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Jugendfahrtenabzeichen 2015 - AB4777

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4777

Einführung: 1950
Form der Auszeichnung: Nadel
Antrag durch: Verbandsmitglieder
Vergabe durch: DRV
Ort der Vergabe: Verein

Vergaberichtlinien:

Jungen und Mädchen, Junioren und Juniorinnen erhalten das Jugendfahrtenabzeichen unter folgenden Bedingungen:

1. Teilnahmeberechtigt sind die Jahrgänge 1997 bis 2007. Die Bewerber müssen Mitglied einer Mitgliedsorganisation des Deutschen Ruderverbandes sein.

2. Gefordert werden in der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2015 folgende Kilometerleistungen:

  • a) Jahrgang 2005–2007: 200 km
  • b) Jahrgang 2003–2004: 300 km
  • c) Jahrgang 2001–2002: 400 km
  • d) Jahrgang 1999–2000: 700 km
  • e) Jahrgang 1997–1998: 800 km
  • f) für Behinderte ohne Altersbegrenzung mit einer Versehrtheit von 50 % und mehr = 100 km.

In diesen Kilometerleistungen müssen mindestens eine dreitägige Wanderfahrt oder zwei Wochenendfahrten (Fahrten, bei denen zwei Tage ohne zwischenzeitliche Rückkehr zum Bootshaus gerudert wurde) oder 2 x 30 km Tagesfahrt oder eine Wochenendfahrt + 1 x 30 km Tagesfahrt enthalten sein. In den Gruppen a); b) und c) kann die Teilnahme an je einer Wochenendfahrt oder Tagesfahrt  durch die Teilnahme an jeweils zwei Jungen- und Mädchen Regatten ersetzt werden. Der Bundeswettbewerb zählt ebenfalls als JuM-Regatta.
Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch nachzuweisen. In das von der Geschäftsstelle des DRV zu beziehende Fahrtenheft sind lediglich die zurückgelegten Gesamtkilometer einzutragen. Nur der Nachweis über Wander- und Wochenendfahrten sowie der 2 x 30 Km Tagesfahrten bzw. der Besuch von JuM-Regatten ist im Fahrtenheft gesondert zu führen.

Der Vereinsvorsitzende, bei SRV und SRR der verantwortliche Protektor, übernehmen durch die Abstempelung und Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen. Die Fahrten müssen nach der Ruderordnung des Vereins durchgeführt worden sein.

Wird der Verein das erste Mal über das elektronische Fahrtenbuch (Efa) gemeldet, ist/sind das/die Fahrtenheft/Fahrtenhefte aus Gründen des Übergangs mit einzureichen.

Bei Meldung mit Fahrtenheft bestätigt der Teilnehmer mit seiner Unterschrift, dass er seine Kilometerleistung ausschließlich einem Verein, nämlich dem bestätigenden Verein zuweist; bei Mehrfachmitgliedschaften besteht für die weiteren Vereine keine Berechtigung zur Geltendmachung der Kilometerleistung im DRV Wanderruderpreiswettbewerb.

4. Das Jugendfahrtenabzeichen kann in jedem Jahr neu erworben werden. Jede Wiederholung ist dem DRV durch Einsendung des Fahrtenheftes oder der Meldung über das elektronische Fahrtenheft nachzuweisen.

Nach fünfmaligem bzw. zehnmaligem Erfüllen wird ein Fahrtenabzeichen in Gold mit der jeweiligen Zahl (5, 10) ausgegeben. Die Richtigkeit der Bewerbung um ein Goldenes Fahrtenabzeichen ist vom Vereinsbevollmächtigten ausdrücklich dann zu bestätigen, wenn nicht elektronisch gemeldet wird.

5. Die Fahrtenhefte und die elektronische Meldung sind bis zum 15. Februar 2016 an die Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes, Ferdinand-Wilhelm-Fricke Weg 10, 30169 Hannover, einzusenden.

Das Meldegeld beträgt pro Teilnehmer/-in 1,50 € bei Papiermeldung und 0,75 € bei Meldung über Efa. Bei Abnahme des Jugendfahrtenabzeichens in Silber oder Gold erhöht sich dieser Betrag auf 4,50 € bzw. 3,75 €, wenn über efa gemeldet wird.

Diese Kosten sind gleichzeitig mit der Meldung auf das Konto des DRV IBAN: DE06 2505 0180 0000 1238 62, SWIFT-BIC: SPKHDE2HXXX einzuzahlen.

Mit der Meldung soll erklärt werden, ob eine Abnahme des Abzeichens gewünscht wird.

Zusätzlich zum Abzeichen ist ein Stoffabzeichen erhältlich. Der Preis beträgt pro Stück € 3,57 einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für das Einreichen der Stoffabzeichen ist der Vordruck zu verwenden, der auf der Homepage des DRV unter der Rubrik Nachrichten Wanderrudern abgerufen werden kann. Bei einer elektronischen Meldung können diese Bestellungen mit der Meldung eingereicht werden (siehe Beispiel).

6. Die gemeldeten Daten unterliegen einer Tiefenkontrolle. Mit der Abgabe der Wanderrudermeldung sind die Vereine einverstanden, dass die Auswerter Einsicht in die Unterlagen nehmen können. Grundlage der Kontrolle sind:

  • Mitgliedermeldung (Ermittlung der „aktiven Ruderer“)
  • Wanderrudermeldung
  • Fahrtenabzeichenmeldung
  • Fahrtenbuch bzw. Efa-Datei
  • Vereinskilometerliste.

Folgende Schwerpunkte werden kontrolliert:

  • Wurde die Wanderrudermeldung termingerecht eingereicht?
  • Sind die Unterlagen korrekt ausgefüllt?
  • Enthält die Meldung zusammengefasste Trainingsfahrten, Trainingslager oder Regatten?

(LRV-und DRV-Trainingslager sind keine Wanderfahrten)

  • Sind auswärtige Wanderfahrten zeitnah und plausibel eingetragen?
  • Sind die Wanderfahrten ab/an Bootshaus plausibel nach Vereinskilometertabelle?

(Angabe von Start und Ziel, sowie dem Gewässer, auf dem gerudert wurde).

Definition „plausible Fahrt“: 
Eine plausible Fahrt enthält die direkte Entfernung von Start und Ziel. Alle Abweichungen von diesem Kurs müssen verzeichnet sein. Die Angabe „Plus Diverse“ ist nicht zulässig.

Speyer, den 28.01.2015

Alfred Zimmermann
Vorsitzender Deutsche Ruderjugend