Wissenswertes zur Berechnung der Mitgliedsbeiträge
Liebe Aufgabenträgerinnen und Aufgabenträger in den Vereinen, liebe Ruderfreunde. Hier finden Sie Wissenswertes zur Berechnung der Mitgliedsbeiträge:
Wie werden die Mitgliedsbeiträge im DRV berechnet?
Maßgebend sind die Zahlen der Mitglieder in ihren Mitgliedsvereinen zum 1. Januar des jeweiligen Jahres (inklusive passive, fördernde Mitglieder u.ä., sowie Mehrfachmitgliedschaften). Mitglieder für U15 und jünger sind beitragsfrei.
Der DRV greift für seine Mitgliedsvereine, unter Verzicht auf eine eigene Erfassung, auf die Bestandsmeldungen der Vereine des jeweiligen Landessportbunds zu. Dies ist in der Satzung wie folgt geregelt:
§ 16 Abs. 4 der Satzung des DRV
Unter Beachtung der DRV-Beitragsverfahrensordnung melden die ordentlichen und die mittelbaren Mitglieder des DRV ihren Mitgliederbestand (mit Stand zum 1. Januar des laufenden Jahres) - aufgearbeitet gemäß der jeweils gültigen Richtlinie für die Bestandserhebung ihrer jeweiligen Landessportbünde und des DOSB - per digitalem Datensatz an die Geschäftsstelle des DRV. Diese Meldepflicht an den DRV wird von den ordentlichen Mitgliedern durch ihre Bestandsmeldung an ihren jeweiligen Landessportbund erfüllt.
Die jeweiligen Landesruderverbände verpflichten sich daher, diese von ihren Landesportbünden bereitgestellten und unverdichteten Bestandsdaten abzurufen und dem DRV unverändert und digital zur Verfügung zu stellen.
Die Bestandsmeldungen enthalten keinerlei persönliche Daten, sondern nur die Gesamtmitgliederzahl, die anteiligen Zahlen nach Geschlecht und die anteiligen Zahlen nach Geburtsjahr.
Können die Zahlen aus den Bestandsmeldungen der Vereine an ihren LSB vom DRV geändert werden?
Nein, das können sie nicht.
Bei den Bestandserhebungen der Landessportbünde stehen den Vereinen ausreichende Möglichkeiten für Korrekturen zur Verfügung.
Welche Altersklassen sind beim DRV beitragsfrei gestellt und wie werden die Altersklassen berechnet?
Der Rudertag 2024 in Halle orientierte sich an Folgendem:
- Die Altersklassen werden wie vom DOSB vorgegeben und wie in allen anderen Sportarten praktiziert.
- Stichtag ist immer der 1. Januar des laufendes Jahres bzw. das laufende Jahr selbst.
- Die Altersklassen sollen den Startklassen auf DRV – Regatten entsprechen.
- Kinderrudern - U15 und jünger sollen beitragsfrei bleiben.
- U17, U19 und älter sind beitragspflichtig.
Die aktuelle Beitragsverfahrensordnung des DRV wurde mit großer Mehrheit beschlossen.
Bei diesen, in allen Sportarten durchgängig praktizierten, Altersklassen, kommt es nicht darauf an, welches Lebensjahr man am 01. Januar des laufenden Jahres vollendet hat, sondern darauf, welches Lebensjahr man im laufenden Jahr vollenden wird:
- Für Kinderrudernde (U15/U13 und jünger) werden keine Beiträge fällig.
- Für diejenigen, die in der U17 und älter auf Regatten im laufenden Jahr starten dürfen, muss der Verein Beiträge an den DRV bezahlen.
Beispiel:
Im DRV werden somit in Jahr 2026 für die Geburtsjahrgänge 2011 und älter Beiträge erhoben (2027 ab 2012 und älter; in Folgejahren entsprechend jeweils ein Jahrgang höher).
Wann wird der Beitrag erhoben? (§ 2 Abs. 2. und 3 DRV-Beitragsverfahrensordnung)
(2) Die fälligen Jahresmitgliedsbeiträge stellt die Geschäftsstelle des DRV jährlich den Mitgliedern vor den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten in Rechnung. Diese werden anschließend per Lastschrift eingezogen.
(3) Zum 01. Februar wird eine Abschlagszahlung i. H. v. 30 % der Jahresbeitragszahlung des Vorjahres, die auf Grundlage der zum 01. Januar01. des Vorjahres gemeldeten Bestandszahlen ermittelt wird, fällig.
Zum 15. Mai des laufenden Jahres wird auf Grundlage der aktuellen Bestandsmeldung zum 01. Januar des laufenden Jahres, der Jahresmitgliedsbeitrag für das laufende Jahr unter Abzug der geleisteten Abschlagszahlung in Rechnung gestellt.
Anmerkung: Die Abschlagsrechnung zum 01. Februar basiert auf Vorjahreszahlen. Mitte Mai werden die aktuellen Mitgliederzahlen unter Abzug des Februar-Abschlags berechnet, so dass im Mai eventuelle Differenzen ausgeglichen werden.