per Efa gemeldet, ist dem DRV ein Begleitbeleg zu übermitteln, auf dem der Vereinsbevollmächtigte und der Teilnehmer mit Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigen.

Sowohl bei Meldung mit Fahrtenheft wie bei Efa-Meldung bestätigt der Teilnehmer mit seiner Unterschrift, dass er seine Kilometerleistung ausschließlich einem Verein, nämlich dem bestätigenden Verein zuweist; bei Mehrfachmitgliedschaften besteht für die weiteren Vereine keine Berechtigung zur Geltendmachung der Kilometerleistung im DRV-Wanderruderpreiswettbewerb.

4. Das Fahrtenabzeichen erwirbt, wer die unter 2. aufgeführten Bedingungen erstmalig erfüllt. Jede Wiederholung ist dem DRV durch Einsendung des Fahrtenheftes oder der Meldung über das elektronische Fahrtenbuch nachzuweisen.

5. Nach fünfmaligem Erfüllen und nach jeder weiteren durch 5 teilbaren Zahl (10, 15, 20 usw.) wird ein Fahrtenabzeichen in Gold mit der jeweiligen Zahl (5, 10, 15 usw.) ausgegeben. In diese Zählung werden auch die bereits erworbenen Jugendfahrtenabzeichen mit einbezogen. Die Richtigkeit der Bewerbung um ein Goldenes Fahrtenabzeichen ist vom Vereinsbevollmächtigten ausdrücklich zu bestätigen.

6. Nach 25-, 40- bzw. 50-maligem Erwerb des Fahrtenabzeichens wird vom Deutschen Ruderverband eine Urkunde verliehen.

7. Die Fahrtenhefte bzw. die Efa-Meldung sind bis zum 15. Februar 2010 an die Geschäftsstelle des DRV, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover einzureichen.

Gleichzeitig ist das Meldegeld in Höhe von € 2,00 je Bewerber, von € 3,60 für jedes Fahrtenabzeichen und € 4,75 für jedes Fahrtenabzeichen in Gold auf das Konto des DRV Sparkasse Hannover, Konto-Nr. 123 862, BLZ 250 501 80 einzuzahlen.

Für das Einreichen der Stoffabzeichen ist der Vordruck zu verwenden, welcher den Vereinen im Dezember 2009 mit dem „Informationsrundschreiben für Wanderrudern“ zugesandt wird.

8. Die gemeldeten Daten unterliegen einer Tiefenkontrolle. Mit der Abgabe der Wander-rudermeldung sind die Vereine einverstanden, dass die Auswerter Einsicht in die Unterlagen nehmen können.

Grundlage der Kontrolle sind:

Mitgliedermeldung (Ermittlung der „aktiven Ruderer“)

Wanderrudermeldung

Fahrtenabzeichenmeldung

Fahrtenbuch bzw. Efa-Datei

Vereinskilometerliste

Folgende Schwerpunkte werden kontrolliert:

Wurde die Wanderrudermeldung termingerecht eingereicht?

Sind die Unterlagen korrekt ausgefüllt?

Enthält die Meldung zusammengefasste Trainingsfahrten, Trainingslager oder Regatten?

Sind auswärtige Wanderfahrten zeitnah und plausibel eingetragen?

Sind die Wanderfahrten ab/an Bootshaus plausibel nach Vereinskilometertabelle?

Definition „plausible Fahrt“:

Eine plausible Fahrt enthält die direkte Entfernung von Start und Ziel. Alle Abweichungen von diesem Kurs müssen verzeichnet sein. Die Angabe „Plus Diverse“ ist nicht zulässig.

Schweinfurt/Berlin, den 11.02.2009

Siegfried Kaidel Prof. Dr. Arnim Nethe

Vorsitzender Vorstand Wanderrudern und Breitensport