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Kaderrichtlinien für die Bundeskader 2008/2009

  1. Vorbemerkung
    Die Richtlinien für die Bundeskader des Deutschen Ruderverbandes (DRV) leiten sich von der Spitzensportkonzeption des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der DOSB-Förderkonzeption 2012 sowie der Bundesstützpunktkonzeption ab.
  2. Ziel
    Durch die Aufnahme in einen Bundeskader werden die Voraussetzungen geschaffen, durch qualitativ hochwertiges Leistungssporttraining in Verbindung mit einer qualitativ hoch­wertigen Ausbildung Spitzenleistungen im internationalen Vergleich zu erbringen.
  3. Kaderkommission
    • stellvertretender Vorsitzender Leistungssport
    • Sportdirektor
    • zuständige(r) BundestrainerIn (Disziplintrainer, Nachwuchstrainer, Bundestrainer U19)

    Die Berufung in einen Bundeskader erfolgt auf Vorschlag des jeweils zuständigen Bundes­trainers und ist erst nach Abstimmung mit dem DOSB/BL (Nachfolgeorganisation) gültig.

  4. Bundeskader
    1. TopTeam Peking (TTP)
      In Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2008 in PEKING („Beijing“) erfolgt die Berufung in das Top Team nach den u. a. Kriterien unter gleichzeitiger Anrechnung auf den A- und B-Kader des Verbandes.
      1. Kriterien
        § Internationale Vorleistung mit weiterer Perspektive für die Olympischen Spiele 2008 in Beijing/Peking oder/und
        § Internationaler Anschluss oder/und
        § Außergewöhnliche Perspektive
        Der TTP-Kader umfasst damit die Ruderinnen und Ruderer in olympischen Boots­klassen, die aufgrund ihrer erbrachten internationalen Leistung und/oder ihrer außergewöhnlichen Perspektive das Weltniveau in ihrer Disziplin repräsentieren oder im olympischen Zyklus erreichen können.
        Internationaler Anschluss und außergewöhnliche Perspektive werden dabei über Platzierun­gen bei Juniorenweltmeisterschaften bzw. U23-Weltmeisterschaften im Vergleich zum Welt­niveau festgelegt.
      2. Olympische Bootsklassen:
        M 8+ / M 4- / LM 4- / M 2- / M 4x / M 2x / LM 2x  / M 1x (28 Sportler)
        W 8+ / W 2- / W 4x / W 2x / LW 2x / W 1x (20 Sportlerinnen)
      3. Die Berufung und der Verbleib im TTP ist grundsätzlich mit der (Pflicht-) Teilnahme an fest­gelegten DRV-Trainings-, -Test-, und Wettkampfmaßnahmen verbunden. Die dazu notwen­digen Regelungen und Absprachen erfolgen gesondert und sind durch die zustän­digen Bundestrainer schriftlich festzulegen und mit den Kader­athleten/innen zu besprechen. Der Abschluss einer dualen Karriereplanung ist grundsätzliche Voraussetzung zur Aufnahme in das TTP.
    2. Bundeskader A
      Dieser Kaderstatus ruht bis zu den Olympischen Spielen in Beijing/Peking.
      In begründeten Einzelfällen kann der Status an Athleten/innen vergeben werden, die nicht dem TTP angehören, aber die u. a. Kriterien erfüllt haben.
      1. Kriterien
        OS / WM         Platz 1 – 7      Olympische Bootsklassen
    3. Bundeskader B
      Der B-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer mit erkennbarer Perspektive (nach­vollzieh­bare Leistungsentwicklung) zum mittelfristigen Erreichen des A-Kader-Status des Ver­bandes.
      Die grundsätzliche Verweildauer im B-Kader beträgt maximal 2 Jahre nach Ver­lassen des U23-Bereiches.
    4. Bundeskader C (19 – 22 Jahre)
      Der C-Kader umfasst erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Junioren­weltmeister­schaften und U23-Weltmeisterschaften mit der höchsten mittel- bzw. langfristigen Erfolgs­perspektive im internationalen Rudersport.
      In begründeten Einzelfällen können darüber hinaus Athletinnen und Athleten in den C-Kader aufgenommen werden bzw. verbleiben, wenn die leistungssportliche Ent­wicklung einen Auf­stieg in den A-Kader erwarten lässt.
    5. Bundeskader CJ (16 – 18 Jahre)
      Der CJ-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die an Juniorenweltmeister­schaften bzw. dem Baltic-Cup teilgenommen haben und deren individuelle Voraus­setzungen, Talent und sportliche Leistungsentwicklung eine planmäßige Heranfüh­rung an die Bundeskader C bis A erwarten lassen.
