DRV-Wanderfahrt: Von Mainz nach Lahnstein
DRV-VerbandswanderfahrtAchtung!
Update 04.05.2022:
Zwei Plätze sind frei geworden und können neu vergeben werden
Beschreibung
- 90 km in zwei Tagen
- Übernachtung in Jugendherbergen und Hotels
- Kosten 150,- € für Boote, Transport, Versicherung, Übernachtung mit Frühstück, Kultur - 75,- € Anzahlung
- Gepäck im gedeckten E- oder D-Boot: Ein 55 l-Seesack + Handgepäck am Stemmbrett; kein Landdienst
- Maximal 20 Teilnehmer – Fitness und Reaktionsbereitschaft erforderlich. Vorzugsweise aus Nicht-Rhein-Vereinen
- Rettungswesten werden empfohlen
- Rheinerfahrene Obleute
- Mainz und Niederlahnstein sind gut per Zug erreichbar. Kein Autotransfer.
- Änderungen am Tourplan sind nicht ausgeschlossen.
-
Nach der Wanderfahrt erfolgt eine detaillierte Abrechnung.
Information und Fahrtenleitung: Michael Stoffels
0174-2936098 michael.stoffels@rudern.de
FR 20. Mai: Anreise Mainz
SA 21. Mai: Mainz – Bacharach
SO 22. Mai: Bacharach – Lahnstein (Kaub/Loreley)
Infos
- Ort/Gewässer
- Rhein von Mainz - Lahnstein
- Gesamtkilometer
- 90,00 km
- Ø Tageskilometer
- 45,00 km
- Max. Teilnehmerzahl
- 20
- Gesamtkosten
- 150,00 €
- Kostenvorschuss
- 75,00 €
- Meldeschluss
- 15.03.2022
Ansprechpartner
- Name
- Michael Stoffels
- Telefon
- +49-1742936098
- michael.stoffels@rudern.de
- Website
- https://www.rudern.de/verband/gremien/fachressorts/ruderreviere-umwelt-technik
Besondere Hinweise
Die Wanderfahrt durch das Rheingau und das Weltkulturerbe Mittelrhein richtet sich vor allem an Ruderer und Ruderinnen, die keinem Rhein-Ruderverein angehören.
Fitness und Reaktionsbereitschaft sind erforderlich. 200 km geruderte Kilometer im Jahr 2022 sollte jeder Teilnehmer z. B. als Foto der km-Liste seines Heimatvereins nachweisen können.
Anmeldung
Bitte melden Sie sich über dieses Formular zu der DRV-Wanderfahrt an:
https://www.rudern.de/anmeldungen/drv-wanderfahrt-anmeldung-2022
Hinweis
Die Durchführung der DRV-Wanderfahrt ist abhängig von den aktuell geltenden Coronabestimmungen in den verschiedenen Bundesländern und Österreich. Pandemiebedingte Absagen bleiben den DRV Fahrtenleitern vorbehalten.
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