# | 

Nominierungsrichtlinien für die internationalen Zielwettkämpfe 2010

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4602

Nominierungsrichtlinien für die internationalen Zielwettkämpfe 2010

1. Vorbemerkung
 Der Deutsche Ruderverband (DRV) nominiert Mannschaften zu Weltmeisterschaften und Europameisterschaften. Zur Finanzierung stehen ihm dazu Mittel des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und eigene Mittel zur Verfügung. Mit der Nominierung erkennen die Teilnehmer das Reglement der FISA und das Regelwerk des DRV an.

2. Nominierungskommission
Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
stellvertretender Vorsitzender Leistungssport
Sportdirektor
Cheftrainer

2.1 zusätzlich zu den
Weltmeisterschaften in Lake Karapiro (NZL)
U23-Weltmeisterschaften in Brest (BLR)
Europameisterschaften in Montemor-o-Velho (POR)
Aktivensprecher des Deutschen Ruderverbandes

2.2  zusätzlich für die
Handicap-Bootsklassen der Weltmeisterschaften in Lake Karapiro (NZL)
Koordinatorin Handicaprudern

2.3 zusätzlich zu den
Junioren-Weltmeisterschaften in Racice (CZE)
Olympischen Jugendspielen in Singapur (SIN)
Vorsitzender der Deutschen Ruderjugend
Bundestrainerin U19

3. Zielwettkämpfe

3.1 Weltmeisterschaften in Lake Karapiro (NZL) vom 31.10. bis 07.11.2010
Die An- und Abreise der vom DRV nominierten Athleten/innen in den olympischen Bootsklassen wird vom DRV organisiert, und die Termine werden bis zum 01.06.2010 bekanntgegeben.

Die An- und Abreise der Athleten/innen in den nichtolympischen Bootsklassen kann gesondert erfolgen und wird durch den Cheftrainer festgelegt.

3.1.1 Bootsklassen
Olympische Bootsklassen einschließlich Ersatz:
M 8+ / M 4- / LM 4- / M 2- / M 4x / M 2x / M 2xE / LM 2x / M 1x
W 8+ / W 2- / W 4x / W 2x / W 2xE / LW 2 x / W 1

Olympische Ersatzbootsklassen:
M 2+ / M 2-L / M 1xL / W 4- / W 1xL

Nichtolympische Bootsklassen:
M 4x L / M 8+ L / W 4xL

Paralympische Bootsklassen:
LTAMix 4+ / TAMix 2x / AM 1x

3.1.2 Nominierungswettkämpfe
Olympische Bootsklassen:
Rowing World Cup Luzern/SUI (09.07. bis 11.07.2010)
Zentrale DRV-Leistungsüberprüfung aller WM-Kader

Bei Krankheitsausfällen entscheidet die Nominierungskommission über den weiteren Qualifikationsweg der betroffenen Athletinnen und Athleten.

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

Nichtolympische Bootsklassen:
Rowing World Cup Luzern/SUI (09.07. bis 11.07.2010)

Bei Krankheitsausfällen entscheidet die Nominierungskommission über den weiteren Qualifikationsweg der betroffenen Athletinnen und Athleten.

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die Wettkampfvorbereitung vom 27.07.2010 bis zur Abreise zur WM, in der grundsätzlich die Finanzierung und Organisation der gesamten Vorbereitungsphase sichergestellt sein muss und der der Cheftrainer zugestimmt hat.

Paralympische Bootsklassen:
Internationale Regatta Duisburg (15./16.05.2010)
Rowing World Cup München (18.06. bis 20.06.2010)

3.1.3 Nominierungskriterien
Olympische Bootsklassen:
Saisonleistung und
berechtigte Chance,
eine Medaille in den Groß- und Mittelbooten (Achter, Vierer, Doppelvierer, Doppelzweier) oder
das A-Finale in den Kleinbooten (Zweier, Einer)
zu erreichen.

Olympische Ersatzbootsklassen:
Sie unterliegen nicht dem Nominierungsverfahren und werden vom Cheftrainer mit Ersatz-Ruderinnen und -Ruderern besetzt.

Nichtolympische Bootsklassen:
Erkennbare Siegleistung bei der WM.

