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Nominierungsrichtlinien für die internationalen Zielwettkämpfe 2009

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4545

  1. Vorbemerkung
    Der Deutsche Ruderverband (DRV) nominiert Mannschaften zu Weltmeisterschaften und Europameisterschaften. Zur Finanzierung stehen ihm dazu Mittel des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und eigene Mittel zur Verfügung. Mit der Nominierung erkennen die Teilnehmer das Reglement der FISA und das Regelwerk des DRV an.
  2. Nominierungskommission
    • Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
    • stellvertretender Vorsitzender Leistungssport
    • Sportdirektor
    • Cheftrainer
    1. zusätzlich zu den
      • Weltmeisterschaften in Poznan (POL)
      • U23-Weltmeisterschaften in Racice (CZE)
      • Europameisterschaften in Brest (BLR)
      • Aktivensprecher des Deutschen Ruderverbandes
    2. zusätzlich für die
      • Handicap-Bootsklassen der Weltmeisterschaften in Poznan (POL)
      • Koordinatorin Handicaprudern
    3. zusätzlich zu den
      • Junioren-Weltmeisterschaften in Brive la Gaillarde (FRA)
      • Vorsitzender der Deutschen Ruderjugend
  3. Zielwettkämpfe
    1. Weltmeisterschaften in Poznan (POL) vom 23. bis 30.08.2009
      Die Anreise der vom DRV nominierten Athleten/innen in den olympischen Bootsklassen erfolgt am 20.08.2009, die Abreise am 31.08.2009.
      Die An- und Abreise der Athleten/innen in den nichtolympischen Bootsklassen erfolgt gesondert und wird durch den Cheftrainer festgelegt.
      1. Bootsklassen
        Olympische Bootsklassen einschließlich Ersatz:
        M 8+ / M 4- / LM 4- / M 2- / M 4x / M 2x / M 2xE / LM 2x / M 1x
        W 8+ / W 2- / W 4x / W 2x / W 2xE / LW 2 x / W 1x
        Olympische Ersatzbootsklassen:
        M 2+ / M 2-L / M 1xL / W 4- / W 1xL
        Nichtolympische Bootsklassen:
        M 4x L / M 8+ L / W 4xL
        Paralympische Bootsklassen:
        LTAMix 4+ / TAMix 2x / AW 1x / AM 1x
      2. Nominierungswettkämpfe
        Olympische Bootsklassen:
        Rowing World Cup Luzern (SUI), 10.07. bis 12.07.2009
        Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.
        Nichtolympische Bootsklassen:
        Rowing World Cup Luzern (SUI), 10.07. bis 12.07.2009
        Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.
        Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die unmittelbare Wettkampfvorbereitung vom 15.07.2009 bis 19.08.2009, in der ein mindestens 16tägiges Trainingslager enthalten sein muss sowie deren Finanzierung und Organisation sichergestellt ist.
        Paralympische Bootsklassen:
        • Rowing World Cup Banyoles/ESP (29.05. bis 31.05.2009)
        • Rowing World Cup München (19.06. bis 21.06.2009)
      3. Nominierungskriterien
        Olympische Bootsklassen:
        • Saisonleistung und
        • berechtigte Chance, das A-Finale der Weltmeisterschaften zu erreichen.

        Olympische Ersatzbootsklassen:

        • Sie unterliegen nicht dem Nominierungsverfahren und werden vom Cheftrainer mit Ersatz-Ruderinnen und -Ruderern besetzt.

        Nichtolympische Bootsklassen:

        • Erkennbare Medaillenchance.

