16. Mai 2018 | Verband | von Deutscher Ruderverband

Präsidium und Länderrat

Die 100. Hügelregatta auf dem Baldeneysee bot für Landerrat und Präsidium des DRV den Anlass, die gemeinsame Sitzung in Essen durchzuführen. Der Sitzungsraum im ETuF ermöglichte den direkten Blick auf die Strecke. „Die Nähe zum Sport ist uns wichtig“, so DRV-Vorsitzender Siegfried Kaidel. „Der Blick auf die Rennen erdet manche Diskussion und die gemeinsam getragenen Beschlüsse unterstreichen die positive Arbeitsatmosphäre“, ist er überzeugt.

In Auswertung der Ergebnisse des Arbeitskreises zum Leistungssport und der Diskussion der letzten Jahre wurde gemeinsam vereinbart, einen Anforderungskatalog für weitere Leistungsstützpunkte des DRV aufzusetzen, die als Bindeglied die Lücke zwischen Landesstützpunkten und den Bundesstützpunkten schließen sollen. Errichtung und Betrieb dieser Stützpunkte soll unter einheitlichen Qualitätskriterien in der Verantwortung der Partner in der jeweiligen Region liegen. Weiterhin wird eine Arbeitsgruppe aus Länderrat und DRV Leistungssport eingesetzt, die u.a. Vorschläge zur Senkung des Drop-Outs im U19/U23 Bereich bis Ende 2019 entwickeln sollen. Fachlich konnte Mareike Adams mit den Ergebnissen ihrer Studie zur Situation der Nachwuchsleistungssportler weitere Erkenntnisse beitragen. Siegfried Kaidel: „Die Untersuchung von Mareike Adams ist außerordentlich gehaltvoll und wir hoffen, auch von ihrer anstehenden Promotionsarbeit profitieren zu können.“

Das Präsidium und der Länderrat bestätigten einstimmig den konzeptionellen Ansatz der zentralen Zuständigkeit für die Entwicklung und das tägliche Training ab November 2018 in den olympischen Disziplinen. Für die Kleinboote und Leichtgewichte können in Abstimmung mit dem leitenden Bundestrainer abweichende Regelungen getroffen werden.

Sportlerinnen und Sportler, die bis November 2018 nicht am disziplinführenden Stützpunkt trainiert haben, müssen bei der Mannschaftsbildung ebenfalls einbezogen werden, sofern sie die Anforderungen aus den Nominierungsrichtlinien erfüllen und an den verpflichtenden Maßnahmen zur Mannschaftsbildung teilgenommen haben. „Damit greifen wir die Diskussion im Verband auf und berücksichtigen den weltweit geltenden Standard zum gemeinsamen Training der jeweiligen Disziplinen“, bewertet Siegfried Kaidel den Beschluss.

Hinsichtlich der Führungsverantwortung im Verband hat das Gremium weitreichende Änderungsvorschläge für den Rudertag auf dem Weg gebracht. Ziel ist es, die Führungsverantwortung in Verbindung mit einer handlungsfähigen Struktur im Leistungssport zu straffen. Dazu soll der Sportdirektor den Leistungssport führen und mit beratender Stimme an Sitzungen des Vorstands sowie des Präsidiums teilnehmen sowie zeichnungsberechtigt nach § 30 BGB sein. Ihm steht neu ein Beirat zur Seite, dem vom Rudertag gewählte Vereinsvertreter sowie Vertretung der Aktiven, des Länderrates und der DRJ angehören. Dieser Beirat ersetzt quasi das bisherige Fachressort Leistungssport in dieser neuen Struktur mit klareren Zuständigkeiten. Die Aktiven sollen zudem im Präsidium vertreten sein, so dass sie eine dedizierte Stimme zu Entscheidungen im Leistungssport hätten. Zudem wäre mit Blick auf die zukünftige Förderung des Bundes die PotAS-Konformität durch satzungsrechtliche Verankerung der hauptamtlichen Entscheidungsbefugnis des Leistungssports gewährleistet. Haftungsrechtlich bedeutet die besondere Stellung nach § 30 BGB mehr Rechtssicherheit für den DRV, da nun neben dem Generalsekretär auch der Sportdirektor für sein Handeln verantwortbar ist.

Weiterhin wurde ein Antrag zur Erweiterung des Rudertagsturnus auf vier Jahre diskutiert, um die Verantwortung der Gremien ab 2020 an den Olympiazyklus anzupassen. Damit soll der Weg freigemacht werden, in Zukunft mehr auf die Diskussion mit Vereinen und Experten im Rahmen von Regionalkonferenzen und Fachkonferenzen setzen zu können. Dieser Vorschlag wird von Präsidium und Länderrat breit unterstützt und soll bis zum Rudertag umfassend mit den Vereinen beraten werden.

Zusätzlich sind Satzungsänderungen mit Blick auf das elektronische Abstimmungsverfahren erforderlich. Notwendig ist mit Blick auf die Anforderungen der Mittelgeber und der NADA etwaige Rechtsverfahren unter Wahrung der inhaltlichen Unabhängigkeit der Entscheidung des Rechtsausschusses durch Änderungen der Rechts- und Verfahrensordnung zu beschleunigen.

"Wir haben die Vorschläge in großer Einmütigkeit beschlossen“, so Karsten Finger. Der Vorsitzende des Länderrates sieht sie als „ein Ergebnis der Debatte der letzten beiden Jahre“ und ergänzt „Mit diesen Änderungen würde die leistungssportliche Führung des DRV in einer Mischung aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen, satzungstechnisch verankerten Führungskräften aufgestellt.“

In der anschließenden Sitzung des Präsidiums galt es, einige formale Beschlüsse mit Blick auf den Rudertag in Münster am 03. November zu treffen. Daneben wurde mit Sebastian Hemsing ein weiteres Mitglied in den Technischen Ausschuss berufen. Die Vorbereitungen der Wanderrudertreffen 2018 (Schweinfurt) und 2019 in Brandenburg sind auf gutem Weg, wie Ina Holtz als verantwortliches Präsidiumsmitglied berichten konnte. Für das Jahr 2020 wird noch ein Ausrichter gesucht.

Das Präsidium kommt am Rande des vierten Laufes zur Ruder-Bundesliga Ende August in Leipzig zusammen.