Paralympische Bootsklassen:
mindestens 1 mal Platz 1 - 6 beim World Cup in München oder bei der Internationalen Regatta in Duisburg
Klassifizierung
Berechtigte Medaillenchance für den LTA4+ / Finalplatzierung für TA2x + AM1x

3.1.4 Pflichtwettkämpfe
6-km-Ergometerwettkampftest, dezentral (Februar 2010)
Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (27./28.03.2010)
Deutsche Kleinbootmeisterschaften in Brandenburg (16. bis 18.04.2010)
2. Kleinbootüberprüfung in Köln (28.05. bis 30.05.2010)
• zusätzlich einer der beiden World Cups für eingeladene Kader:
o Rowing World Cup Bled/SLO (28.05. bis 30.05.2010) oder
o Rowing World Cup München (18.06. bis 20.06.2010)
Rowing World Cup Luzern/SUI (09.07. bis 11.07.2010)
Regatta München (Anfang September)
Alle zentralen DRV-Tests (wie Stufentest, Rampentest, 2 km-Test oder Meßboot)

Studenten, die im Ausland studieren, können bezüglich der Pflichtwettkämpfe Sondervereinbarungen mit dem Cheftrainer treffen. Generell ist allerdings festzustellen, dass Athleten, die im Ausland studieren, sich nur direkt für die Nationalmannschaft qualifizieren können, wenn sie mindestens an der Deutschen Kleinbootmeisterschaft und der 2. Kleinbootüberprüfung sowie an allen verpflichtenden Leistungsüberprüfungen wie 6-km-Test, 2-km-Test, Stufentest und Leistungsüberprüfungen teilnehmen (dezentrale Lösung in Absprache mit dem Cheftrainer möglich).

3.1.5 Leichtgewichte
Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.04.2010 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 24 „Leichtgewichte“. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende der Weltmeisterschaften (07.11.2010) verbindlich.

Zur Einreise nach Neuseeland ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig ist. Dieser muss der DRV-Geschäftsstelle auf Verlangen ab dem 01.09.2010 vorgelegt werden können.

3.1.6 Finanzierung der vom DRV bestätigten Bootsklassen
3.1.6.1 Olympische Bootsklassen/olympische Ersatzbootsklassen:
Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen und die olympischen Ersatzbootsklassen.

3.1.6.2 Nichtolympische Bootsklassen:
M 4x L / M 8+ L / W 4xL werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten werden nach dem bisherigen Kenntnisstand maximal € 9.290,00 pro Ruderer/in betragen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Minderausgaben werden den Vereinen zurückgezahlt. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/bestimmtes Mannschaftsmitglied (Aktivensprecher/in) sowie einen Vertreter des Länderrates (für 2010 Ulrich Steinfurth).

Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in Hamilton für die nichtolympischen Bootsklassen erfolgt nach Absprache mit dem Cheftrainer in eigener Zuständigkeit. Die Kosten der An- und Abreise sind im Eigenanteil enthalten.

3.1.6.3 Unmittelbare Wettkampfvorbereitung:
Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.

3.1.6.4 Ausrüstung / Trikot:
Für die Nationalmannschaftsausrüstung der Ruderinnen und Ruderer wird in Abstimmung mit der Aktivenvertretung ein Nutzungsentgelt erhoben. Aufgrund ungeklärter Ausrüstersituation wird der Betrag hierfür zu einem späteren Zeitpunkt, aber nicht später als am 01.06.2010, veröffentlicht.

3.1.7 Abschließende Regelung
Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit eines oder mehrerer Ruderer/innen gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.

3.2  U23-Weltmeisterschaften in Brest (BLR) vom 22. bis 25.07.2010

3.2.1 Olympische Bootsklassen:
BM 8+ / BM 4- / BLM 4- / BM 2- / BM 4x / BM 2x / BLM 2x / BM 1x
BW 8+ / BW 2- / BW 4x / BW 2x / BLW 2 x / BW 1x
(internationale Bezeichnung)

Nichtolympische Bootsklassen
BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x

3.2.2 Nominierungswettkampf
Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U23 in Essen (24. bis 27.06.2010)

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

3.2.3 Nominierungskriterium
Saisonleistung und
berechtigte Chance,
eine Medaille in den Groß- und Mittelbooten (Achter, Vierer, Doppelvierer, Doppelzweier) oder
das A-Finale in den Kleinbooten (Zweier, Einer)
zu erreichen.

