14. Nov. 2012 | Panorama | von Staasanwaltschaft Mannheim, Pressereferent

Bootsunfall im Mühlauhafen

Die Staatsanwaltschaft hat das wegen des tragischen Bootsunfalls mit Todesfolge im Mannheimer Mühlauhafen eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt. Ein junger Ruderer war bei der Kollision mit einem entgegenkommenden Schubverband ums Leben gekommen, der zweite Ruderer konnte sich an Land retten. Ein Verschulden des Schiffsführers des Frachtschiffs war nicht festzustellen, auch der Trainer des Rudervereins konnte den Unfall nicht verhindern. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der ausweichpflichtige Zweier in dem gerade verlaufenden Hafenbecken zunächst einen Kurs einhielt, der eine gefahrlose Vorbeifahrt an dem Schubverband ermöglicht hätte. Unmittelbar vor dem Schubverband änderte das Ruderboot aus nicht mehr zu klärendem Grund seinen Kurs in Richtung der Mitte des Fahrwassers, was für die übrigen Beteiligten nicht vorhersehbar war, und geriet vor den Bug des Leichters. Trotz eines Stoppversuchs des Schubvebands kam es zu der nicht mehr vermeidbaren Kollision mit dem Ruderboot.

gez.: Seiler

Oberstaatsanwalt, 13.11.2012