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Rowing World Cups 2013 (RWC) - AB4705

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4705

Rowing World Cups 2013 (RWC)

1.    Meldeverfahren
Die Meldung zu den Regatten der Rowing World Cups 2013 erfolgt in seiner Zuständigkeit zentral durch den Deutschen Ruderverband.

1.1.    Regattatermine
RWC Penrith    22.03. bis 24.03.2013
RWC Eton        21.06. bis 23.06.2013
RWC Luzern     12.07. bis 14.07.2013

1.2.    Interner Meldeschluss des Verbandes
RWC Penrith    04.03.2013, 10.00 Uhr
RWC Eton        03.06.2013, 10.00 Uhr
RWC Luzern     24.06.2013, 10.00 Uhr

1.3.    Meldeanschrift
Deutscher Ruderverband e.V.
Herrn Mario Woldt
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Tel.:       0511/9 80 94 – 11
Fax:       0511/9 80 94 – 25
E-Mail:    mario.woldt@rudern.de

Die Koordination aller Maßnahmen erfolgt über den Sportdirektor und die Geschäftsstelle des DRV.

2.    Finanzierung
2.1.    Olympische Bootsklassen und olympische Ersatzbootsklassen
Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom Bun-desministerium des Inneren (BMI) dem Deutschen Ruderverband (DRV) als Projekt-förderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Dies gilt jedoch nur für ein Boot je olympische Bootsklasse.  Um die gesamten Kosten zu decken, wird ein Eigenanteil pro Athlet von jeweils 150,00 € für die Rowing World Cups in Eton und Luzern, sowie 350,00 € für den Rowing World Cup Penrith, erhoben.

Zusätzliche Boote können grundsätzlich auf Selbstkostenbasis und nach Zustimmung des Cheftrainers gemeldet werden. Die Meldung erfolgt ausschließlich über den DRV.

2.2.    Nichtolympische Bootsklassen
Diese Bootsklassen werden durch das BMI nicht gefördert. Die Finanzierung erfolgt in eigener Zuständigkeit der Vereine der Teilnehmer/innen. Die Meldung und Organisation sind in Abstimmung mit dem Cheftrainer und der DRV-Geschäftsstelle vorzunehmen. Für Fragen stehen die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle des Verbandes zur Verfügung.

3.    Teilnahmevoraussetzungen
3.1.    Bootsmaterial
Der Einsatz des Bootsmaterials ist grundsätzlich vorher mit dem Cheftrainer abzustimmen. Hier gelten die vertraglichen Bindungen des DRV.
Die Blätter von Riemen/Skulls müssen in den Nationalfarben gestrichen sein.

3.2.    Bekleidung
Die Mitglieder der Nationalmannschaft und deren Betreuer sind gehalten, durch das Tragen der offiziellen Ausrüstung das äußere Erscheinungsbild des Verbandes positiv zu repräsentieren.

Zu den Wettkämpfen tragen die Teilnehmer das offizielle World-Cup-Trikot des Deutschen Ruderverbandes. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Verbandes und sind schriftlich zu beantragen.

3.3.    Werberichtlinien
Es gelten die jeweils gültigen Werberichtlinien der FISA und des DRV. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen seitens der FISA oder des DRV auch im Laufe des Jahres erfolgen können, die ab dem Zeitpunkt ebenfalls zu beachten und einzuhalten sind.

Schweinfurt / Hannover, den 17.01.2013

Siegfried Kaidel
Vorsitzender

Mario Woldt
Sportdirektor

Marcus Schwarzrock
Cheftrainer