25. Febr. 2022 | Verband | von Deutscher Ruderverband

SatzungsAG zur neuen DRV-Struktur

Zur Umsetzung der vom Rudertag in Schweinfurt in Auftrag gegebenen Strukturreform hat das Präsidium des Deutschen Ruderverbandes (DRV) in seiner Sitzung vom 21. November 2021 eine Satzungsarbeitsgruppe (AG) berufen.

Leiter der AG ist Dr. Lars Koltermann (Friedrichstadt), weitere Mitglieder sind Christoph Bendel (Limburg), Dr. Florian Eichner (Leipzig), Eler von Bockelmann (München) und Gunnar Hegger (Köln). Begleitet wird die AG durch Cornelia Stampnik, die seit dem 01. Februar 2022 als Referentin für Verbandsentwicklung des Deutschen Ruderverbandes tätig ist.

Die Mitglieder der SatzungsAG: Dr. Florian Eichner, Gunnar Hegger, Eler von Bockelmann, Dr. Lars Koltermann und Christoph Bendel (v.l.n.r.). Begleitet wird die AG durch Cornelia Stampnik (Mitte).
Die Mitglieder der SatzungsAG: Dr. Florian Eichner, Gunnar Hegger, Eler von Bockelmann, Dr. Lars Koltermann und Christoph Bendel (v.l.n.r.). Begleitet wird die AG durch Cornelia Stampnik (Mitte).

Das neue Gremium ist somit in einer guten Mischung aus Fachleuten, verbands- und gremienerfahrenen Mandatsträgern sowie aus Länder- und Vereinsvertretern sowohl im Regionalproporz wie auch in der Aufgliederung Leistungs- und Breitensport besetzt.

Die Arbeitsgruppe hat bereits mehrere digitale Sitzungen durchgeführt und neben einer Richtlinie zur ausgewogenen Anwendung von Diversität- und Gender-Regeln für die Satzung sowie Ordnungen zur sachlich korrekten und verständlich lesbaren Form, auch eine Neufassung der Satzung vorgeschlagen sowie die Gliederungsstruktur dieser Neufassung aufgesetzt.

Die SatzungsAG erarbeitet Vorschläge zur Satzungsgestaltung, die im guten Einklang mit den 2010 begonnenen DRV-Reformen zu einem modernen, traditionsreichen sowie erfolgreichen Sportverband stehen. Dazu gehören notwendige Organisationsänderungen im Satzungstext, die Überprüfung der bestehenden Satzung (das Grundgesetz) des DRV auf Anpassungsnotwendigkeiten und besonders auch das Beachten externer Vorgaben (z.B. PotAS).

So ging die SatzungsAG vor
Zwei Stufen, ein Ziel: einen modernen und erfolgreichen DRV. Dabei soll das Rad nicht neu erfunden werden. Wichtiger ist eine Vergleichbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit des DRV im Gesamtgefüge der Sportlandschaft.

Stufe 1: Vorbereitung:

  • Sichtung unterschiedlicher Satzungen von übergeordneten Verbänden wie DOSB und verschiedener Landesportverbände
  • Satzungen, die auf Platz 1 - 10 der PotAS-Bewertung geführten Verbände, insbesondere die des Hockeyverbandes, der neben dem DRV als „Verband der Vereine“ und nicht als „Verband der Verbände“ geführt wird
  • unterschiedliche Fachliteratur zum Vereinsrecht als Arbeitsgrundlagen
  • Vorgaben von den Zuschussgebern, besonders vom Bundesministerium des Inneren (BMI), PotAS-Analyse, Compliance-Vorgaben sowie Vorgaben des Gesetzgebers und der aktuellen Rechtsprechung

Stufe 2: Umsetzung:

  • die aktuelle Satzung, das „Grundgesetz“ des DRV“, wurde anhand der Strukturvorgaben des Vorstandes überprüft und die einzelnen Paragrafen überarbeitet
  • Konsistenz, Widersprüchlichkeit und Einhaltung der Vorgaben (BMI, PotAS, aktueller Rechtsprechung usw.)  wurden geprüft und Änderungen sowie Anpassungen dargestellt
  • erster Schritt: die Gliederung für eine neue Satzung wurde erstellt
  • zweiter Schritt: „externe“ Paragrafen (außerhalb der DRV Leistungs- und Führungsgremien) wurden hinsichtlich der Führungsstruktur des DRV angepasst
  • dritter Schritt: Neuformulierung der Paragrafen für die Kernänderung „hauptamtlicher Vorstand und ehrenamtlicher Aufsichtsrat“