Arbeitshilfen
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Mit Beginn des 01. Januar 1981 hat die Deutsche Ruderjugend ein Rudersportfertigkeitsabzeichen für die 10- bis 16-jährigen Ruderinnen und Ruderer ausgeschrieben.
Das Rudersportfertigkeitsabzeichen gibt es in den Ausführungen Bronze, Silber und Gold. Die Abnahme der Prüfung wird vom Vereinsjugendwart/Übungsleiter vorgenommen. Die geforderten Übungsbedingungen sind für Jungen und Mädchen gleichermaßen zu erfüllen.
Der Antrag erfolgt durch das Verbandsmitglied. Für die Rudersportfertigkeitsprüfung und die Vergabe des Abzeichens ist die Deutsche Ruderjudend verantwortlich. Der Verein, der das Rudersportfertigkeitsabzeichen für den/ die jeweiligen Sportler beantragt, kann das Abzeichen dann eigenständig an den Sportler übergeben.
Anzuzeigen ist die Durchführung der Rudersportfertigkeitsprüfung:
Deutschen Ruderjugend - Jugendsekretariat-,
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Tel.: 0511 / 9 80 94 32,
Fax: 0511 / 9 80 94 25
E-Mail: vera.hemb@rudern.de
Benötigt werden dabei: Name, Vorname, Geburtsjahr und Vereinszughörigkeit des Abzeichenempfängers. Es wird pro Teilnehmer eine Meldegebühr in Höhe von € 6,00 erhoben. Nach Eingang des Meldegeldes erhält der Verein die Urkunde und ein (Stoff-)Abzeichen übermittelt.