        Paralympische Bootsklassen:

        • mindestens 1 X Platz 1 - 4 beim World Cup in Banyoles oder München 2009
        • Klassifizierung
        • Berechtigte Medaillenchance
      4. Pflichtwettkämpfe
        • 6-km-Ergometerwettkampftest, dezentral (09. bis 13.02.2009)
        • Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (04./05.04.2009)
        • Deutsche Kleinbootmeisterschaften in Brandenburg (25./26.04.2009)
        • 2. Kleinbootüberprüfung, Ort wird noch festgelegt (28.05. bis 31.05.2009)

        zusätzlich ein World Cup:

        • Rowing World Cup Banyoles/ESP (29.05. bis 31.05.2009)
        • Rowing World Cup München (19.06. bis 21.06.2009)
        • Rowing World Cup Luzern/SUI (10.07. bis 12.07.2009)

        Studenten, die im Ausland studieren, können bezüglich der Pflichtwettkämpfe Sondervereinbarungen mit dem Cheftrainer treffen.

      5. Leichtgewichte
        Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.04.2009 geltende Körper­gewichtsregelung gemäß FISA-Regel 24 „Leichtgewichte“. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende der Weltmeisterschaften (30.08.2009) verbindlich.
      6. Finanzierung der vom DRV bestätigten Bootsklassen
        1. Olympische Bootsklassen/olympische Ersatzbootsklassen:
          Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen und die olympischen Ersatzbootsklassen.
        2. Nichtolympische Bootsklassen:
          M 4x L / M 8+ L / W 4xL werden durch das BMI nicht gefördert. Vor­aussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten werden nach dem bisherigen Kenntnisstand maximal € 1.900,00 pro Ruderer/in betragen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Eventuell entstehende Mehrausgaben sind von den Vereinen zu übernehmen, Minderaus­gaben werden ihnen zurückgezahlt. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/bestimmtes Mannschaftsmitglied.
          Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in Poznan für die nichtolympischen Bootsklassen erfolgt nach Absprache mit dem Cheftrainer in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten.
        3. Unmittelbare Wettkampfvorbereitung:
          Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der un­mittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.
        4. Ausrüstung / Trikot:
          Für die Nationalmannschaftsausrüstung der Ruderinnen und Ruderer wird in Abstimmung mit der Aktivenver­tretung ein Nutzungsentgelt erhoben. Aufgrund ungeklärter Ausrüstersituation wird der Betrag hierfür zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
      7. Abschließende Regelung
        Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit eines oder mehrerer Ruderer/innen gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.
    2. U23-Weltmeisterschaften in Racice (CZE) vom 23. bis 26.07.2009
      1. Olympische Bootsklassen:
        BM 8+ / BM 4- / BLM 4- / BM 2- / BM 4x / BM 2x / BLM 2x / BM 1x
        BW 8+ / BW 2- / BW 4x / BW 2x / BLW 2 x / BW 1x
        (internationale Bezeichnung)
        Olympische Ersatzbootsklassen:
        BM 4+ / BW 4-
        Nichtolympische Bootsklassen:
        BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BLW 1x
      2. Nominierungswettkampf
        Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U23 in Duisburg (25. bis 28.06.2009)
        Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.
      3. Nominierungskriterium
        Saisonleistung mit internationalem Niveau und berechtigte Chance, das A-Finale der U23-Weltmeisterschaften zu erreichen. Die Nominierung ist grundsätzlich mit der Teilnahme an u. a. Pflichtwettkämpfen verbunden.
        Nominiert werden grundsätzlich die Sieger mit Ausnahme des BM 8+ / BW 8+ / BM 4x / BW 4x (olympisch), BW 4- / BM 4+ (olympische Ersatzbootsklassen) und BLM 4x (nichtolympisch).
        Mannschaftsbildung BM 8+ / BW 8+ (olympisch) und BW 4- / BM 4+ (olympische Ersatzbootsklassen): Die jeweils siegreiche Mannschaft im Vierer wird ergänzt durch Ruderer / Ruderinnen, die aufgrund ihrer Saisonleistung auf Empfehlung des leitenden Funktionstrainers U23 zur Mannschaftsbildung eingeladen werden.
        Mannschaftsbildung BM 4x / BW 4x (olympisch) und BLM 4x (nichtolympisch): Ruderer / Ruderinnen, die aufgrund ihrer Saisonleistung, insbesondere der Kleinbootüberprüfung in Ratzeburg, auf Empfehlung des leitenden Funktionstrainers U23 zur Mannschaftsbildung eingeladen werden.
        Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die unmittelbare Wettkampfvorbereitung vom 29.06.2009 bis 21.07.2009, in der ein mindestens 16tägiges Trainingslager enthalten sein muss sowie deren Finanzierung und Organisation sichergestellt ist. Vorgespräche und Beratung durch den leitenden Funktionstrainer U23 und den Cheftrainer erfolgen nach den Ergebnissen der Internationalen Regatta in Essen (16./17.05.2009).
      4. Pflichtwettkämpfe
        • Deutsche Kleinbootmeisterschaften in Brandenburg (25./26.04.2009)
        • Internationale Regatta in Essen (16./17.05.2009)
        • 2. Kleinbootüberprüfung in Ratzeburg (28./29.05.2009)
        • Internationale Regatta in Ratzeburg (30./31.05.2009)
        • Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U 23 in Duisburg (25. – 28.06.2009)

