13. Aug. 2010 | Panorama | von Dr. Dag Danzglock

Gesundheitssport Rudern

Rudern ist ein gesunder Sport und diese Qualität kann mit guter Berechtigung in der Werbung von Mitgliedern offensiv eingesetzt werden. Gerade Menschen, die bereits im Beruf oder der Familienphase stehen, sind hier empfängliche Adressaten.

Neben dieser eher allgemeinen Aussage sind spezielle Angebote möglich, die sich sogar direkt an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wenden können. Letztere setzen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V nicht unerhebliche Mittel für die Gesundheitsvorsorge (Prävention) ein. Bisher sind in erster Linie Sportstudios und Großvereine in diesem Segment aktiv und versuchen, auch über diesen Weg Mitglieder zu gewinnen. Daneben steht auch ein finanzieller Ergeiz, denn viele Kurse sind kostenpflichtig und werden durch die GKV bezuschusst.

Die formalen Anforderungen an diese Kurse sind hoch. Ob sie durch den Verein letztlich erfüllbar sind, muss vor Ort entschieden werden. Zusammengefasst sind Sie im „Leitfaden Prävention“, den Sie unter

www.gkv-spitzenverband.de oder über einschlägige Suchmaschinen mit beiden Stichworten im Internet finden. Spezifische Informationen für Sportvereine sind unter

www.sport-pro-gesundheit.de zusammengefasst. Diese Seite wird vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) betrieben. Auskunft geben auch die Landessportbünde.

Um aktiv werden zu können, müssen formale Kriterien erfüllt werden. Dazu haben der DOSB und die Bundesärztekammer das Qualitätssiegel „SPORT PRO GESUNDHEIT“ entwickelt.  In der Regel vergeben die LSB die Zertifikate, die zwei Jahre gültig sind, für besonders qualifizierte Gesundheitsprogramme.

Diese Programme müssen die sechs Kernziele des Gesundheitssports erfüllen:

  1. Stärkung von physischen Gesundheitsressourcen
  2. Stärkung von psychosozialen Gesundheitsressourcen
  3. Verminderung von Risikofaktoren
  4. Bewältigung von Beschwerden und Missbefinden
  5. Aufbau von Bindung an gesundheitssportliche Aktivität
  6. Verbesserung der Bewegungsverhältnisse

Zielgruppe sind Menschen, die ohne behandlungsbedürftige Erkrankungen etwas für ihre Gesundheit (Prävention von Zivilisationserkrankungen) tun wollen. Daher müssen diese Programme neben sportlichen Aktivitäten auch gezielte Informationen (z. B. zu Ernährung und Lebensstil) vermitteln.

Die Anerkennung setzt eine qualifizierte Leitung des Kurses voraus. Dies ist mindestens ein Zertifikat als Übungsleiter/in der 1. Lizenzstufe mit einer Fortbildung zum ÜL-B „Sport in der Prävention“. Akzeptiert werden auch andere formal höherwertige Berufsabschlüsse wie z. B.  Sportwissenschaftler oder Sport- u. Gymnastiklehrer/in (alle mit nachweislich gesundheitsorientierter Ausrichtung) sowie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Motopäden (alle mit Zusatzqualifikation in der Methodik des Sports).
Übungsleiter (Trainer C) können die Fortbildung, die aus 100 Unterrichtseinheiten besteht und sich in Module aufteilt, bei den jeweiligen Landessportbünden absolvieren. Die Kosten liegen bei etwa 200 Euro.

Im Kern gelten zur Vergabe des Qualitätssiegels folgende Anforderungen:

  • der Kurs umfasst 10 – 15 Unterrichtseinheiten;
  • der Kurs wird durch eine Person mit der Mindestqualifikation geleitet;
  • der Verein etabliert ein Qualitätsmanagement;
  • der Verein kooperiert als Gesundheitspartner mit anderen Anbietern in der Region (Schulen; Krankenhäuser, Gesundheitsinitiativen);
  • der Kurs richtet sich an eine definierte Zielgruppe und muss einem der Bereiche „Herz-Kreislauf“, „Muskel-Skelettsystem“, „Entspannung/Stressbewältigung“ oder „Allgemeiner Präventionssport“ zugeordnet werden können;
  • eine individuelle Gesundheitsuntersuchung wird vor Kursbeginn ausdrücklich empfohlen;
  • es liegt ein abgeschlossenes inhaltliches Konzept vor.

Damit wird deutlich, dass es sich hierbei nicht um eine typische Anfängerausbildung handeln kann. Für Sportvereine kommen dabei in erster Linie Ansätze in Frage, die auf den einzelnen Menschen und sein Verhalten ausgerichtet sind.

Wo liegt nun der Vorteil für den Verein? Natürlich können das eigene Angebot diversifiziert und neue Zielgruppen erreicht werden. Neben der Imageaufwertung, auch in Konkurrenz zu Sportstudios, wird nach außen die hohe Qualität des eigenen Angebotes dokumentiert. Es besteht die Möglichkeit, zu Bonusmodellen und Kostenerstattungen nach § 20 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen zu kooperieren. Auf diesem Weg können die Teilnehmer die Kursgebühren im unterschiedlichen Umfang erstattet bekommen. Allerdings muss der Verein hierzu im Vorfeld mit der jeweiligen Krankenkasse eine Vereinbarung schließen.

Hinweis: Der Beitrag ist der Ausgabe 6/2010 des Rudersport entnommen.