22. März 2007 | Fachressort Wettkampf | von Dr. Dag Danzglock

Informationen zum Aktivenpass

Der Rudertag 2005 hatte mit großer Mehrheit die Einführung eines Aktivenpasses (Lizenz) beschlossen und die Einführung für das Jahr 2007 festgelegt. In der Saison 2007 sind daher ausschließlich Sportlerinnen und Sportler auf Regatten im DRV startberechtigt, die über den Aktivenpass verfügen. Dies schließt ausdrücklich auch die MASTERS ein.

Regattaveranstalter können die Datenbank nutzen, um das Meldeverfahren auf elektronischem Weg zu vereinfachen.  Hierzu melden sie sich im Internet an unter: http://verwaltung.rudern.de/veranstalter/. Für die Anmeldung ist ein Benutzername sowie ein Passwort nötig. Diese können per Email von der Geschäftsstelle angefordert werden.

Den Regattaveranstaltern wird die Gesamtdatei zum Meldeschluss zur Verfügung stehen bzw. ein Zugriff möglich sein. Dabei wird das Geburtsdatum auf das Geburtsjahr verkürzt, um den Anforderungen des Datenschutzes zu entsprechen. Die entsprechenden Schnitt- stellen wurden bereits übermittelt und können bei Tammo van Lessen (tvanlessen(at)taval.de) angefordert werden.

Die Daten dürfen nur im Zusammenhang mit der jeweiligen Regatta verwendet  und nicht ins Internet gestellt werden.

Auf Regatten kann der Pass zukünftig für weitere Registrierungen, z. B. an der Waage, genutzt werden. Zur Klärung der Identität ist zumindest bei Zweifeln weiterhin ein Lichtbildausweis erforderlich!

Aktive sind startberechtigt, wenn sie in die zentrale Datei aufgenommen worden sind. Hierzu können sie die Vereine jederzeit anmelden. Aus Gründen der Bearbeitung muss die Anmeldung jedoch zwei Wochen vor dem beabsichtigten Start erfolgen.

Um die kurzfristige Entscheidung für eine Regattameldung zu ermöglichen, kann der Pass auf der Regatta vorläufig beantragt werden. Hierfür betragen die Kosten 15 € (Jugendliche 10 €), von denen 5 € beim Regattaveranstalter als Aufwandsentschädigung verbleiben.

Zum Verfahren:
Der beigefügte Vordruck ist vom Obmann des Vereins nach 2.6.6 RWR auszufüllen und zu unterschreiben. Damit wird sichergestellt, dass auch dieser Pass im Einverständnis des Vereins beantragt wird. Bei Jugendlichen ist ein ärztliches Attest zur Sporttauglichkeit beizufügen. Die Untersuchung muss nach dem 01.10. des Vorjahres und mindestens vier Wochen vor der Regatta erfolgt sein.

Für Erwachsene ist vor Ort eine Gebühr von 15,00 Euro pro Pass an den Regattaveranstalter zu entrichten, für Junioren 10,00 Euro.

Die Formulare sendet der Veranstalter zeitnah komplett an die Geschäftsstelle. Nach Erhalt der Unterlagen werden die Daten in der Geschäftsstelle erfasst, eine ID-Nummer vergeben, der Pass ausgestellt und der jeweilige Verein über diese Nachmeldung informiert. Ihnen (dem Regattaveranstalter) wird eine Rechnung über die vor Ort erteilten Pässe zugeschickt. Bitte nehmen Sie vor Erhalt dieser Rechnung keine Überweisungen an die Geschäftsstelle vor.

Wir gehen davon aus, dass es sich bei diesem Verfahren um den Ausnahmeweg handelt. Allerdings könnte es zu Beginn der Saison noch eine gewisse Häufung geben. Durch gemeinsames und konsequentes Handeln sollte jedoch die Implementierung des Passes möglich werden.

Hintergrund:

Mit dem Aktivenpass werden Kontrollmöglichkeiten der Vereinszugehörigkeit und des Alters der Aktiven sowie der Gesundheitsuntersuchung bei Jugendlichen im Interesse der sportlichen Fairness deutlich verbessert.
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Dopings im Sport erhalten Aktivenpässe („Spielerlizenzen“) eine neue Bedeutung. Der Pool der wettkampftreibenden Sportlerinnen und Sportler wird definiert und mit der Beantragung des Passes sowie der Unterschrift müssen sich Aktive ausdrücklich zur Einhaltung der Anti-Dopingbestimmungen bekennen.

Im DRV greifen wir damit die in anderen Rudernationen (z. B. Großbritannien) oder Sportarten seit Jahren bewährten „Spielerpässe“ auf, weichen jedoch von der dort meist üblichen jährlichen Neubeantragung ab.

Die einmal erteilte Lizenz muss nur bei Namenswechsel oder dem beabsichtigten Start für einen anderen Verein für die jeweilige Saison neu erworben werden.
Der Punkt „Verein“ bezieht sich immer auf den Verein, für den in der Saison gestartet werden soll. Ein Wechsel ist innerhalb des Wettkampfjahres auch weiterhin nicht möglich. Aktive, die verschiedenen Vereinen im DRV angehören, erhalten somit nur einen Aktivenpass.

