08. Febr. 2013 | Breitensport | von Redaktion rudern.de

Wie können private PKW bei Wanderfahrten versichert werden?

ARAG-Versicherung: Leistungen der Kfz-Zusatzversicherung für private Kfz-Nutzung

  • Das Versicherungsgebiet ist ganz Europa und die Anliegerstaaten des Mittelmeeres.
  • Versichert sind der Hin- und Rückweg, sowie alle Fahrten während der Wanderfahrt.
  • Fahrgemeinschaften sind ebenfalls versichert.
  • Es gibt keine Maximierung der Leistungen für Schäden am PKW.
  • Mitversichert ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mit einer Versicherungssumme von 150.000 €.
  • Vorleistungen der eigenen Kasko-Versicherung
  • Die eigene Voll- oder Teilkasko (sofern vorhanden) ist immer zuerst in Anspruch zu nehmen. Der eventuelle Rabattverlust der eigenen Fahrzeugversicherung wird nach Vorlage der Bestätigung des Versicherten bis zu einer Höhe von 300,00 € ausgeglichen. Die Differenz in der Eigenbeteiligung wird ebenfalls von der ARAG übernommen. (ARAG-Selbstbeteiligung ist 150,00 €)
  • Erstattung des Rabattverlustes auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu einer Höhe von 300,00 €.
  • Insassen-Unfallversicherung

Kfz-Zusatzversicherung für private PKW auf DRV-Verbandswanderfahrten und Gemeinschaftswanderfahrten.

Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz für Verbände – Dienstreise-Kaskoversicherung

Der Deutsche Ruderverband e.V. hat für die Fahrtenleiter und Teilnehmer an Ruderwanderfahrten die Kfz-Zuatzversicherung mit Rechtsschutz bei der ARAG Sportversicherung abgeschlossen.

Der Versicherungsschutz umfasst die ausgeschriebenen Wanderfahrten. Der Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Weg zu den einzelnen Stationen und auf den Fahrten zur Bildung einer Fahrgemeinschaft.

Kein Versicherungsschutz besteht für Vorbereitungsfahrten und Besorgungsfahrten.

Versichert sind Schäden an den PKWs, Krafträdern und Hängern, die zum Transport der Teilnehmerund Teilnehmerinnen sowie der Boote bei diesen Fahrten eingesetzt werden.

Die vertraglichen Bestimmungen mit dem genauen Umfang des Versicherungsschutzes und den Bedingungen sowie das SMeldung im Schadenfall sind im Internet zu finden bei der ARAG „Sportversicherungen für Sportvereine und Verbände“.

Folgendes ist bei der Abwicklung wichtig:

Besteht eine eigene Fahrzeugversicherung, muss sie zuerst in Anspruch genommen werden. Eine eventuelle Selbstbeteiligung wird mit der Selbstbeteiligung in der Kfz-Zusatzversicherung verrechnet. Der nachgewiesene Verlust des Schadensfreiheitsrabattes in der eigenen Fahrzeug-Vollkaskoversicherung wird von der Kfz-Zusatzversicherung mit max. 300,- € erstattet.

Für Schäden, die mit dem eigenen Fahrzeug verursacht werden, ist immer die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.

Der abgeschlossene Comfortschutz bietet folgende Top-Leistungen:

  • Mitversicherung von z. B. Brand, Sturm, Hagel, Diebstahl, Marderbiss, Zusammenstoß mit Haarwild
  • Erstattung eines eventuellen Rabattverlustes in der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 300,- €
  • Ersatz für Mietwagenkosten bei Werkstattaufenthalt bis zu 25,- € pro Tag für max. 7 Tage
  • Insassenunfallversicherung (Tod/Invalidität)
  • Versicherungssumme in der Rechtsschutzversicherung € 150.000,-

Die Dienstreisekasko-Versicherung als Ergänzung zur Kfz-Zusatzversicherung bietet den Fahrtenleitern bei der Vorbereitung der Wanderfahrten Versicherungsschutz, also für die Fahrten, die im Deckungsumfang der Kfz-Zusatzversicherung nicht enthalten sind.

Jeder Fahrtenleiter hat ein Dienstreiseverzeichnis zu führen, dass im Schadenfall eingesehen werden kann. Die Anzahl der Dienstfahrten ist jeweils zum 01.03. eines jeden Jahres der Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes mitzuteilen.

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