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Rowing World Cups 2012 (RWC) - Amtliche Bekanntmachung Nr. 4670

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4670

Rowing World Cups 2012 (RWC)

1. Meldeverfahren

Die Meldung zu den Regatten der Rowing World Cups 2012 erfolgt in seiner Zuständigkeit zentral durch den Deutschen Ruderverband.

1.1. Regattatermine
RWC Belgrad 04.05. bis 06.05.2012
RWC Luzern 25.05. bis 27.05.2012
RWC München  15.06. bis 17.06.2012

1.2. Interner Meldeschluss des Verbandes
RWC Belgrad 23.04.2012, 10.00 Uhr
RWC Luzern 14.05.2012, 10.00 Uhr
RWC München  04.06.2012, 10.00 Uhr

1.3. Meldeanschrift
Deutscher Ruderverband
Mario Woldt
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Tel.: 0511/9 80 94 – 11
Fax: 0511/9 80 94 – 25
E-Mail: mario.woldt@rudern.de

Die Koordination aller Maßnahmen erfolgt über den Cheftrainer und die Geschäftsstelle des DRV.

2. Finanzierung

2.1. Olympische Bootsklassen und olympische Ersatzbootsklassen
Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom Bun-desministerium des Inneren (BMI) dem Deutschen Ruderverband (DRV) als Projekt-förderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Dies gilt jedoch nur für ein Boot je olympische Bootsklasse.  Um die gesamten Kosten zu decken, wird ein Eigenanteil pro Athlet von jeweils 150,00 € für die Rowing World Cups in Belgrad und München erhoben.

Zusätzliche Boote können grundsätzlich auf Selbstkostenbasis und nach Zustimmung des Cheftrainers gemeldet werden. Die Meldung erfolgt ausschließlich über den DRV.

2.2. Nichtolympische Bootsklassen
Diese Bootsklassen werden durch das BMI nicht gefördert. Die Finanzierung erfolgt in eigener Zuständigkeit der Vereine der Teilnehmer/innen. Die Meldung und Organisation sind in Abstimmung mit dem Cheftrainer und der DRV-Geschäftsstelle vorzunehmen. Für Fragen stehen die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle des Verbandes zur Verfügung.

3. Teilnahmevoraussetzungen

3.1. Bootsmaterial
Der Einsatz des Bootsmaterials ist vorher grundsätzlich mit dem Cheftrainer abzustimmen. Hier gelten die vertraglichen Bindungen des DRV.
Die Blätter von Riemen/Skulls müssen in den Nationalfarben gestrichen sein.

3.2. Bekleidung
Die Mitglieder der Nationalmannschaft und deren Betreuer sind gehalten, durch das Tragen der offiziellen Ausrüstung (New Wave) das äußere Erscheinungsbild des Verbandes positiv zu repräsentieren.

Zu den Wettkämpfen tragen die Teilnehmer das offizielle World-Cup-Trikot des Deutschen Ruderverbandes. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Verban¬des und sind schriftlich zu beantragen.

3.3. Werberichtlinien
Es gelten die jeweils gültigen Werberichtlinien der FISA und des DRV. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen seitens der FISA oder des DRV auch im Laufe des Jahres erfolgen können, die ab dem Zeitpunkt ebenfalls zu beachten und einzuhalten sind.

Schweinfurt / Hannover, den 24.01.2012

Siegfried Kaidel
Vorsitzender

Hartmut Buschbacher
Cheftrainer