Juniorenlizenz:

Die Juniorenlizenz, mit der weiterhin die ärztlich festgestellte Sporttauglichkeit nachgewiesen wird, wird automatisch zum Aktivenpass. Somit müssen Jugendliche, die über eine Juniorenlizenz verfügen, keinen separaten Aktivenpass beantragen und behalten die einmal vergebene ID-Nummer bei. Die derzeit auf den alten Formularen aufgebrachte Kennziffer wird durch eine neue ID ersetzt.
Die ärztliche Untersuchung ist weiterhin jährlich nachzuweisen. Der Formularvordruck ist auf der Homepage des DRV  (
www.rudern.de ) als pdf-Datei eingestellt.  

Verfahren:

Der Aktivenpass wird vom jeweiligen Verein für seine Sportler beantragt, soweit diese an Rennen teilnehmen möchten. Hierbei werden nur die zum Zwecke des Wettkampfsports erforderlichen Daten erhoben.

Dies sind:

  • Vor- und Nachname
  • Geschlecht (w/m)
  • Geburtsdatum
  • Verein
  • jährliche ärztliche Untersuchung bei Juniorinnen und Junioren / Jungen und Mädchen

Die Aktivenpass-Nr. (5-stellig plus eine Prüfziffer) wird nach der Beantragung vergeben.

Meldung der Aktiven
Die Eingabe erfolgt über eine Maske im Internet unter
verwaltung.rudern.de . Um Missbrauch zu verhindern, hat jeder Verein bereits per Post ein Passwort erhalten. Sobald die gesammelten Daten vom Verein eingegeben und elektronisch abgesendet wurden, wird eine Zusammenfassung des Antrages angezeigt, die ausgedruckt und zur zweiten Sicherung von einem Vereinsverantwortlichen unterschrieben an die Geschäftsstelle verschickt wird.

Die elektronische Absendung ist nur möglich, wenn in der Maske folgende Angaben bestätigt wurden:

„Ich bestätige, dass die hier gemeldeten Aktiven oder deren Erziehungsberechtigten

() über die elektronische Speicherung der Daten und deren Nutzung im Zusammenhang mit der Organisation des Regattaruderns im DRV informiert wurden

und

() die Anti-Dopingbestimmungen des DRV in der jeweils gültigen Fassung (Kapitel 2.9 RWR) anerkennen. Diese Anerkennung bezieht sich ausdrücklich auch auf die Durchführung von Trainings- oder sonstiger Kontrollen, den Verweis auf die Regeln des NADA-Codes der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) sowie „The Prohibited List“ (Liste der verbotenen Stoffe) der World Anti-Doping Agency (WADA), welche für jedes Kalenderjahr veröffentlicht wird (
www.nada-bonn.de ).“

sowie ein Hinweis zu den Kosten.

Pass:
Auf dem Pass werden die o. g. Daten abgebildet, allerdings wird das Geburtsdatum auf das Geburtsjahr verkürzt. Der Untersuchungsnachweis der Jugendlichen ist nicht mehr auf einer Regatta vorzulegen. Er wird in der elektronischen Datei unter „Startberechtigung liegt vor“ dokumentiert.
Die vergebene ID-Nummer hat dauernde Gültigkeit, Änderungen des Namens oder der Start für einen anderen Verein haben somit keinen Einfluss auf die ID-Nummer. Ausgegeben wird der Pass in Form einer Check-Karte, auf der die ID-Nummer auch mittels Barcode aufgedruckt ist.
Die Karten werden im Rahmen eines Sammelauftrages erstellt, so dass sie in zwei Tranchen im Jahr zugestellt werden. Wesentlich ist die Aufnahme in die Datenbank, in der alle Sportler registriert sind.

Die Karte muss unterschrieben werden, womit die Aktiven in Ergänzung zu 2.2.7 RWR die Anti-Dopingbestimmungen akzeptieren.

Für weitere Fragen stehe ich zur Verfügung und verbleibe
mit rudersportlichen Grüßen

Dr. Dag Danzglock


Checkliste:

  1. Ausfüllen des Vordruckes durch den Obmann des Vereins auf der Regatta (2.6.6 RWR)  
  2. Bei Jugendlichen ist ein ärztliches Attest über eine Untersuchung unter Beachtung der Stichtage beizufügen
  3. Der Regattaveranstalter nimmt den Antrag entgegen und leitet ihn an die Geschäftsstelle. des DRV weiter
  4. Der Antrag kostet 15 €, von denen 10 € an den DRV zu überweisen sind. 5 € verbleiben bei dem Regattaveranstalter. (bei  Jugendlichen 10 € / 5 € an die Geschäftsstelle.)
  5. Die Daten werden zentral erfasst und mit einer ID-Nummer versehen
  6. Der jeweilige Verein erhält ein Schreiben über die Erfassung des Antrages
  7. Die Checkkarten werden in zwei Tranchen gesammelt zugeleitet.

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