05. Juni 2015 | Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung | von Reinhart Grahn, Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung

Was bedeutet sportartspezifische Rettungsfähigkeit?

Die Definition der sportartspezifischen Rettungsfähigkeit kommt von den Bildungsministerien. Hintergrund für die Rettungsfähigkeit im Wassersport sind die Forderungen der Unfallkassen, die in den Ländern die Schüler versichern.

Dadurch können die Landesruderverbände und der DRV diesen Teil auch zertifizieren, also ein Vorteil. Am Beispiel der Schulen in Schleswig-Holstein: wer bereits DLRG-Silber hat (alle drei Jahre Zwangsfortbildung erforderlich), hat die sportartspezifische Rettungsfähigkeit automatisch. Der DRV selber macht da keine Vorgaben.
Die Definition für Schleswig-Holstein ist zusammen mit der Unfallkasse Nord und dem Ruderverband Schleswig-Holstein abgestimmt worden. Dabei sind deutlich die Elemente von DLRG-Bronze zu erkennen. Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen darf vom DRV nicht abgenommen werden, die sportartspezifische Rettungsfähigkeit Rudern schon.
„Sportliche Aktivitäten mit besonderen Qualifikationsanforderungen können auch auf Schulfahrten durchgeführt werden – sie setzen aber besondere Qualifikationen seitens der Aufsichtspersonen sowie weitere Maßnahmen zur Prävention von Unfällen voraus. […]

Sportartspezifische Rettungsfähigkeit: Diese beinhaltet die Fähigkeit, Personen in einer auf die jeweilige Sportart bezogenen Notfallsituation zu retten. Sie gilt deshalb nur für die betreffende Sportart und kann alternativ zum Rettungsschwimmabzeichen Bronze für die nachfolgend aufgeführten Wassersportarten durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung an einer Universität, beim IQSH oder bei dem betreffenden Sportfachverband erworben werden. Bei der Prüfung müssen folgende Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen werden:  […]

Rudern

  • Prävention von Unfällen (Kenntnisse über Gewässerarten, Wettereinflüsse, Kleidung und Ausrüstung, Wassertemperatur, Verhalten in Notsituationen)
  • Aufrichten eines gekenterten Ruderbootes
  • Hilfe beim Wiederaufrichten eines gekenterten Ruderbootes vom Boot aus geben
  • Bergen von Personen aus dem Wasser in ein Boot
  • Bergen von Personen aus Ruder booten in ein anderes Boot
  • Bergen von Personen mit Hilfe von Skulls und Riemen
  • Mindestens 15 Minuten Aufenthalt im schwimmtiefen Wasser in Kleidung ohne Schwimmweste
  • Abschleppen einer verletzten Person mittels Schleppgriff über 50 Meter und an Land bringen
  • Beherrschen von Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Wiederbelebung.“

Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein & Unfallkasse Nord, Prävention und Arbeitsschutz (Hrsg.). (2010).

Lernen am anderen Ort. Ein Leitfaden zum Nachschlagen (3. überarb. Aufl.). Kiel.

In diesem Zusammenhang der Hinweis, dass der DRV das Dokument „

Rudern und Sicherheit im Schulsport. Istanalyse zur Rettungswestenpflicht und weiteren besondere Bestimmungen beim Rudern im Schulsport “ bereitstellt.