        Studenten, die im Ausland studieren, können bezüglich der Pflichtwettkämpfe Sondervereinbarungen mit dem Cheftrainer treffen.

      5. Leichtgewichte
        Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.04.2009 geltende Körper­gewichtsregelung gemäß FISA-Regel 24 „Leichtgewichte“. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (26.07.2009) verbindlich.
      6. Finanzierung
        1. Olympische Bootsklassen/olympische Ersatzbootsklassen:
          Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen und die olympischen Ersatzbootsklassen.
        2. Nichtolympische Bootsklassen:
          BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BLW 1x werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten werden nach dem bisherigen Kenntnisstand maximal € 1.200,00 pro Ruderer/in betragen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch den Aktivensprecher. Eventuell entstehende Mehrausgaben sind von den Vereinen zu übernehmen, Minderausgaben werden ihnen zurückgezahlt.
          Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in Racice (CZE) für alle Teilnehmer/innen in den nichtolympischen Bootsklassen erfolgt nach Absprache mit dem leitenden Funktionstrainer U23 in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten.
        3. Kosten für Trainer der nichtolympischen Bootsklassen:
          Die Kosten von maximal € 1.000,00 für Trainer in den Bootsklassen BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BLW 1x sind von den jeweiligen Vereinen der nominierten Mannschaften zu übernehmen. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag).
        4. Unmittelbare Wettkampfvorbereitung:
          Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der un­mittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.
        5. Ausrüstung / Trikot:
          Für die Nationalmannschaftsausrüstung wird in Abstimmung mit der Aktivenver­tretung ein Nutzungsentgelt erhoben. Aufgrund ungeklärter Ausrüstersituation wird der Betrag hierfür zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
      7. Abschließende Regelungen
        Im begründeten Einzelfall (Ausfall/Krankheit des bis zum Nominierungswettkampf schnellsten Bootes bzw. Nichtteilnahme an den Pflichtwettkämpfen) kann die Nominie­rungskommission auf Antrag des leitenden Funktionstrainers U23 und des Cheftrainers ein weiteres Ausscheidungsrennen am Ende der ersten UWV-Woche ansetzen.
        Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.
    3. Juniorenweltmeisterschaften in Brive la Gaillarde (FRA) vom 05. bis 08.08.2009
      Als Termin für die Anreise ist der 01.08.2009, für die Abreise der 09.08.2009 festgelegt.
      1. Grundsätzliche Teilnahme in folgenden Bootsklassen:
        JM 8+ / JM 4+ / JM 4- / JM 2- / JM 4x- / JM 2x / JM 1x
        JW 8+ / JW 4- / JW 2- / JWF 4x- / JW 2x / JW 1x
        (internationale Bezeichnung)
      2. Nominierungswettkampf
        Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U 19 in Duisburg (25. bis 28.06.2009)
        Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.
      3. Nominierungskriterium
        Saisonleistung mit internationalem Niveau und berechtigte Chance, das A-Finale der Juniorenweltmeisterschaften zu erreichen.
