09. Mai 2016 | Fachressort Verbandsentwicklung und Vereinsservice | von DRV-Geschäftsstelle

Ist eine Insolvenzversicherung auch für den Sportverein abzuschließen?

Insolvenzversicherung ist auch für den Sport Pflicht!

Aufgrund einer Richtlinie der Europäischen Union ist mit Wirkung vom 01.11.1994 von der Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet worden, wonach sich Reiseveranstalter im Interesse ihrer Teilnehmer gegen Insolvenzen absichern müssen. Reiseveranstalter sind in diesem Sinne dann auch Vereine, wenn Wanderfahrten, Skifreizeiten oder andere Reisen des Vereins durchgeführt werden, bei denen Unterbringung, Verpflegung und Fahrtkosten zu Lasten der Teilnehmer durch den Veranstalter / Verein organisiert werden. Die Leistung des Kautionsversicherers umfasst die Erstattung:

  • des gesamten Reisepreises, soweit Reiseleistungen, die infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Versicherungsnehmers ausfallen, und
  • der notwendigen Aufwendungen, die dem Bürgschaftsgläubiger infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Versicherungsnehmers für die Rückreise entstehen.

Diese Vorschrift ist von den Rudervereinen zu beachten, wobei auch alle Landessportverbände mit ihren Versicherungsabteilungen beim Abschluss der Kautionsversicherung behilflich sind.