19. Jan. 2011 | Panorama | von Redaktion rudern.de

Die Regeln der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Die Regeln der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) finden sich, soweit sie für Ruderinnen, Ruderer und ihre Boote bedeutsam sind, gleichlautend oder doch sinngemäß gleich auch in den anderen Ordnungen, beispielsweise für Donau, Mosel, oder Rhein. Weitgehend auch in der Talsperrenverordnung.

Die Regelungen für Binnengewässer lassen sich nicht auf den Bereich der See übertragen. Dort gelten die Regelungen der Seestraßen-Ordnung und der Seeschiff fahrtsstraßen-Ordnung, sowie die Kollisionsverhütungsregeln und Andere.

Wegen des Umfanges der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und Ihrer Anlagen (mehr als 1000 Seiten), mussten wir uns auf eine Darstellung dieser verzichten.

Wer weitere detaillierte Informationen benötigt, dem sei empfohlen im Internet unter

www.elwis.de oder unter

www.gesetze-im-internet.de nachzuschauen. Dort können die komplette Regelungen der Binnenschiff fahrtstraßen-Ordnung mit allen Paragraphen und Anlagen nachgelesen oder als PDF-Datei downgeloaded werden.