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Bekanntmachung Nr. 5116 - 68. Deutscher Rudertag 2026 Hannover – Wahlen

Mit dem Verbandsrundschreiben 687 sind Ihnen fristgerecht die Unterlagen zum diesjährigen Rudertag zugegangen.

Der Antrag zum Safe Sport Code sieht mehrere Satzungsänderungen vor. Sofern diese von den Delegierten des Rudertages beschlossen werden, sind Wahlen durchzuführen, die wir nachstehend ausschreiben.

 

Gem. § 21 Abs. 12 der Satzung ist jede volljährige natürliche Person wählbar für eine Organfunktion des Verbandes. Amtsinhaber der DRJ können minderjährig sein. § 24 Abs. 5 der Satzung besagt, dass die ordentlichen Mitglieder, die Organe des Verbandes, die Regelkommission, die Fachressorts sowie die Ruderjugend berechtigt sind, bis 8 Wochen vor dem Rudertag dem Vorstand Wahlvorschläge zu unterbreiten. Diese Fristen sind mittlerweile abgelaufen, so dass die vorgenannten Personenkreise keine Nominierung mehr vornehmen können.

Den ordentlichen Mitgliedern (§ 11 Abs. 2 der Satzung) selbst bleibt es unbenommen, auch noch später Wahlvorschläge zu unterbreiten. Vorschläge von ordentlichen Mitgliedern sind gem. Wahlordnung (§ 3 WO) von einer vertretungsbefugten Person zu unterzeichnen.

 

Folgende Wahlämter sind 2026 zu besetzen, sofern die Satzungsänderungen beschlossen werden:

1. Der Beauftragte für Grundsätze der guten Verbandsführung (Good Governance Beauftragter)

Die Änderung des § 42 der Satzung (Beauftragte) sieht vor, dass der Good Governance Beauftragte ab sofort nicht mehr zu berufen, sondern vom Rudertag zu wählen ist.

2. Verbandsrechtsausschuss

Die Änderung des § 54 der Satzung (Sportgerichtsbarkeit) sieht vor, dass der Verbandsrechtsausschuss um einen stellvertretenden Vorsitzenden und 2 Mitglieder zu erweitern ist. Entsprechend werden folgende Ämter ausgeschrieben.

2.1. Stv. Vorsitzende/r

2.2. Zwei Beisitzer

Der Vorsitzende und seine Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt haben, die Beisitzer sollten diese Befähigung haben. Vorschläge für die Wahlen auf dem Rudertag 2026 sind schriftlich (Textform genügt) beim Vorstand über die Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes einzureichen.

Deutscher Ruderverband
Frau Anja Kunze
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Anja.kunze@rudern.de

Alle Mitglieder werden gebeten, Wahlvorschläge für die zu wählenden Ämter möglichst bereits vor dem Rudertag zu unterbreiten; der Verband ist auf Vorschläge aus dem Kreise seiner Mitglieder angewiesen. Unabhängig davon können Verbandsmitgliedern auch auf dem Rudertag selbst noch Wahlvorschläge unterbreiten.


München, 01.10.2026

Eler von Bockelmann

(Wahlleiter)

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