09. März 2021 | Verband | von Deutscher Ruderverband

Corona und Rudern – Hoffnung ist in Sicht

Besonders der Breiten- und Freizeitsport litt unter den bisherigen Verordnungen. Die Hoffnung, die Boote bald wieder zu besetzen, steigt. Foto: DRV/Schwier

Die vergangenen Monate waren in jeder Hinsicht herausfordernd für die Gesellschaft im Allgemeinen, den Sport und insbesondere auch den Rudersport. Unterschiedliche Verordnungen der Bundesländer erlaubten – wenn überhaupt – nur vereinzelt einen Betrieb im Bootshaus und Ruderboote auf dem Wasser. Nach der Veröffentlichung der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 03.03.2021 ist zumindest ein wenig Hoffnung in Sicht, damit gemeinsam wieder gerudert werden kann.

Positive Perspektiven für die kommenden Wochen
Feststeht, dass die Lockerungen schrittweise erfolgen werden und sowohl in Abhängigkeit der bekannten 7-Tage Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) als auch der Länder liegen. Ab 08. März wird es demnach möglich sein, dass bei einer 7-Tage Inzidenz im Bereich von 50-100 Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten ermöglicht wird. Dies würde rudern, vorrangig im Zweier zulassen. Noch besser trifft es Kinder unter 14 Jahren, die sich in Gruppen von bis zu 20 Personen treffen können. Beide Varianten gelten nur für den Außenbereich, allerdings sogar ohne Abstandsregeln. Falls der Inzidenzwert unter 50 liegt, wäre kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal 10 Personen möglich – ideal für das Rudern im Achter.

Durch einen flächendeckenden Einsatz von Schnelltests könnte sich die Lage bereits ab dem 22. März gravierend ändern. Der zuvor genannte kontaktfreie Sport von bis zu 10 Personen könnte mit tagesaktuellem Schnelltest auch in Regionen mit einer Inzidenz - von über 50 bis 100 - ermöglicht werden.

Ab frühestens 05. April, oder 14 Tage nach vorherigem Öffnungsschritt, werden auch die jeweiligen Lockerungen des vorherigen Schrittes erweitert. Für Regionen mit einer Inzidenz von 50-100 wird Kontaktsport sowohl im Innen- als auch Außenbereich auch ohne Tests ermöglicht. Noch verheißungsvoller ist es für Regionen unter einer Inzidenz von 50. Hier werden Freizeitveranstaltungen im Außenbereich für bis zu 50 Personen ermöglicht sein. Was dies für Auswirkungen auf eine ursprünglich angedachte „Woche des Rudersports“ hat, erfahrt ihr in Kürze.

Weitere Infos könnt ihr der untenstehenden Grafik sowie aus dem offiziellen Beschluss der Regierung entnehmen. Die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am 22.03 wird über weitere Entscheidungen diskutieren.

Nationale Veranstaltungen des DRV
Hinsichtlich der anstehenden Wettkampfsaison des Deutschen Ruderverbandes wird sich derzeit intern beraten. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine weiteren Entscheidungen bekanntgegeben werden. Damit mehr Planungssicherheit für alle Vereine entsteht und das Wettkampfgeschehen unter Corona-Bedingungen sichergestellt werden kann, hat der DRV-Vorstand beschlossen – analog des Weltruderverbands FISA – Termine festzusetzen, sogenannte „Go- und NoGo-Termine“, an denen entschieden wird, ob die jeweilige Veranstaltung/Regatta stattfindet oder nicht. Diese Übersicht findet ihr hier.

Der Deutsche Ruderverband blickt den bevorstehenden Lockerungen positiv entgegen. Jedoch soll auch an die Vernunft appelliert werden, sich zwingend erforderlich an die jeweiligen Beschlüsse der Länder zu halten. Gemeinsam finden wir unseren Weg zurück aufs Wasser.