22. Febr. 2012 | Fachressort Wettkampf | von Geschäftsstelle

Änderung der Ruderwettkampfregeln – Amtliche Bekanntmachung Nr. 4669-1

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4669 -1

Änderung der Ruderwettkampfregeln

Zum 01.01.2012 sind folgende Änderungen der RWR in Kraft getreten:

2.2.4 Leichtgewichte; streiche bisherige Ausführungsbestimmung zu Ziffer 2.2.3, dafür Neufassung:
Leichtgewichte müssen spätestens eine Stunde, frühestens zwei Stunden vor der individuellen ersten Startzeit an jedem Wettkampftag auf einer geeichten Waage einmal verwogen werden.
Die individuelle Startzeit ergibt sich aus dem Regattaprogramm (erste Startzeit eines Rennens plus dem angegebenen Zeitabstand zwischen den Läufen, den Abteilungen oder den Booten bei Langstreckenrennen). Maßgeblich ist das Gewicht in Rennkleidung.

2.5.3 Regattaorganisation/Ausschreibung, Ersatz des letzten Spiegelstriches inkl. Unterpunkte a) bis d) zur Ausführungsbestimmung zu Ziffer 2.5.3 und Neufassung wie folgt:
Rennen für Vereinsmannschaften können auch in der offenen Klasse (OFF) als Langstrecke oder über eine Distanz von bis zu 1000 Metern ausgeschrieben werden. Startberechtigt sind Juniorinnen und Junioren A, Männer, Frauen und Masters in beliebiger Anzahl und Kombination.

2.2.6.5 Höherstartberechtigung, Ersatz in den Ziffer 2.2.6.5.1 und 2.2.6.5.2 und Neufassungen wie folgt:

2.2.6.5.1 Junioren A dürfen in Rennen der Altersklasse Männer/Frauen A und B nur starten, wenn auch für solche Starts der Arzt die Unbedenklichkeit auf dem vom DRV vorgesehenen Vordruck bestätigt hat. Diese Junioren unterliegen auch dann den Beschränkungen nach den Ziffern 2.6.1.3 und 2.6.1.4.


2.2.6.5.2 Junioren B dürfen in Rennen der Alterklassen Männer/Frauen A und B nicht starten. Sie dürfen in Rennen der Alterklasse Junior A nur starten, wenn der Arzt auch für solche Starts die Unbedenklichkeit auf dem vom DRV vorgesehenen Vordruck bestätigt hat. Diese Junioren unterliegen auch dann den Beschränkungen nach Ziffern 2.6.1.3 und 2.6.1.4.
 Junioren B, die bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres das 15. Lebensjahr vollenden, dürfen in den Rennen der Junioren A ausschließlich über eine Distanz von bis zu 1000 Metern und ausschließlich im Vierer und Achter starten. Für solche Boote sind Renngemeinschaften nach 2.6.2.2 nicht zugelassen.

Grafenrheinfeld / Ulm, 27.01.2012

Siegfried Kaidel
Vorsitzender des DRV

Uwe Gerstenmaier
Vorsitzender der Regelkommission