Insolvenzeröffnungsverfahren BBG Bootsbau Berlin GmbH
Liebe Wassersportfreundinnen und Wassersportfreunde,
die BBG Bootsbau Berlin GmbH ist Ihnen als treuer und zuverlässiger Lieferant von Ruderbooten auf hohem qualitativem und technischem Niveau bekannt. In der Branche herrscht ein erheblicher Kostendruck. Der BBG Bootsbau Berlin GmbH ist es nicht vollständig gelungen, den Betrieb in allen Belangen entsprechend diesen Umständen anzupassen. Es sind infolge dessen Verluste aufgelaufen, die die Geschäftsführung dazu veranlasst haben, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Das zuständige Insolvenzgericht, das Amtsgericht Charlottenburg, führt den Insolvenzantrag zum Az. 36b IN 200/16. Es hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski, Kirchblick 11, 14129 Berlin, Telefon 030-8097700,
berlin@henningsmeier.de zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Weder der Insolvenzantrag noch die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters bedeuten eine Einstellung des Geschäftsbetriebes.
Mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter konnten wir erreichen, dass der Bootsbau und die Reparatur derzeit fortgeführt werden können. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat hierzu sichergestellt, dass die Zahlung der Löhne und Gehälter bis zum Ende des Monats Februar 2016 gewährleistet werden. Dieser Maßnahme ist es zu verdanken, dass der größte Teil der Belegschaft auch weiterhin zur Produktion und zur Reparatur von Booten zur Verfügung steht.
Wir bemühen uns, im Februar 2016 den größten Teil der anstehenden Aufträge für Bootsneubauten abzuwickeln. Parallel werden die beauftragten Reparaturen soweit als möglich ausgeführt.
Für die Zeit ab dem 1. März 2016 ist beabsichtigt, dass ein oder mehrere Investoren den Geschäftsbetrieb einschließlich der Belegschaft und des vorhandenen Know-hows übernehmen und in alter Tradition fortsetzen. Entsprechende Verhandlungen mit in Frage kommenden Investoren werden derzeit unter Hochdruck geführt. Wir hoffen, Ihnen daher ab dem 1. März 2016 mit den Ihnen bekannten und bewährten Produkten und Service auch weiterhin zur Verfügung zu stehen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bis zu einer abschließenden Entscheidung zur Betriebsfortführung nach dem 1. März 2016 keine verbindlichen Aufträge für den Neubau und die Reparatur von Booten annehmen können. Wir würden es jedoch sehr begrüßen, Sie würden der BBG Bootsbau Berlin GmbH auch weiterhin treu bleiben. Sollten Sie den Neubau von Booten oder die Reparatur in Erwägung ziehen, fragen Sie gerne bei uns nach einem Angebot an. Wir werden Ihnen dieses dann unverbindlich unterbreiten und würden uns freuen, die Angebote ab dem 1. März 2016, eine Sanierung mit einem Investor gemeinsam vorausgesetzt, schnellstmöglich abarbeiten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der BBG Bootsbau Berlin GmbH
Insolvenzeröffnungsverfahren BBG Bootsbau Berlin GmbH, Amtsgericht Charlottenburg, Az. 36b IN 200/16