Innovationsfond zur Unterstützung einer Eigenständigen Jugendpolitik
Im Rahmen der Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik fördert das Bundesfamilienministerium Projekte durch einen Innovationsfonds im Kinder- und Jugendplan des Bundes. Das Bundesfamilienministerium ruft daher alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe auf, sich mit innovativen Konzepten und Projektideen am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen.
Mit den Projekten sollen Impulse für eine Weiterentwicklung der Bereiche Politische Bildung, Kulturelle Bildung, Jugendverbandsarbeit und Internationale Jugendarbeit gesetzt werden. Sie sollen einen praxisnahen Beitrag zur Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik in den Handlungsfeldern der Außerschulischen Jugendbildung liefern.
Die geförderten Projekte müssen möglichst breit in der Gesellschaft verankert sein. Akteure außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, wie etwa aus der Wirtschaft oder aus den Medien, sollen eingebunden werden.
Die Förderung soll in folgenden Anwendungsfeldern erfolgen:
- Schule und außerschulische Lern- und Bildungsorte
- Übergangsgestaltung von der Schule in den Arbeitsmarkt (Maßnahmen zur ausbildungs- und berufsbezogenen Kompetenzsteigerung)
- Fragen der Beteiligungschancen und -anlässe im politischen und öffentlichen Raum.
Da der KJP eines der zentralen Steuerungsinstrumente des Bundes ist, würden wir uns über das Einreichen zahlreicher Projekte beim BMFSFJ freuen.
Wichtige Rahmenbedingungen sind:
- Termin für die Einreichung der Unterlagen ist der 20.02.2012
- Fachliche Innovationskraft ist Voraussetzung für die Förderung
- Projekte im Zeitraum zwischen 01.04.2012 und 31.12.2013
- Förderhöhe zwischen 10.000 € und 100.000 €
Nähere Informationen, insbesondere das Formular für die Interessenbekundung, finden Sie in der Anlage oder unter folgendem Link:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=176204.html
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