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Anträge auf Änderung der Ruder-Wettkampf-Regeln

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4657

Anträge auf Änderung der RWR

Die folgenden Anträge zur Änderung der Ruderwettkampfregeln (Verfahren 2011) sind an die Regelkommission gestellt worden. Die Regelkommission bittet um Stellungnahmen durch die Verbandsmitglieder (entsprechend §31 GG) bis 13.11.2011 an den Vorsitzenden der Regelkommission, Uwe Gerstenmaier.
Bevorzugt bitte an gerstenmaier@varionostic.de (Eingang wird bestätigt), alternativ an Margarethe-von-Wrangell-Weg 1, 89077 Ulm.

Antrag 1
RWR 3.7.1 Die Rennen der Jahrgangsmeisterschaften U 17 bestehen aus ...

Es wird beantragt die unter 12., 13. und 14. genannten Rennen (Nummerierung bei berücksichtigtem Einfügen des Juniorinnen-Vierer o. St. B als 9. - Erprobungsmaßnahme) wie nachfolgend beschrieben zu ändern:

bisher
12. Leichtgewichts-Junioren-Doppelvierer m. St. B
in neu
12. Leichtgewichts-Junioren-Doppelvierer o. St. B,

bisher
13. Juniorinnen-Doppelvierer m. St. B
in neu
13. Juniorinnen-Doppelvierer o. St. B,

bisher
14. Junioren-Doppelvierer m. St. B
in neu
14. Junioren-Doppelvierer o. St. B

Begründung
Mit der Einführung des Juniorinnen-Vierer o. St. als Erprobungsmaßnahme und dem bestehenden Junior-Vierer o. St. sind in 2011 zwei ungesteuerte Vierer auf den Meisterschaften U17 und weiteren Regatten im Junior B Bereich ausgefahren worden. Hierbei kam es zu keinen Komplikationen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass das Wegfallen des Steuermanns auch in den Skullbooten zu keinen Komplikationen (Steuerschwierigkeiten im Rennen und Unfälle im Vorfeld) führen wird. Im Rahmen der zusätzlichen Einführung des Juniorinnen-Vierer o. St. sollte auch seitens er Regelkommission und den für den Leistungssport verantwortlichen Gremien dieses Thema erörtert worden sein. Die Entscheidung zeigt, dass an dieser Stelle offensichtlich keine Gefahren gesehen werden.

Die vorgenannten Änderungen in den RWR bringen dagegen folgende Vorteile:

1. Vereinheitlichung des vorzuhaltenden Bootsparks für die Altersklassen U 17, U 19 und U 23.
Die Anzahl der Meldungen zu den betrachteten Rennen zeigen, dass auf den Meisterschaften U 17 nicht ausschließlich Auswahlmannschaften eines Landesverbandes starten, die in Bootsmaterial rudern können, das vom Landesverband gestellt wird. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Booten muss somit auch von den Vereinen gestellt werden. Bei der derzeitigen Regelung bedeutet es jedoch, dass die Investition in einen Vierer m. St. nur im Kinder- und  U 17-Bereich verwendet werden kann. Bei dem Übergang vom U 17-Bereich in den U 19-Bereich ist somit ein anderes Boot erforderlich, sofern weiter die Mannschaft beibehalten werden soll. Investitionen in Bootsmaterial für die Alterklasse U 17 sind damit für weniger finanzkräftige Vereine nicht zu leisten. Aufgrund dieser Tatsache kommt es oftmals zu Engpässen beim Bootsmaterial, wenn nicht die Möglichkeit besteht, ein taugliches Boot bei einem anderen Verein oder beim Landesverband auszuleihen. Die beschriebenen Engpässe führen dazu, dass es zu einer unnötigen Benachteiligung von Mannschaften mit Teilnehmern aus betroffenen Vereinen kommt, da in weniger konkurrenzfähigen, älteren Booten gerudert werden muss.
Die Akzeptanz für eine Investition in einen Doppelvierer o. St. der für eine weit größere Anzahl von Rennen bzw. für eine Mannschaft über einen längeren Zeitraum verwendet werden kann, dürfte in den meisten Vereinen deutlich größer sein. Zudem stehen inzwischen wesentlich mehr Doppelvierer o. St. zur Verfügung, so dass eine Benachteiligung einzelner Mannschaften aufgrund des Bootsmaterials unwahrscheinlicher wird.

