30. März 2023 | Verband | von Deutscher Ruderverband

Neue Bekanntmachung verfügbar

Bekanntmachung Nr. 5024

Die Bekanntmachung Nr. 5024 ist verfügbar!

Anträge auf Änderung der Ruderwettkampfregeln für das Verfahren 2023 mit möglicher Wirksamkeit ab 01.01.2024 sind wie folgt fristgerecht bis 28.02.2023 an die Regelkommission gestellt worden (Anträge 1 bis 6).

Gem. §31 GG haben die Verbandsmitglieder ab der Veröffentlichung dieser Anträge zwei Monate Zeit (bis 31.05.2023), gegenüber der Regelkommission Stellung zu nehmen (ausschließlich per E-Mail an regelkommission@rudern.de, Eingang wird bestätigt).

Die Regelkommission wird voraussichtlich am 05./06.08.2023 über die vorliegenden Anträge beschließen. In der Folge ergibt sich das in §31 GG vorgegebene weitere Verfahren.