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Jugendfahrtenabzeichen

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4595

Jugendfahrtenabzeichen

Einführung: 1950

Form der Auszeichnung: Nadel

Antrag durch: Verbandsmitglieder

Vergabe durch: DRV

Vergabe: Verein

Vergaberichtlinien:

Jungen und Mädchen, Juniorinnen und Junioren erhalten das Jugendfahrtenabzeichen unter folgenden Bedingungen:

1. Teilnahmeberechtigt sind die Jahrgänge 1992 – 2002. Die Bewerber müssen Mitglied einer Mitgliedsorganisation des DEUTSCHEN RUDERVERBANDES sein.

2. Gefordert werden in der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2010 folgende Kilometerleistungen:

a) Jahrgang 2000 – 2002 = 200 km
b) Jahrgang 1998 – 1999 = 300 km
c) Jahrgang 1996 – 1997 = 400 km
d) Jahrgang 1994 – 1995 = 700 km
e) Jahrgang 1992 – 1993 = 800 km.

In diesen Kilometerleistungen müssen mindestens eine dreitägige Wanderfahrt oder zwei Wochenendfahrten (Fahrten, bei denen zwei Tage ohne zwischenzeitliche Rückkehr zum Bootshaus gerudert wurde) enthalten sein. In den Gruppen a) und b) kann die Teilnahme an je einer Wochenendfahrt durch die Teilnahme an jeweils zwei Jungen- und Mädchen Regatten ersetzt werden.

3. Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch nachzuweisen. In das von der Geschäftsstelle des DRV zu beziehende Fahrtenheft sind lediglich die zurückgelegten Gesamtkilometer einzutragen. Nur der Nachweis über Wander- und Wochenendfahrten bzw. der Besuch von JuM-Regatten ist im Fahrtenheft gesondert zu führen.

Der Vereinsvorsitzende, bei SRV und SRR der verantwortliche Protektor, übernehmen durch die Abstempelung und Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen. Die Fahrten müssen nach der Ruderordnung des Vereins durchgeführt worden sein.

 Wird über das elektronische Fahrtenbuch (Efa) gemeldet, ist das Fahrtenheft nur bei der 1. Meldung mit einzureichen. Der Efa-Meldung ist ein Begleitbeleg beizufügen, auf dem der Vereinsbevollmächtigte und der Teilnehmer mit Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigen. Sowohl bei Meldung  mit Fahrtenheft wie bei Efa-Meldung bestätigt der Teilnehmer mit seiner Unterschrift, dass er seine Kilometerleistung ausschließlich einem Verein, nämlich dem bestätigenden Verein zuweist; bei Mehrfachmitgliedschaften besteht für die weiteren Vereine keine Berechtigung zur Geltendmachung der Kilometerleistung im DRV Wanderruderpreiswettbewerb

4. Das Jugendfahrtenabzeichen kann in jedem Jahr neu erworben werden.

Die erworbenen Jugendfahrtenabzeichen zählen bei der Berechnung des Fahrtenabzeichens in Gold gemäß Pos. 5 der Amtlichen Bekanntmachung für Fahrtenabzeichen für Erwachsene mit.

5. Die Fahrtenhefte sind bis zum

15. Februar 2011

an die Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes, Ferdinand-Wilhelm-Fricke Weg 10, 30169 Hannover, einzusenden.

Das Meldegeld beträgt pro Teilnehmer/-in € 1,50. Bei Abnahme des Jugendfahrtenabzeichens in Silber und Gold erhöht sich dieser Betrag auf € 4,50, bei Abnahme des Abzeichens für Erwachsende in Gold auf € 6,25. Diese Kosten sind gleichzeitig mit der Meldung auf das Konto des DRV Nr. 123 862 bei der Sparkasse Hannover, BLZ 250 501 80. einzuzahlen.

Im Fahrtenheft soll erklärt werden, ob eine Abnahme des Abzeichens gewünscht wird.

Zusätzlich zum Abzeichen ist ein Stoffabzeichen erhältlich. Der Preis beträgt pro Stück €3,57 einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für das Einreichen der Stoffabzeichen ist der Vordruck zu verwenden, welcher den Vereinen im Dezember 2010 mit dem „Informationsrundschreiben für Wanderrudern“ zugesandt wird.

Viersen, den 10.02.2010

DEUTSCHE RUDERJUGEND Lothar Drnec - Vorsitzender