Fahren von Sportbooten ohne Führerschein auf der Ruhr weiterhin bis maximal 5 PS zulässig
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat im Oktober 2012 die sportbootrechtlichen Vorschriften umfassend geändert. Angepasst wurde unter anderem auch die Verordnung für Sportführerscheine.
Die Grenze, bis zu der das Fahren ohne Führerschein zulässig ist, wurde für den Seebereich und die meisten Bundeswasserstraßen von bislang 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) angehoben.
Die Bezirksregierung Düsseldorf weist darauf hin, dass diese Regelung nicht für die Landeswasserstraße Ruhr gilt. Ebenso wie auf der Bundeswasserstraße Rhein und anderen Landeswasserstraßen bleibt die Grenze für das führerscheinfreie Fahren von Sportbooten auf der Ruhr bis auf Weiteres bei 3,68 kW (5 PS) bestehen.