2. Klare Trennung des vorgegebenen Materials im Kinderbereich gegenüber dem Bereich der Junioren U 17 und U 19.
Bereits die Form des Zielwettkampfs (Bundeswettbewerb bzw. Meisterschaft U 17) zeigt, dass in dem Übergang von dem Kinderbereich in die Alterklasse der Junioren U 17 ein Einschnitt vorgesehen ist. Der Übergang vom spielerischen Heranführen an das Rudern im Kinderbereich zu einem leistungsorientierten Rudern bei den Junioren U 17 ist durch das Wegfallen eines Zusatzwettbewerbs auf den Meisterschaften, der Zulassung von Auswahlbooten innerhalb eines Landesverbands und nicht zuletzt durch die Freigabe der Big Blades gekennzeichnet. Die Beibehaltung der „Kinderbootsklasse“ Doppelvierer m. St. in der Altersklasse U 17 steht im Widerspruch zu den o.g. Regelungen.
Da im Kinderbereich der leistungssportliche Aspekt noch nicht in den Vordergrund gerückt wird, ist es auch nicht erforderlich, dort Boote zu verwenden, die man bei der derzeitigen Regelung jedoch für den U 17-Bereich vorhalten muss. Die im U 17-Bereich freigesetzten Boote sind auf viele Jahre hinaus ausreichend für den Kinderbereich und können zukünftig durch kostengünstiges neues Material ersetzt werden. (Im Bereich der Skulls wird aufgrund der vorgegebenen Macon-Blattform bereits heute ganz ähnlich verfahren.)

3. Vereinheitlichung gegenüber anderer Ruderverbände der FISA.
Die Altersklasse U 17 ist keine offizielle Klasse in der FISA, die als Juniorenklasse alle Ruderer kennt, die dem Bereich U 19 angehören. Somit sind auch für Ruderer der Altersklasse U 17 dort Starts im Doppelvierer o. St. vorgesehen.
In den Nachbarverbänden in Österreich und der Schweiz werden allerdings auch Rennen in der Altersklasse U 17 ausgeschrieben, die Doppelvierer werden bei den vorgenannten Nationalverbänden stets ohne Steuermann ausgerudert. Probleme damit sind nicht bekannt.
Die abweichenden Regelungen gegenüber dem Ausland führen immer wieder zu Problemen, so dass z. B. in diesem Jahr kein Bootsmaterial im Schweizerischen Ruderverband für die Beschickung der U 17-Doppelvierer auf der Juniorregatta in München zur Verfügung stand. (Anfrage des Sportdirektors Ch. Stofer an den Bayerischen Ruderverband nach entsprechenden Bootsmaterial im Vorfeld der Juniorregatta.)
Bei Starts deutscher Mannschaften in Österreich und in der Schweiz ist dagegen kurzfristig auf den Doppelvierer o. St. umzustellen, was nicht immer reibungslos funktioniert.

Antragsteller:
RV Erlangen

Antrag 2
Die bisherige AB zu RWR 2.2.4 ist zu streichen und durch nachfolgende Ausführungen zu ersetzen.

Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 2.2.4:
Leichtgewichte müssen spätestens eine Stunde aber frühestens zwei Stunden vor der vom Regattaausschuss bekannt gegebenen oder sich nach Programm oder Ausschreibung ergebenden ersten individuellen Startzeit ihres ersten Laufes (bzw. ihrer ersten Abteilung) ihres ersten Rennens des Tages auf einer geeichten Waage verwogen sein. Für Langstreckenrennen gilt die für die Mannschaft festgelegte Startzeit. Maßgeblich ist das Gewicht in Rennkleidung.
Wenn zwei Runden des gleichen Rennens (z.B. Hoffnungslauf und Halbfinale) an einem Tag stattfinden, und die bereits qualifizierten Ruderer für die zweite Runde haben keinen Start mehr in der ersten Runde an diesem Tage, dann müssen diese Ruderer zur selben Zeit wie die Ruderer der ersten Runde verwogen werden.

Begründung:
Der erste Absatz gilt als Klarstellung zum Vorgehen beim Verwiegen und trägt neben der höheren Transparenz zur Gleichbehandlung aller Aktiven bei.
Mit dem zweiten Absatz, der eine Angleichung der RWR an die FISA-Regeln darstellt, soll mehr Fairness im Verwiegezeitpunkt für die leichtgewichtigen Ruderer erreicht werden.

Antragsteller
Präsidium Deutscher Ruderverband

Antrag 3
Änderung der Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 2.5.3 (Dt. Ruder-Pokal)
AB zu Ziffer 2.5.3, letzter Spiegelstrich 
Rennen für Vereinsmannschaften zum Deutschen Ruder-Pokal ....

Der gesamte Spiegelstrich mit den Buchstaben a) bis d) ist zu streichen.

Begründung:
Der Deutsche Ruder-Pokal wird nicht mehr ausgefahren. Somit sind auch die Bestimmungen im Regelwerk des DRV nicht mehr vorzuhalten.

Antragsteller:
Präsidium Deutscher Ruderverband

Antrag 4
Änderungsantrag Höherstartberechtigung der Junioren B

2.2.6.5.2 Junioren B dürfen in der Altersklasse A nur unter folgenden Bedingungen starten:
- Junioren B, die bis zum 31.Dezember des laufenden Kalenderjahres das 16. Lebensjahr vollenden und bei denen auch für solche Starts der Arzt die Unbedenklichkeit auf dem vom DRV vorgesehenen Vordruck bestätigt hat;
- Junioren B in Rennen einer Sprintregatta (2.5.2.3) oder über eine Distanz bis ein- schließlich 1000 m, die bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres das 15. Lebensjahr vollenden und bei denen auch für solche Starts der Arzt die Unbedenklichkeit auf dem vom DRV vorgesehenen Vordruck bestätigt hat.
Der Start in den Altersklassen der Männer/Frauen ist nicht zugelassen.

Begründung:
Mit der Eröffnung der Startberechtigung der 15jährigen bei Junioren A wird die Möglichkeit, auch auf kleineren Regatten oder in Vereinsmannschaften (z.B. auf regionalen Meisterschaften) in Mannschaftsbooten im Wettkampf zu rudern, deutlich gestärkt.
In den letzten Jahren ist auf vielen Regatten über 1000 m der Juniorachter mangels Meldung ausgefallen, da die Vereine eine reine Jun A bzw. Jun B Mannschaft nicht mehr stellen konnten. Die vorgeschlagene Präzisierung würde es demnach den Vereinen ermöglichen, bei Regatten weit unter 1500 m reine Vereins-Juniormannschaften zu bilden.
Außerdem ergeben sich praktische Erfahrungen aus den Rennen bei JtfO, wo mit Zustimmung der DRJ in den 1990er Jahren eine Wettkampfklasse der 15-17 jährigen Junioren eingeführt wurde. Diese Klasse wird im Schülerrudern mit großen Teilnehmerfeldern gerudert, sodass bereits belastbare Erfahrungen im Training und Wettkampf vorliegen.
Es handelt sich um eine Wettkampfdistanz, die in dieser Altersklasse im Training regelmäßig trainiert wird. Somit ist eine Überforderung nicht zu erwarten.

Antragsteller:
Crefelder Ruder-Club 1883

Ulm, 23.08.2011

Gez. Uwe Gerstenmaier
Vorsitzender Regelkommission