Nominiert werden grundsätzlich die Sieger der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U23 mit Ausnahme des BM 8+ / BW 8+ / BM 4x / BW 4x / BW 4- / BM 4+ / BLM 4x / BLW 4x.

Mannschaftsbildung BM 8+ / BW 8+ (olympisch) und BW 4- / BM 4+ (nichtolympisch):
Die jeweils siegreiche Mannschaft der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U23 wird ergänzt durch Ruderer/innen, die aufgrund ihrer Saisonleistung zur Mannschaftsbildung eingeladen werden.

Finanziert werden die olympischen Bootsklassen und je 2 Ruderer/innen im SMR/SFR als Ersatzleute. Nach der Besetzung der olympischen Bootsklassen und der Benennung der Ersatzleute durch den Cheftrainer und die verantwortlichen Bootsklassentrainer werden aus dem berufenen Kader (6 Athleten/inkl. der Ersatzleute) der BM 4+ und BW 4- gebildet.

Mannschaftsbildung BM 4x / BW 4x (olympisch) und BLM 4x BLW 4x (nichtolympisch):

Ruderer/innen, die aufgrund ihrer Saisonleistung, insbesondere der Kleinbootüberprüfung in Köln, auf Empfehlung des Cheftrainers und des Bootsklassentrainers zur Mannschaftsbildung eingeladen werden. Nach der Besetzung der olympischen Bootsklassen werden durch den Cheftrainer und die verantwortlichen Bootsklassentrainer die Ersatzleute benannt.

Finanziert werden die olympischen Bootsklassen und je 1 Ersatz-Ruderer/in.

Finanziert als Ersatzleute für die olympischen Leichtgewichtsklassen werden die Sieger der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U23 im BLW 1x, BLM 1x und BLM 2-, wenn mit der Nominierung der Einsatz als Ersatzruderer geklärt ist und akzeptiert wird, dass bei notwendigem Einsatz in einer olympischen Klasse die jeweilige Kleinbootsklasse abgemeldet werden muss.

 Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die unmittelbare Wettkampfvorbereitung vom 28.06.2010 bis 22.07.2010, in der ein mindestens 16tägiges Trainingslager enthalten sein muss sowie deren Finanzierung und Organisation sichergestellt ist. Vorgespräche und Beratung der Verantwortlichen mit dem Cheftrainer erfolgen nach den Ergebnissen der Internationalen Regatta in Essen (24. bis 27.06.2010).

Weitere Nominierungsvoraussetzung ist ein noch mindestens bis zum 31.10.2010 gültiger Reisepass! Dieser ist am Tag der Nominierung im Nominierungsbüro abzugeben.

3.2.4 Pflichtwettkämpfe
 6-km-Ergometerwettkampftest, dezentral (Februar 2010)
 Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (27./28.03.2010)
 Deutsche Kleinbootmeisterschaften in Brandenburg (16. bis 18.04.2010)
 Internationale Regatta in Duisburg (15./16.05.2010)
 2. Kleinbootüberprüfung in Köln (28.05. bis 30.05.2010)
 Internationale Regatta in Ratzeburg (12./13.06.2010
 Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U23 in Essen (24. bis 27.06.2010)
 Alle zentralen DRV-Tests (wie Stufentest, Rampentest, 2 km-Test oder Meßboot)

Studenten, die im Ausland studieren, können bezüglich der Pflichtwettkämpfe Sondervereinbarungen mit dem Cheftrainer treffen. Für U 23-Kader besteht nur die Möglichkeit, sich über die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U23 in Essen (24. bis 27.06.2010) direkt über das KB/MB zu qualifizieren (KB 1x/2x/2-/4-).

3.2.5 Leichtgewichte
Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.04.2010 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 24 „Leichtgewichte“. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (25.07.2010) verbindlich.

