10. Sep 2020 | Nationalmannschaft | von Deutscher Ruderverband

Regelmäßig aktualisierte Informationen zum Coronavirus

Die Ausbreitung des Coronavirus hat weiterhin massive Auswirkungen auf den organisierten Sport. Durch die Dynamik der Infektionsausbreitung können keine längerfristigen Vorhersagen gegeben werden, nichtsdestotrotz möchten wir versuchen, Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten bestmöglich über die aktuelle Situation zu informieren.

Als Dachverband des deutschen Sports beschäftigt sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) intensiv mit der Thematik des Coronavirus und dessen Einfluss auf den Sport in Deutschland. Link zu den aktuellen Mitteilungen auf DOSB.de.

Veranstaltungen des Deutschen Ruderverbands
Bundesweit wurden durch die Länder Allgemeinverfügungen erlassen, die den Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen einschränken. Über daraus resultierende Veranstaltungsabsagen oder -verschiebungen gibt der Eventkalender des Verwaltungsportals Auskunft. 

Der Deutsche Ruderverband hat am 17.April. gemeinsam mit Prof. Dr. Jürgen Steinacker (Uni Ulm) als erster Sportfachverband Leitplanken zur schrittweisen Wiederaufnahme des Rudersports dem DOSB übergeben. Diese Leitplanken wurden in der Zwischenzeit zweimal durch das Präsidium aktualisiert, um schrittweise auch wieder das Rudern im Mannschaftsboot zu ermöglichen. Diese Leitlinien sind als Fachbeitrag zu verstehen, um die Diskussion mit den für die Allgemeinverfügungen zuständigen Behörden zu unterstützen.

Da die Rudervereine die möglichen Lockerungen sehr verantwortungsbewusst umgesetzt haben, hält es der Verband für gegeben, dass im Rahmen der jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen auch im Mannschaftsboot gerudert werden kann, denn im Ruderboot:

• wird dauerhaft ein Mindestabstand von 1,30m eingehalten, 
• erfolgt kein körperlicher Kontakt,
• erfolgt kein Gesichtskontakt, da die Aktiven hintereinander sitzen,
• es wird im Freien gerudert und so die Atemluft verwirbelt; weiterhin werden Viren in der freien Luft und unter UV-Einfluss unmittelbar inaktiviert,
• ist die Zusammensetzung der Mannschaften aufgrund der verpflichtenden Eintragungen in die bestehenden analogen oder elektronischen Fahrtenbücher dokumentiert und kann im Fall eines Infektionsverdachts unmittelbar nachvollzogen werden. 

Die Empfehlungen gelten ausdrücklich für Breitensport und Wanderrudern sowie den Leistungssport. 

Die Vorgaben der Länder zum Umfang von Kontakten sind für die Zusammensetzung von Mannschaften / Trainingsgruppen maßgeblich!

 

Sämtliche Veranstaltungen des Deutschen Ruderverbands sind bis Mitte August ausgesetzt worden. 

Davon betroffen waren neben den bereits ausgefallenen Kleinbootmeisterschaften, die Jahrgangsmeisterschaften, die Großbootmeisterschaften mit offenen Deutschen Masters-Meisterschaften, das Masters-Championat, das neue Coastal-Championat, der Bundeswettbewerb sowie die Ruder-Bundesliga Saison 2020 in Form einer Liga. 

Für den Breitensport gelten die gleichen Vorgaben und die Verbandswanderfahrten bis Mitte August wurden ebenfalls abgesagt, ebenso wie das geplante Wanderrudertreffen in Saarbrücken.

Der DRV schafft mit diesen Entscheidungen Klarheit für Vereine, Aktive und Trainer und legt den Grundstein für eine zielgerichtetes Wiederanfahren der Vereinsaktivitäten sobald das Infektionsgeschehen es zulässt.

Der DRV kann keine Entscheidungen treffen, ob Veranstaltungen durch die ausrichtenden Vereine abgesagt werden. Hier müssen die Vereine die behördlichen Empfehlungen oder Anordnungen als Grundlagen ihres eigenverantwortlichen Handelns heranziehen. Die abschließende Entscheidung liegt bei den Vereinen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

Für Fragen stehen wir Ihnen aber jederzeit zur Verfügung!

Internationale Veranstaltungen
Auch der Weltruderverband beschäftigt sich eingehend mit dem Thema und veröffentlicht regelmäßig aktuelle Informationen unter diesem Link.

Weitere Informationen zum Thema

Bundesrat und Bundestag haben ein Soforthilfepaket für „Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ verabschiedet. Der Bund hat Leitplanken für dieses Paket aufgestellt und in den Ländern werden nun unter hohem Tempo die Durchführungsbestimmungen erarbeitet. Sportvereine und -verbände sind dort grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig. Um hier möglichst frühzeitig die berechtigen Ansprüche unserer Vereine deutlich zu machen, empfehlen wir allen betroffenen Vereinen, unbedingt Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Strukturen zu stellen.

Der DVQST hat uns darauf hingewiesen, dass Trinkwasseranlagen in nicht genutzten Vereinsanlagen alle 72 Stunden gespült werden sollten. Bei der Außerbetriebnahme der Warmwasserbereitung sollten Speicherbehälter und Leitungen solange entleert werden, bis sich nur noch kaltes Wasser in der Anlage befindet.

Informationen der BZgA zum Coronavirus finden Sie hier.

Überarbeitete Empfehlungen (Leitplanken DOSB)

Stellungnahme des Vorstands vom 13.03.2020

AB #4932