    6. Bundeskader D/C (15 – 18 Jahre / bis zu 95 Athleten/innen)
      Der D/C-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die aufgrund der u. a. Kriterien eine beson­dere langfristige Erfolgsperspektive im Spitzensport erwarten lassen.
      1. Auswahlkriterien
        Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U17
        Juniorinnen
        1x    Platz 1 – 6      =            6
        2x    Platz 1 – 3      =            6
        4x+  Platz 1            =            4
        gesamt                   =          16
        Junioren
        1x      Platz 1 – 5      =            5
        2x      Platz 1 – 3      =            6
        4x+    Platz 1            =            4
        2-      Platz 1 – 3      =            6
        4-      Platz 1            =            4
        4+     Platz 1            =            4
        gesamt                    =          29
        Deutsche Juniorenmeisterschaften U 19
        Juniorinnen
        1x     Platz 1 – 3      =            3
        2x     Platz 1 – 2      =            4
        2-     Platz 1 – 2      =            4
        4-     Platz 1 – 2      =            8
        gesamt                   =          19
        Junioren
        1x     Platz 1 – 3      =            3
        2x     Platz 1 – 2      =            4
        2-      Platz 1 – 2      =            4
        4-     Platz 1 – 2      =            8
        gesamt                    =          19
        Unter der Leitung der Bundestrainerin legt das Landestrainerteam Richtkriterien zur Berufung der DC-Kader fest, die keinen der aufgeführten Qualifikationsplätze erreicht haben, so dass insgesamt die Anzahl von 95 Kaderplätzen nicht überschritten wird.
    7. Zusätzliche Rahmenbedingungen
      Die räumliche Anbindung aller Bundeskaderangehörigen (TTP bis CJ) an das bestehende Stützpunktsystem des DRV und einen Olympiastützpunkt ist grund­sätzlich vorgesehen.
      Die Berufung und der Verbleib in einem DRV-Bundeskader ist mit der (Pflicht-) Teil­nahme an festgelegten DRV-Trainings-, -Test-, und Wettkampfmaßnahmen ver­bunden. Die dazu notwendigen Regelungen und Absprachen erfolgen gesondert und sind durch die zustän­digen Bundestrainer schriftlich festzulegen.
      Für die Berufung und den Verbleib von Leichtgewichten in einem Bundeskader gelten die Vorgaben des Verbandes. Die ab 01.03. eines jeden Jahres geltende Körper­gewichts­regelung von 72,5 kg für Männer und 59,0 kg für Frauen sind bis zum Ende des jeweiligen Zielwettkampfes (Olympische Spiele - olympische Regatta - in Beijing/Peking 17.08.2008, Weltmeisterschaften der nichtolympischen Bootsklassen in Ottensheim/Linz 27.07.2008, U23-Weltmeisterschaften in Brandenburg 20.07.2008, Europa­meisterschaften in Athen 21.09.2008) verbindlich.
      Die Zugehörigkeit zu einem Bundeskader (TTP bis C) ist Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe. Ein Förderungsanspruch besteht nicht.
      Neben der sportlichen Leistungsentwicklung wird verstärkt das schulische, beruf­liche und private Umfeld mit einbezogen (duale Karriereplanung). An diesem Prozess sind Sportler, Heimtrainer, Landes- und Bundestrainer beteiligt. In den Nachwuchskaderbereichen D, D/C und CJ sollen zur Vorbereitung auf eine zukünf­tige duale Karriereplanung frühzeitig Informa­tionsgespräche mit den Athleten und ihren Eltern durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind vom jeweils zuständigen Trainer schriftlich festzuhalten. Der Abschluss einer dualen Karriereplanung ist grundsätzliche Voraussetzung zur Aufnahme in einen Bundeskader. Dies gilt für die Kaderbereiche TTP, B und C.
      Besondere Umstände können zum sofortigen Ausschluss aus dem Bundeskader führen. Dazu gehören zum Beispiel: Anwendung, Aufforderung und Tolerieren von Doping­praktiken, Verweige­rung von Dopingkontrollen, verbands- oder mannschaftsschädigendes Verhalten, Kommuni­kationsstörungen, unsportliches Verhalten.

Hameln / Niederheimbach, den 5. Februar 2008

Helmut Griep
Vorsitzender

Stefan Grünewald-Fischer
Stv. Vorsitzender Leistungssport