Führerscheinklassen für Bootstransporte
Wer gerade den Führerschein macht und auch mal Bootstransporte durchführen will, für den ist ohne allzu großen zusätzlichen Aufwand die Führerscheinklasse "B 96" erste Wahl. LRVBW-Wanderruderwart Werner Rudolph stellt die Führerscheinklassen, die Bootstransporte ermöglichen, vor.
B ist der heutige "normale" PKW-Führerschein. Hier darf ein zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns aus Zugfahrzeug und Bootshänger von 3500 kg nicht überschritten werden. Das wäre ein leichtes Zugfahrzeug und ein leichter Bootshänger. Für einen Bootshänger von 1600 kg und ein Zugfahrzeug von 2200 kg zulässigem Gesamtgewicht (= Bootshänger für 6 Gigboote und Mittelklasse-Wagen, wie VW Touran) reicht das nicht, jedoch ein kleiner Bootshänger mit zulässigem Gesamtgewicht von 1300 kg wäre in Kombination mit einem Mittelklassewagen möglich.
B 96 ist eine neu eingeführte, für Ruderboottransporte vorteilhafte, Führerscheinvariante der Klasse B, die auf Antrag beim Erwerb des "normalen" Führerscheins der Klasse B ohne besondere Fahrprüfung im Führerschein vermerkt wird. Lediglich eine Schulung des Fahrers durch einen Fahrlehrer ist erforderlich und von diesem zu bescheinigen. Das Gespann aus Zugfahrzeug und Bootshänger darf hier ein zulässiges Gesamtgewicht von 4250 kg haben. Dies würde für einen Hänger für 6 Gigboote und einem Mittelklasse-PKW ausreichen. Bei einem 9-Sitzer-Kleinbus wird der Spielraum zwar eng, aber in vielen Fällen kann der Bootstransport mit einem normalen PKW oder evtl. auch mit Kleinbus und leichtem Bootshänger erledigt werden. Unsere Rudervereine sollten bei den Jugendlichen, die gerade ihren Führerschein machen wollen, darüber informieren, dass sie die Variante B 96 mit dem geringen Zusatzaufwand einer Schulungsbestätigung des Fahrlehrers ohne besondere Fahrprüfung erhalten können.
BE bekommt man nach spezieller Fahrprüfung oder wenn man einen alten (z.B. grauen) Führerschein der Klasse 3 auf die neue Scheckkartenform umschreiben lässt. Damit darf das Zugfahrzeug und das Gespann jeweils 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht haben. Dies reicht für die üblichen Vereinsgespanne aus Bootshänger und 9 Sitze-Kleinbus.
C1E ist bei einem noch höheren Gespann-Gewicht erforderlich. Diese Klasse wird beim Umschreiben alter Führerscheine der Klasse 3 ebenfalls auf der neuen Scheckkarte eingetragen. C1E ist ab dem Alter des Fahrers von 50 Jahren zeitlich befristet und danach an ein 5-jährliches ärztliches Attest gebunden. Für Bootstransporte ist diese Führerscheinklasse jedoch überdimensioniert und nicht notwendig, sie würde ein zulässiges Gespanngewicht von 12000 kg erlauben.