        Nominiert werden grundsätzlich die Sieger der Rennen der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U19 (Einzelruderer/innen), mit Ausnahme der Achter und der Doppelvierer, sofern sie internationales Niveau haben. Die Sieger der Rennen des JM 4+ und JW 4- sowie des JM 2x und JW 2x werden als Einzelpersonen für die National­mannschaft der Junioren/innen nominiert. Die Entscheidung über ihren Bootsklassen­einsatz erfolgt im Ergebnis der Mannschaftsbildung (Beschluss von Vorstand / Länderrat 2003).
      4. Pflichtwettkampf
        2. Internationale DRV-Junioren-Regatta in Hamburg (05. - 07.06.2009) (2. Kleinbootüber­prüfung)
      5. Finanzierung
        1. Zielwettkampf:
          Der DRV übernimmt grundsätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der An- und Abreise.
        2. Unmittelbare Wettkampfvorbereitung:
          Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmit­telbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.
        3. Ausrüstung / Trikot:
          In Abstimmung mit der Aktivenver­tretung wird für die Nationalmannschaftsaus­rüstung der Junioren/Juniorinnen ein Nutzungsentgelt erhoben. Aufgrund ungeklärter Ausrüstersituation wird der Betrag hierfür zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
      6. Abschließende Regelungen
        Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden.
        Bei erkennbar unmotiviertem Verhalten bei den Leistungsüberprüfungen können in Abstimmung mit dem Cheftrainer und der leitenden Funktionstrainerin U19 vorher festgelegte Ersatzruderer/innen nachnominiert werden, und der/die bereits Nominierte scheidet aus.
    4. Europameisterschaften in Brest (BLR) vom 18. bis 20.09.2009
      1. Vorgesehene Bootsklassen
        M 8+ / LM 4- / M 2- / M 4x / LM 2x / M 1x
        W 8+ / W 2- / W 4x / LW 2 x / W 1x
        (internationale Bezeichnung)
        Die endgültige Entscheidung über den jeweiligen Bootsklasseneinsatz wird im Laufe der Saison aufgrund der Leistung getroffen.
      2. Nominierungswettkampf
        U23-Weltmeisterschaften in Racice (CZE) vom 23. bis 26.07.2009
        Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.
      3. Nominierungskriterium
        Nominiert werden grundsätzlich die Sieger der U23-Weltmeisterschaften in Racice (CZE). Darüber hinaus können herausragende Einzelpersonen oder Mannschaften durch den Cheftrainer nominiert werden, auch wenn sie nicht an den U23-Weltmeisterschaften teilgenommen haben. Entsprechender Leistungsnachweis ist auf Anforderung des Cheftrainers zu erbringen.
        Nach Entscheidung über den jeweiligen Bootsklasseneinsatz werden die notwendigen Maßnahmen zur UWV durch den Cheftrainer festgelegt und bekanntgegeben. Auf die besonderen Bestimmungen der Finanzierung wird ausdrücklich hingewiesen.
        Weitere Nominierungsvoraussetzung ist die Vorlage eines Reisepasses, der noch mindestens 6 Monate nach Beendigung der Europameisterschaften gültig sein muss! Eine gut lesbare Kopie des Reisepasses muss bis spätestens 05.08.2009 in der Geschäftsstelle des DRV vorliegen.
      4. Leichtgewichte
        Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.04.2009 geltende Körper­gewichtsregelung gemäß FISA-Regel 24 „Leichtgewichte“. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (20.09.2009) verbindlich.
      5. Finanzierung
        Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
      6. Abschließende Regelung
        Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit ein oder mehrerer Ruderer/innen gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.

Schweinfurt, den 11.02.2009

Siegfried Kaidel
Vorsitzender