12. Sep 2023 | Jugend | von Deutsche Sportjugend (dsj)

Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport

Für das im Koalitionsvertrag verankerte „Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport“ wurden im Sommer durch den Bundestag Mittel zur Umsetzung für das Jahr 2023 freigegeben.

Das Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) und die Deutsche Sportjugend (dsj) werden das Programm gemeinsam auf Grundlage eines hierfür entwickelten Konzepts umsetzen. Hierbei ist die dsj für die Verwaltung der Fördersäulen „Sportverbände“ und „Sportvereine“ zuständig.

Das bedeutet konkret, dass noch in diesem Jahr rund 1,2 Mio. Euro für Sport-Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit zur Verfügung stehen.

Sportvereine und Sportverbände, die unter dem Dach von dsj und DOSB organisiert sind, sowie Fanprojekte mit „Qualitätssiegel nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit” können jetzt hier Förderanträge für untenstehende Maßnahmen bei der Deutschen Sportjugend stellen.

Inhalte
Das neue Programm des BMI fördert die praktische Arbeit gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit sowie die Stärkung der demokratisch-integrativen Kraft

  1. im gemeinnützigen, organisierten Sport (Breiten-/Amateur-/Jugend-, Leistungs- und Spitzensport),
  2. an Schnittstellen zu nicht organisierten, freien oder kommerziellen Sportorganisationen, sportbezogener Sozialer Arbeit und anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen,
  3. in Fanszenen bzw. durch Fanprojekte.

In der Praxis können Projekte umgesetzt werden, die sich im Sport beispielsweise mit den Themen Rechtsextremismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Demokratiebildung auseinandersetzen. Hier kann es auch inhaltliche Verknüpfungen zu den Kinder- und Menschenrechten sowie den Rechten für Menschen mit Behinderungen geben.

Das Bundesprogramm erkennt den Sport als einen Ort für die Lösung von Herausforderungen an, die gesamtgesellschaftlich zu verorten sind, im Sport aber auch und teilweise spezifisch vorkommen.

Folgende Förderungen sind zum jetzigen Zeitpunkt möglich:

1. Pilotförderung „Sportvereine und Demokratiebildung“: 

  • demokratische Weiterentwicklung des Sportvereins im Sinne des Programms und der Inhalte sowie Unterstützung einer Bearbeitung und Auseinandersetzung mit konkreten Phänomenbereichen und Diskriminierungsformen nach jeweiligem Bedarf
  • Personal-/Honorar- sowie Sachmittel für Pilotprojekte in Sportvereinen
  • Maximal abrufbare Summe pro Sportverein: 50.000 Euro
  • Plus: Zusätzliche Förderung über „Maßnahmenpakete“ (siehe nächster Punkt)

Antragsfrist: bis einschließlich 29. September 2023 

2. Fördermöglichkeiten für Pilotvereine + Sportverbände + Fanprojekte  

  • Maßnahmenpaket „Inhaltliche Qualifikation und Fortbildung“ (bis 50.000 Euro) 
  • Maßnahmenpaket „Bildungsangebote“, Typ „Klein“ (bis 1.500 Euro) 
  • Maßnahmenpaket „Bildungsangebote“, Typ „Groß“ (bis 200.000 Euro) 
  • Maßnahmenpaket „Fachveranstaltung“, digital/in Präsenz (bis 30.000 Euro) 
  • Maßnahmenpaket „Kommunikation“, Typ „Klein“ (bis 1.500 Euro) 
  • Maßnahmenpaket „Kommunikation“, Typ „Groß“ (bis 50.000 Euro) 
  • Maßnahmenpaket „Fachexpertise und Analyse“ (bis 15.000 Euro) 
  • kleine Maßnahmenpakete (bis 1.500 Euro) sind niederschwellig zu beantragen und abzurechnen; große Maßnahmenpakete (bis zu 200.000 Euro) benötigen eine weitergehende Beantragung und Abrechnung
  • es stehen für die Umsetzung der Maßnahmenpakete Honorar- und Sachmittel zur Verfügung

Antragsfristen:
Maßnahmenpaket Typ „Klein“ (bis 1.500 Euro): laufend (bis spätestens 15. November 2023) einschließlich. Die Vergabe erfolgt u. a. auf Grundlage des Antragsdatums (Prinzip „First come – first served“). 
Maßnahmenpaket Typ „Groß“: bis einschließlich 29. September 2023

Die Projektumsetzung muss noch in diesem Jahr erfolgen!

Ihr braucht Unterstützung oder habt Nachfragen? Das dsj-Team Bundesprogramm hilft gerne weiter (Mail: Bundesprogramm@dsj.de).

Am 15. September 2023 von 13:00 bis 15:00 Uhr bietet das Beratungsteam zudem eine digitale Beratungssprechstunde zum Bundesprogramm an: Link zur Anmeldung.  

Downloads

Konzept_Bundesprogramm_gegen_Rechtsextremismus_und_Menschenfeindlichkeit.pdf
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