05. Nov. 2012 | Verband | von Dag Danzglock

Vordrucke „Aktiven-Datenbank“ überarbeitet

Pünktlich zur Vorbereitung auf die kommende Saison wurden einige Vordrucke für die Aufnahme in die Aktiven-Datenbank erneuert. Die Begriffe „Aktiven-Datenbank“ und „Aktivenpass“ werden im allgemeinen Sprachgebrauch noch parallel verwandt. Da mittlerweile jedoch kein Pass mehr ausgegeben wird, die Aufnahme in die Aktiven-Datenbank aber wesentliche Voraussetzung für Starts auf DRV-Regatten und Meldungen über das Verwaltungsportal ist, wurde in den Ruder-Wettkampfregeln (2.2.6) der Begriff „Aktiven-Datenbank“ aufgenommen.

Die Überarbeitung hat eine wichtige Neuerung gebracht. Zukünftig wird bei Vereinswechseln nicht mehr die Unterschrift des früheren Vereins gefordert. Die ursprüngliche Regelung hatte das Ziel, dass alle Beteiligten definitiv informiert sind. In der Praxis führte sie gelegentlich zu dem Eindruck, dass ein Vereinswechsel zustimmungspflichtig sei. Dies ist jedoch nicht der Fall. Mit der Unterschrift bestätigen nunmehr die Aktiven und der neue Verein, dass sie den Wechsel im bisherigen Verein angezeigt haben. Dies sollte der Praxis einer guten Zusammenarbeit entsprechen und ist sicher eine Selbstverständlichkeit.

Im Attest zur gesundheitlichen Eignung wird in der Rubrik „Höherstartberechtigung“ bei Junioren B nicht mehr nach dem Alter unterschieden. Der Umfang der „Höherstartberechtigung“ richtet sich nach den RWR (2.2.6.5.2). Demnach dürfen 16 jährige nach ärztlichem Attest bei den Junioren A in allen Rennen starten. Für 15 jährige ist dies auf Distanzen bis 1000m und nur in Vierern oder Achtern in Vereinsmannschaften beschränkt. An dieser Regelung ändert ein ärztliches Attest nicht.