3.2.6 Finanzierung
3.2.6.1 Olympische Bootsklassen:
 Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen.

3.2.6.2 Nichtolympische Bootsklassen:
BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten werden nach dem bisherigen Kenntnisstand maximal € 1.575,00 pro Ruderer/in betragen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Minderausgaben werden den Vereinen zurückgezahlt. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/ bestimmtes Mannschaftsmitglied (Aktivensprecher/in) sowie einen Vertreter des Länderrates (für 2010 Ulrich Steinfurth).

Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in Brest (BLR) für alle Teilnehmer/innen in den nichtolympischen Bootsklassen erfolgt gemeinsam mit den olympischen Bootsklassen.

3.2.6.3 Kosten für Trainer der nichtolympischen Bootsklassen:
Die Kosten von maximal € 1.375,00 für Trainer in den Bootsklassen BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x sind von den jeweiligen Vereinen der nominierten Mannschaften zu übernehmen. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag).

3.2.6.4 Unmittelbare Wettkampfvorbereitung:
Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.

3.2.6.5 Ausrüstung / Trikot:
Für die Nationalmannschaftsausrüstung wird in Abstimmung mit der Aktivenvertretung ein Nutzungsentgelt erhoben. Aufgrund ungeklärter Ausrüstersituation wird der Betrag hierfür zu einem späteren Zeitpunkt, aber nicht später als am 01.06.2010, veröffentlicht.

3.2.7 Abschließende Regelungen
Im begründeten Einzelfall (Ausfall/Krankheit des bis zum Nominierungswettkampf schnellsten Bootes bzw. Nichtteilnahme an den Pflichtwettkämpfen) kann die Nominierungskommission auf Antrag des für die U23-WM verantwortlichen Trainers und des Cheftrainers ein weiteres Ausscheidungsrennen am Ende der ersten UWV-Woche ansetzen.

Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.

3.3 Juniorenweltmeisterschaften in Racice (CZE) vom 04. bis 07.08.2010
 
Als Termin für die Anreise ist der 30.07.2010, für die Abreise der 08.08.2010 festgelegt.

3.3.1 Grundsätzliche Teilnahme in folgenden Bootsklassen:
JM 8+ / JM 4+ / JM 4- / JM 2- / JM 4x- / JM 2x / JM 1x
JW 8+ / JW 4- / JW 2- / JWF 4x- / JW 2x / JW 1x
(internationale Bezeichnung)

3.3.2 Nominierungswettkampf
Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U19 in Essen (24. bis 27.06.2010)

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

3.3.3 Nominierungskriterium
Saisonleistung mit internationalem Niveau und berechtigte Chance, das A-Finale der Juniorenweltmeisterschaften zu erreichen.

Nominiert werden grundsätzlich die Sieger der Rennen der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U19 (Einzelruderer/innen), mit Ausnahme der Achter und der Doppelvierer, sofern sie internationales Niveau haben. Die Sieger der Rennen des JM 4+ und JW 4- sowie des JM 2x und JW 2x werden als Einzelpersonen für die Nationalmannschaft der Junioren/innen nominiert. Die Entscheidung über ihren Bootsklasseneinsatz erfolgt im Ergebnis der Mannschaftsbildung (Beschluss von Vorstand / Länderrat 2003).

3.3.4 Pflichtwettkämpfe
 2. Internationale DRV-Junioren-Regatta in Hamburg (04. bis 06.06.2010) – 2. Kleinbootüberprüfung
Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U19 in Essen (24. bis 27.06.2010)
2-km-Ergometertest (Februar/März 2010)
6-km-Ergometertest (Dezember 2010)

3.3.5 Finanzierung
3.3.5.1 Zielwettkampf:
 Der DRV übernimmt grundsätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der An- und Abreise.

3.3.5.2 Unmittelbare Wettkampfvorbereitung:
 Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.

3.3.5.3 Ausrüstung / Trikot:
In Abstimmung mit der Aktivenvertretung wird für die Nationalmannschaftsausrüstung der Junioren/Juniorinnen ein Nutzungsentgelt erhoben. Aufgrund ungeklärter Ausrüstersituation wird der Betrag hierfür zu einem späteren Zeitpunkt, aber nicht später als am 01.06.2010, veröffentlicht.

