GEMA und DOSB verlängern Pauschalvertrag – Erleichterung für Vereine mit Veranstaltungen
Gute Nachrichten für den organisierten Sport: Die GEMA und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben den bestehenden Pauschalvertrag zur Musiknutzung in Sportvereinen erfolgreich verlängert. Die neue Vereinbarung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 und sichert damit langfristig eine unkomplizierte, rechtssichere und faire Musiknutzung im Sportverein
Musik schafft Atmosphäre – jetzt weiterhin rechtssicher und unbürokratisch
Musik ist fester Bestandteil vieler Vereinsaktivitäten – ob beim Training, bei Regatten, Jubiläumsfeiern oder Saisonabschlüssen. Dank des neuen Pauschalvertrags können Vereine weiterhin Musik in zahlreichen Veranstaltungskontexten nutzen, ohne jede einzelne Nutzung anmelden oder gesondert lizenzieren zu müssen. Das betrifft insbesondere:
- Vereinsfeste, Feiern und Ehrungsveranstaltungen
- Sport- und Spielfeste, Regatten und Wettkämpfe mit musikalischer Umrahmung (bis 1.000 Besucher)
- Trainingseinheiten und Kurse, bei denen Musik integraler Bestandteil ist
- Informationsveranstaltungen und Vereinsabende ohne Tanz
- Musiknutzungen auf Vereinswebseiten oder in internen Schulungen
Damit profitieren bundesweit rund 86.000 Sportvereine, darunter auch zahlreiche Rudervereine mit Event- und Breitensportangeboten, von einem rechtssicheren Rahmen, der den administrativen Aufwand erheblich reduziert und zugleich die kreative Leistung der Urheberinnen und Urheber anerkennt.
Bedeutung für Rudervereine mit Events
Für Rudervereine mit Regatten, Vereinsjubiläen oder offenen Trainingstagen ist die Vertragsverlängerung ein klares Signal: Musik bleibt erlaubt – unter fairen und einfachen Bedingungen.
Gerade bei Veranstaltungen mit Publikum trägt Musik wesentlich zur Stimmung und Außenwirkung bei. Der Pauschalvertrag sorgt dafür, dass Vereine sich auf ihre Veranstaltung konzentrieren können, ohne rechtliche Unsicherheiten oder zusätzliche Gebühren fürchten zu müssen. DRV-Vorstandsvorsitzender Alexander Kersten: „Als ehemaliger Vereinsvorstand, der selbst mehrere Ruderer-Bälle mit organisiert hat, weiß ich noch genau, was für ein Aufwand die Berechnung und Abwicklung der GEMA-Gebühren waren. Das dieses und mehr nun einfach und unkompliziert wird, ist eine sehr gute Nachricht für alle ehrenamtlichen Helfer und für die Vereine."
Weitere Informationen
Das FAQ „Sport und Musik“ des DOSB bietet eine detaillierte Übersicht, welche Veranstaltungen und Nutzungsformen vom Pauschalvertrag abgedeckt sind und wann eine zusätzliche Anmeldung erforderlich ist.
Alle Informationen finden Sie unter:
👉 www.dosb.de
👉 www.gema.de
Weitergehende Informationen von DOSB/ GEMA
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