3.3.6 Abschließende Regelungen
 Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden.

Bei erkennbar unmotiviertem Verhalten bei den Leistungsüberprüfungen können in Abstimmung mit dem Cheftrainer und der Bundestrainerin U19 vorher festgelegte Ersatzruderer/innen nachnominiert werden, und der/die bereits Nominierte scheidet aus.

3.4  Olympische Jugendspiele (YOG ) in Singapur (SIN) vom 10. bis 27.08.2010

Als Termin der Abreise ist der 10.08.2010 ab München und für die Rückankunft der 28.08.2010 in München geplant. Die Teilnahme über den gesamten Zeitraum ist verpflichtend.
Es wird in zwei Gruppen angereist, Organisation und Leitung übernimmt der DOSB.

3.4.1 Teilnahme in folgenden Bootsklassen
JM 1x / JF 1x

3.4.2 Nominierungswettkampf
Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U19 in Essen (24. bis 27.06.2010)

3.4.3 Nominierungskriterien
Nominiert werden grundsätzlich die Sieger der Rennen der Deutschen Jahrgangsmeisterschaft im JM 1x und JF 1x, die damit gleichzeitig die Nominierung für die JWM erhalten.

3.4.4. Pflichtwettkampf
2. Internationale DRV-Junioren-Regatta in Hamburg (04. bis 06.06.2010 ) – 2. Kleinbootüberprüfung

3.4.5 Finanzierung
Das IOC übernimmt grundsätzlich die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Flug.
Bootsmaterial wird in Singapur gestellt.

Zur Finanzierung der An- und Abreisekosten zum/ab Flughafen München können aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage Selbstbeteiligungen erhoben werden.

3.4.6 Ausrüstung/ Trikot
Die allgemeine Einkleidung erfolgt über den DOSB. Für die Wettkampfkleidung (ohne Werbeaufkleber) sind die Verbände verantwortlich, bzw. es wird die Wettkampfkleidung von der JWM- Ausrüstung genutzt.

3.4.7 Abschließende Regelung
Sofern eine Bootsklasse durch Krankheit o. ä. gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür eine Nachnominierung vorgenommen werden.

3.5  Europameisterschaften in Montemor-o-Velho (POR) vom 10. bis 12.09.2010

3.5.1 Vorgesehene Bootsklassen
M 8+ / LM 4- / M 2- / M 4x / LM 2x / M 1x
W 8+ / W 2- / W 4x / LW 2 x / W 1x
(internationale Bezeichnung)

Die endgültige Entscheidung über den jeweiligen Bootsklasseneinsatz wird im Laufe der Saison aufgrund der Leistung vom Cheftrainer getroffen.

3.5.2 Nominierungswettkämpfe
2. Kleinbootüberprüfung in Köln (28.05. bis 30.05.2010)
U23-Weltmeisterschaften in Brest/BLR (22. bis 25.07.2010)
Saisonleistung

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

3.5.3 Nominierungskriterium
Zur Nominierung können grundsätzlich die Sieger in den Klein- und Mittelbooten der U23-Weltmeisterschaften in Brest (BLR) eingeladen werden. Darüber hinaus können herausragende Einzelpersonen oder Mannschaften durch den Cheftrainer für die Bildung der Großbootsklassen (8+/4x-) nominiert werden, auch wenn sie nicht an den U23-Weltmeisterschaften teilgenommen haben. Entsprechende Leistungsnachweise sind auf Anforderung des Cheftrainers zu erbringen.

Nach Entscheidung über den jeweiligen Bootsklasseneinsatz werden die notwendigen Maßnahmen zur UWV durch den Cheftrainer festgelegt und bekanntgegeben. Auf die besonderen Bestimmungen der Finanzierung wird ausdrücklich hingewiesen.

3.5.4 Leichtgewichte
 Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.04.2010 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 24 „Leichtgewichte“. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (12.09.2010) verbindlich.

3.5.5 Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.

3.5.6 Abschließende Regelung
Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit ein oder mehrerer Ruderer/innen gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.

Schweinfurt/Osterholz-Scharmbeck, den 10.02.2010

Siegfried Kaidel – Vorsitzender
Renko Schmidt - Stv. Vorsitzender Leistungssport